li-10.jpg
libm_logo.gif
- Johann II. (1858-1929) -
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.11.2008
li-10.jpg
 
pfeil_weiss_rechts.gif   Einführung
pfeil_weiss_rechts.gif   Über Liechtenstein
pfeil_weiss_rechts.gif  Johann II. (1858-1929)
   Überblick
   Über Johann II.
   Österreichische Post
   Entwicklung im 19. Jh.
   Markenausgaben
   1. Weltkrieg
   Innenpolitik im frühen 20. Jh.
   Verfassung von 1921
   Zollvertrag mit der Schweiz
pfeil_weiss_rechts.gif   Franz I. (1929-1938)
pfeil_weiss_rechts.gif   Franz Joseph II. (1938-1989)
pfeil_weiss_rechts.gif   Hans Adam II. (seit 1989)
pfeil_weiss_rechts.gif   Portomarken etc.
pfeil_weiss_rechts.gif   Impressum
pfeil_weiss_rechts.gif   Kontakt
pfeil_weiss_rechts.gif   H O M E
Überblick Über Johann II. Die österreichische Post im Fürstentum Liechtenstein Die Entwicklung im 19. Jahrhundert Die Markenausgaben zur Zeit Johanns II. Der 1. Weltkrieg und seine Folgen Die Innenpolitik im frühen 20. Jahrhundert Die Verfassung von 1921 Der Zollvertrag mit der Schweiz 1923 nach unten

Überblick

Da es mit Österreich ein Postabkommen gab, erschienen die ersten Briefmarken von Liechtenstein erst recht spät. Die erste Ausgabe von 1912 zeigt das Porträt von Fürst Johann II. und während seiner Regentschaft wurden insgesamt 89 Briefmarken verausgabt.

zurück
Über Johann II.

Johann II. (geb. 5. Oktober 1840 in Schloß Eisgrub, heute Schloß Lednice; gest. 11. Februar 1929 in Schloß Feldsberg, heute Schloß Valtice) war von 1858 bis zu seinem Tode (71 Jahre lang) Fürst von Liechtenstein.

li-25.jpgIm Anschluß an eine sorgfältige, mehrsprachige Erziehung setzte Fürst Johann seine Studien in Deutschland, Brüssel und Paris fort. Begleitet wurde er vom Sozialreformer Karl Freiherr von Vogelsang, der seine Einstellung zu sozialen und humanitären Fragen nachhaltig prägte. 1858 übernahm er die Leitung des Hauses und des Fürstentums, dem er 1862 eine konstitutionelle Verfassung, 1921 die noch heute geltende Verfassung auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage gab.

Er konnte auf eine außerordentlich langen Regierungszeit zurückblicken: er übernahm die Regierung, als in Preußen Friedrich Wilhelm IV. regierte, und war immer noch Herrscher, als dort Otto Braun als Ministerpräsident amtierte.

li-26.jpgJohann genoß den Ruf eines hervorragenden Kunstkenners und Mäzens. Er veranlaßte die Neuordnung der liechtensteinischen Gemäldegalerie und erweiterte sie durch umfangreiche Ankäufe. Im Zuge einer lebhaften Bautätigkeit wurden u.a. die ehemalige Stammburg der Liechtenstein bei Maria Enzersdorf und das Schloß Vaduz einer historisch getreuen Restaurierung unterzogen. Daneben unterstützte der Fürst zahlreiche Museen durch großzügige Schenkungen.

Als Förderer wissenschaftlicher Bestrebungen bedachte er ebenso das Pharmakologische Institut der Universität Wien wie beispielsweise die Akademie der Wissenschaften, gründete 1895, erstmals im Kaiserreich, eine Höhere Obst- und Gartenbauschule und finanzierte namhafte historische und kunstgeschichtliche Publikationen.

Bemerkenswert war auch sein Einsatz auf sozialem und humanitärem Gebiet. Neben der Einführung fortschrittlicher Sozialleistungen für sein Personal gab Johann bedeutende Spenden an zahlreiche Einzelpersonen, Wohlfahrtsanstalten und an diverse karitative und gemeinnützige Einrichtungen.

zurück
Die österreichische Post im Fürstentum Liechtenstein

Eine enge Verbindung gab es bis nach dem 1. Weltkrieg zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem österreichischen Postwesen. Die erste österreichische Briefannahmestelle in Liechtenstein wurde im Jahre 1817 in Balzers eingerichtet, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß hierdurch die Souveränitätsrechte des Fürsten von Liechtenstein in keiner Weise präjudiziert werden sollten.

Diese Briefannahmestelle in Balzers gab es jedoch nur bis August 1819 und wurde erst im Jahre 1827 wieder neu eröffnet. Im April 1839 erhielt der bisherige "k. k. Briefsammler und Postbeförderer" den Titel "k. k. Postmeister". Balzers war somit ein richtiges Postamt geworden. In den Jahren 1845 folgten Postämter in Vaduz, 1864 in Nendeln, 1872 in Schaan und 1890 in Triesen.

li-29.jpgSeit dem Jahre 1852 waren im Fürstentum die österreichischen Marken gültig. Die Verwendung läßt sich nur aus dem auf den Marken befindlichen liechtensteinischen Poststempeln feststellen. Anlaß zur Ausgabe eigener liechtensteinischer Postwertzeichen im Jahre 1912 gab die Unzufriedenheit der von Österreich entlohnten Postbeamten mit ihren Bezügen. Es kam zu Vertragsverhandlungen mit Wien und nach Einholung von Entwürfen bei einer Leipziger Firma zur Auftragserteilung an die Österreichische Staatsdruckerei.

Das Postübereinkommen zwischen der österreichischen und der liechtensteinischen Regierung wurde am 4. Oktober 1911 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1912 in Kraft. Am 1. Februar 1912 wurden die ersten liechtensteinischen Briefmarken verausgabt. Man begnügte sich mit den notwendigsten Wertstufen zu 5, 10 und 25 Heller. Die Zeichnung und der Schnitt war den bekannten österreichischen Künstlern Koloman Moser und Ferdinand Schirnböck anvertraut worden. Die Marken zeigten daher eine große Ähnlichkeit mit den gleichzeitig in Österreich in Verkehr stehenden Jubiläumsmarken von 1908.

li-31.jpgIn Folge der Portoerhöhungen in Österreich wurden auch in Liechtensteinneue Marken und Wertstufen notwendig, die am 15. Juni 1917 zur Ausgabe gelangten. Es gab Marken zu 3, 5, 10, 15 und 25 Heller und im November 1918 folgte ein Ergänzungswert zu 20 Heller sowie eine Jubiläumsmarke zu 20 Heller. Weitere Portoerhöhungen führten zu neuen Wertaufdrucken auf den genannten Marken. Es waren dies die letzten liechtensteinischen Postwertzeichen, die die Inschrift "K. K. Oesterr. Post im Fürstentum Liechtenstein" trugen.

Der Verfall der österreichischen Währung nach dem 1. Weltkrieg führte zu einer wirtschaftlichen Anlehnung Liechtensteins an die Schweiz und zu einem Postübereinkommen zwischen den beiden Ländern, das am 1. Februar 1921 in kraft trat. In Auswirkung dieses Postübereinkommens fand die jahrelange Verwendung österreichischer Postwertzeichen im Fürstentum Liechtenstein ihr Ende.

zurück
Die Entwicklung im 19. Jahrhundert

li-32.jpgDer Kleinstaat Liechtenstein setzt sich aus elf Gemeinden zusammen. Neun der elf Gemeinden liegen im Rheintal. Politisch gesehen ist Liechtenstein in zwei Wahlkreise unterteilt, in das Ober- und das Unterland. Das südlich gelegene Oberland, die ehemalige Grafschaft Vaduz, beheimatet die sechs Gemeinden Balzers, Triesen, Triesenberg, Vaduz, Schaan und Planken. Das im Norden liegende Unterland, die ursprüngliche Herrschaft Schellenberg, besteht aus den fünf Gemeinden Eschen, Gamprin, Mauren, Ruggell und Schellenberg.

Seit 1852 war Liechtenstein mit Österreich durch einen Zollvertrag verbunden, der erst nach dem 1. Weltkrieg aufgehoben wurde. 1862 bekam Liechtenstein unter Fürst Johannes II. eine neue Verfassung, die den Bürgern mehr Rechte und Freiheiten zubilligte.

Nachdem das Land 1806 bis 1813 zur Zeit der napoleonischen Kriege dem Rheinbund angehörig gewesen war, schloß es sich nach dessen Auflösung bis 1866 dem Deutschen Bund an.

li-33.jpgMit der Industrialisierung begann auch eine "Helvetisierung" des Landes, da schon im 19. Jahrhundert erste Industrielle aus der Schweiz sich niederließen, die auf Grund des Zollabkommens mit Österreich auch nach dort expandieren konnten. Wichtige schweizerische Firmengründungen in Liechtenstein sind u.a. die Balzers AG und die Press & Stanzwerk AG. Schweizer haben seit je her eine besondere Stellung, da andere Ausländer, wie Deutsche Österreicher und Italiener, als "Drittausländer" eingestuft werden mit ganz anderen Aufenthaltsbestimmungen. Schweizer brauchen keine Zuzugserlaubnis und begonnen schon nach fünf statt zehn Jahren eine Niederlassungserlaubnis. Im Jahre 1889 stellten Ausländer mit 660 Personen schon 7,3 Prozent der Gesamtbevölkerung

zurück
Die Markenausgaben zur Zeit Johanns II.

li-1.jpgli-10.jpgDie erste Ausgabe mit dem Porträt von Fürst Johann II. erschien am 1. Februar 1912, wobei zwischen den Papiersorten x (gestrichenes Papier) und y (normales Papier) unterschieden wird. Am 14. Juni 1917 folgte eine Freimarkenserie mit den Motiven "Wappen" und "Fürst Johann II." und am 12. November gab es eine Sondermarke zum "60. Regierungsjubiläum" des Fürsten. Alle diese Ausgaben wurden noch von der Österreichischen Postverwaltung emissiert. Ab 1920 gab es dann die Ausgaben der Fürstlich Liechtensteinischen Post. Als erstes erscheinen am 3. März 1920 Überdrucke der Ausgabe von 1912/16. Es folgten ab Juli die Freimarken "Wappen", die ungezähnt und gezähnt verausgabt wurden, und am 5. Oktober drei Werte zum "80. Geburtstag des Fürsten". Ab 1921 stand die Fürstlich Liechtensteinische Post dann unter Verwaltung der Schweizer PTT. Zu nennen sind die Freimarke vom 1. Februar 1921, wobei es sich um einen violetten, fetten Aufdruck bzw. violetten, mageren Aufdruck auf der Mi-Nr. 10 handelte, die Freimarken "Landeswappen" vom 1. Februar und Freimarken mit verschiedenen Motiven, die im März bis November erschienen. 1924 erschienen die Michel-Nr. 40 und 51 mit rotem Aufdruck, wobei zwischen den Zähnungen L 9 1/2 und L 12 1/2 unterschieden wird, und die Michel-Nr. 50 mit überarbeiteter Druckplatte. 1925 gab es die Michel-Nr. 55 in geänderter Farbe, die Freimarken von 1921 in neuer Zeichnung und am 5. Oktober drei Marken zum "85. Geburtstag des Fürsten". Am 5. Oktober 1927 wurden drei Marken zum "87. Geburtstag des Fürsten", am 2. Februar 1928 eine Serie "Hochwassergeschädigte des Rheingebietes" und - als letzte Ausgabe der Regentschaft Johanns II. - am 12. November eine Serie zum "70. Regierungsjubiläum" verausgabt.

zurück
Der 1. Weltkrieg und seine Folgen

Liechtenstein blieb im 1. Weltkrieg neutral, wurde aber von den wirtschaftlichen Sanktionen gegen Österreich schwer betroffen. Die Textilbetriebe wurden stillgelegt und die Bevölkerung litt an Hunger. Erspartes wurde durch die Inflation wertlos. Der Ruf nach einer demokratischen Verfassung wurde, zuletzt dank der 1918 gegründeten Christlich-Sozialen Volkspartei und Fortschrittliche Bürgerpartei immer größer. Die Verfassung mit direktdemokratischen Elementen wie Volksinitiative und Referendum wurde 1921 nach Verhandlungen zwischen dem Fürsten und dem Landtag in Kraft gesetzt.

li-34.jpgWährend des 1. Weltkriegs hatte Liechtenstein unter der über das Kaiserreich verhängten Blockade sehr gelitten. Mit dem Zusammenbruch von Österreich-Ungarn war das gesamte Sparvermögen des Volkes, 16 Millionen österreichische Kronen praktisch wertlos geworden. Die Landesbank verfügte bei Kriegsende über ganze 40.000 Franken. Johannes II. stellte deshalb dem Land 550.000 Franken zum Kauf von Lebensmitteln zur Verfügung, wodurch aber die herrschende Not kaum gelindert werden konnte. Große Teile der Bevölkerung arbeitete im Ausland als Saisonarbeiter, aber es gab kaum Arbeit.

Nach dem Ende der k. u. k.-Monarchie wandte sich Liechtenstein verstärkt der neutralen Schweiz. Neben der außenpolitischen gab es auch eine innenpolitische Neuorientierung, als es eine neue Verfassung gab, mit der in Liechtenstein das Zeitalter der parlamentarischen Demokratie begann.

1919 wurde mit der Schweiz ein Abkommen unterzeichnet, in dem festgelegt wurde, daß die Schweiz sich um liechtensteinische Bürger im Ausland kümmert und als konsularische Vertretung dient. Dessenungeachtet steht es dem Land aber fei, mit ausländischen Staaten in direkte Beziehungen zu treten. Es gibt deshalb auch ein Amt für Internationale Beziehungen, das die Interessen des Landes in wichtigen multinationalen Organisationen wahrnimmt. Besonders die Beziehungen zur Schweiz und Liechtenstein sind bis heute traditionell sehr eng.

li-35.jpgDem Völkerbund konnte Liechtenstein nicht beitreten. Zum einen sahen die Alliierten eine zu enge Bindung Liechtensteins an die k. u. k.-Monarchie und betrachteten das Land als eine Art Anhängsel von Österreich-Ungarn. Allerdings wurde die Unabhängigkeit im Frieden von St. Germain bestätigt. Wie bei anderen Kleinstaaten wie Monaco und San Marino wurde das Aufnahmegesuch vom 15. Juli 1920 allerdings abgelehnt, da man Liechtenstein zwar als souveränen Staat ansah, aber meinte, daß es sich wegen seiner Kleinheit nicht selbst verteidigen könne und schon gar nicht die Satzungsverpflichtungen erfüllen können. Der Antrag wurde mit 28 Nein, einer Ja-Stimme und 13 Enthaltungen abgelehnt. Im Jahre 1921, dem Jahre Null des neu konstituierten Staates Liechtenstein, mußte die Fürstliche Regierung mit 246.209 Franken haushalten und das Land stand praktisch vor dem finanziellen Ruin.

Im Herbst 1927 trat der Rhein über die Ufer und es gab große Überschwemmungen. Auch diesmal öffnete Fürst Johann seine Privatschatulle.

zurück
Die Innenpolitik im frühen 20. Jahrhundert

Bis zum Ende des 1. Weltkriegs wurde die Volksvertretung durch ein System von Wahlmännern gewählt. Diese waren Vertreter ihrer Gemeinden und bestimmten aus ihrem Kreis die Landtagsabgeordneten. 1918 wurde ein direktes Wahlverfahren eingeführt, womit die Weichen gestellt waren für die Entwicklung jener "Genossenschaften", die in Liechtenstein als Parteien gelten können.

Es gibt bis heute zwei im Jahre 1918 gegründete Parteien, die die Interessen der Bürger wahrnehmen. Dies sind die "Fortschrittliche Bürgerpartei" und die "Vaterländische Union". Bestrebungen nach Etablierung einer dritten Partei scheiterten bisher an der Acht-Prozent-Klausel.

li-36.jpgDie Vaterländische Union wurde als "Volkspartei" gegründet. Ihre Gründer hatten überwiegend als Fremdarbeiter im Ausland ihr Geld verdient. Von dort brachten sie auch Reformideen wie Demokratisierung und soziale Reformen mit. Seit ihrer Gründung heißen sie deshalb auch "die Roten". In den dreißiger Jahre wandelte sich der Name von der "Volkspartei" zur "Vaterländischen Union". Zum Namenswechsel kam es, weil die Partei mit dem "Heimatdienst", einer Bewegung, die einen Ständestaat anstrebte, fusioniert.

Die Gründer der "Fortschrittlichen Bürgerpartei" kamen aus bäuerlichen und bürgerlichen Kreisen und hießen deshalb die "Fortschrittlichen" bzw. die "Schwarzen". Auch diese Partei trat für soziale Gerechtigkeit und eine Reform des Regierungssystems zugunsten des Staatsbürgers ein. die Forderungen beider Parteien mündeten in der Verfassung von 1921.

Seit 1938 sind die Parteien in einer Koalition verbunden. Sie besetzten das Regierungskollegium mit drei Personen, wobei zwei von der Mehrheitspartei und eine von der Opposition gestellt werden. Als Organe gibt es die beiden Landeszeitungen, das "Liechtensteiner Volksblatt" für die "Schwarzen" und das "Liechtensteiner Vaterland" für die "Roten".

zurück
Die Verfassung von 1921

li-37.jpgIn der Zeit nach 1719, dem Gründungsjahr des Fürstentums Liechtenstein, herrschte der Fürst - vertreten durch einen Staathalter - als absoluter Monarch. Einhundert Jahre wurde eine landständische Verfassung eingeführt, weil der Artikel 13 des Deutschen Bundes vorsah, daß jeder Bundesstaat eine derartige Verfassung besitzen sollte. Am 26. September 1862 begründete eine neuerliche Verfassungsänderung die konstitutionelle Monarchie und bis zum Jahre 1921 repräsentierte der Monarch - trotz der parlamentarischen Einrichtungen - die Staatsgewalt.

Nach dem 1. Weltkrieg wurde die neue Verfassung, die am 5. Oktober 1921 in Kraft trat und bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts Bestand haben sollte, erarbeitet. Das Fürstentum wurde zur "Konstitutionellen Erbmonarchie auf parlamentarischer und demokratischer Grundlage". Wichtig ist der Artikel 2, in dem es heißt: "Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verfassung ausgeübt". In den weiteren Artikeln sind demokratische Einrichtungen wie Volksinitiative und -referendum und die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Landtag formuliert.

li-38.jpgDie Mitwirkung des Volkes an der staatspolitischen Willensbildung geschieht durch die Wahl seiner Repräsentanten und durch die Einflußnahme auf die bestehende Gesetzeslage. 600 Bürger oder drei Gemeindeversammlungen können das Begehren um Erlassung, Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes stellen. Für eine die Verfassung betreffende Modifikation bedarf es der Unterschriften von 900 Bürgern oder der Beschlüsse von vier Gemeinden. Danach spricht sich dann das Volk in einer Abstimmung für oder gegen das Begehren aus.

Der Fürst fungiert als neutraler Schiedsrichter und Wächter. Er steht über den Parteien und über den politischen Querelen. Er ist eine unparteiische Appellations- und Entscheidungsinstanz. Zwar respektiert er die Arbeit des Parlaments und beeinflußt nur in Ausnahmefällen die Regierungsgeschäfte, aber bei unlösbaren politischen Konflikten kann er als Schlichter dienen.

Jeder Bürger hat die gleichen Grund- und Freiheitsrechte, wie z. B. Gleichheit vor dem Gesetz, Recht der freien Niederlassung und des Vermögenserwerbs, persönliche Freiheit, Hausrecht, Schutz des Brief- und Schriftengeheimnisses, Recht auf Verfahren vor dem ordentlichen Richter, Unverletzbarkeit des Privateigentums, Handels- und Gewerbefreiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, freies Vereins- und Versammlungsrecht, Petitionsrecht und Recht auf Beschwerdeführung. Jeder Bürger kann sich an den Staatsgerichtshof wenden.

zurück
Der Zollvertrag mit der Schweiz 1923

li-39.jpgDa der Zollvertrag mit Österreich nach dem 1. Weltkrieg aufgelöst worden war, wurde ein neuer mit der Schweiz ausgehandelt. In der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung der Eidgenossenschaft zum Abschluß dieses Vertrages wurde betont, daß das Land mit demokratischen Rechten ausgestattet sei, "wie sie wohl kein anderes monarchisches Staatswesen und auch manche Republik nicht besitzt". Bereits 1917 wurde der Schweizer Franken im Geschäftsverkehr immer mehr anstelle der von der Inflation geschädigten österreichischen Kronenwährung verwendet. 1920 wurde ein Postvertrag mit der Schweiz geschlossen.

Am 29. März 1923 wurde der Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein feierlich unterzeichnet. Das schweizerische Zollgebiet wurde bis zur österreichisch-liechtensteinischen Grenze ausgedehnt. Seit dem 1. Januar 1924 wurde in Liechtenstein der Schweizer Franken verwendet. Mit der Übernahme der schweizerischen Währung band sich Liechtenstein auch wirtschaftlich an die Schweiz.

nach oben