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Postgeschichte Kamp-Lintfort
- Vom Nationalsozialismus bis zum Ende des 2. Weltkriegs -
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.04.2014
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Überblick zur Ortsgeschichte Postgeschichte des 3. Reiches Serie "Alte Ortsgemeinden" 2005/06 Postgeschichte Kamp-Lintforts 1933-1945 nach unten

Überblick zur Ortsgeschichte

Nach der Errichtung des Nationalsozialismus begannen - wie in ganz Deutschland - auch für Kamp-Lintfort einige kommunale Veränderungen. Die bedeutendste Maßnahme war aber die Errichtung der Gemeinde "Kamp-Lintfort". Es gab zwar schon 1920 eine Anfrage an die Gemeinden in Kamp-Lintfort, aber die Errichtung einer Großgemeinde wurde damals mit 12 gegen fünf Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Vorstoß wurde 1932 unternommen, als der Landrat des Kreises Moers die Gründung einer "Landgemeinde" mit Kamp, Hoerstgen und Saalhoff und einer "Industriegemeinde" mit Lintfort, Kamperbruch und Rossenray vorschlug, was aber von allen Gemeinden einstimmig abgelehnt wurde. Die Sitzung vom 14. Dezember 1933 brachte dann die Entscheidung, die auch von den Ortsgruppen der NSDAP aus Lintfort, Kamp und Hoerstgen gebilligt wurde: es wurde der einstimmige Beschluß gefaßt, daß die Gemeinden Lintfort, Camperbruch, Rossenray, Saalhoff bzw. Die Ämter Vierquartieren, Camp und Hoerstgen zu einer neuen Gemeinde "Camp-Lintfort" vereinigt werden sollte. Am 1. April 1934 wurden die Ämter Camp, Hoerstgen und Vierquartieren aufgelöst und die zugehörenden Landgemeinden Camp, Hoerstgen, Camperbruch, Lintfort, Rossenray und Saalhoff zum neuen Amt und zur Landgemeinde "Camp-Lintfort" durch Ministerentscheidung vom 24. März 1934 zusammengeschlossen, wodurch das heutige Stadtgebiet endlich eine territoriale Einheit bildete. Kurz danach wurde die Schreibweise in "Kamp-Lintfort" geändert.

Nach der sog. "Machtergreifung" 1933 wurden auch im heutigen Stadtgebiet Gewerkschaften etc. "gleichgeschaltet". Wie in vielen deutschen Städten wurde Adolf Hitler auch in Kamp-Lintfort Ehrenbürger und erhielt seine eigene Straße, die "Adolf-Hitler-Straße", die heute wieder Moerser Straße heißt. Auch die Schulen und Straßen bekamen neue Namen: die Barbaraschule am Montplanet-Platz und der Platz wurden zur Adolf-Hitler-Schule bzw. Adolf-Hitler-Platz, Ebertstraße, -platz und -schule wurden Horst-Wessel-Straße, -Platz und -Schule. Seit 1936 hieß die Josefschule Bismarckschule, die Gustav-Adolf-Schule (Wilhelmschule) wurde Hans-Schemm-Schule, die Martin-Luther-Schule (Pestalozzischule am Tor Ost) Dietrich-Eckardt-Schule, die Marienschule Schlageterschule und die Mittel- und Rektoratsschule Ernst-Moritz-Arndt-Schule. Im Jahre 1939 hatte Kamp-Lintfort 23.338 Einwohner.

Als am 1. September 1939 mit dem Überfall auf Polen der 2. Weltkrieg begann, gab es in Kamp-Lintfort keine allzu große Kriegsbegeisterung. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde auch Kamp-Lintfort mehrfach bombardiert, aber es gab nur kleinere Schäden. Seit Anfang 1941 bis 1944 steigerten sich die Angriffe. Der folgenschwerste Angriff erfolgte am 21. November 1944, als der Ostteil der Stadt bombardiert wurde. Insgesamt wurden 77 Tote und 172 Verletzte gezählt und 7.000 Personen verloren ihre Wohnung. Am 7. Februar und 21. Februar 1945 wurde die Kokerei der Zeche Friedrich Heinrich bombardiert.

Am 2. März 1945 erfolgte der amerikanisch-britische Vormarsch von Venlo aus. Die 35. Infanterie-Division des XVI. Korps unter Generalmajor Andersen rückte über Straelen, Nieukerk, Sevelen und Kamp-Lintfort Richtung Wesel vor. Am frühen 3. März wurde Sevelen besetzt. Ein erster Versuch zur Einnahme von Kamp-Lintfort scheiterte am Nachmittags diesen Tages an der Nenneper Fleuth zwischen Sevelen und Hoerstgen, aber am 5. März 1945 gelang dem 784. Panzer-Bataillon in Niederkamp und Kamperbrück der Vormarsch. Eine Gruppe der 8. Armoured Divison erreichte den Südrand der Stadt um 9 Uhr vormittags und konnte ohne großen Widerstand ins Stadtgebiet einziehen: der Krieg war für Kamp-Lintfort beendet! Um 12 Uhr erreichten die Amerikaner die Molkerei Vierquartieren und auch der Osten der Stadt war besetzt.

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Kleine Abhandlung zur Postgeschichte des 3. Reiches

Seit Beginn des Jahres 1932 wurde der Postpaketverkehr mit dem Ausland durch wirtschaftliche Maßnahmen europäischer und außereuropäischer Länder zum Schutz gegen unerwünschte Einfuhr in steigendem Maße gehemmt. Unter der Bezeichnung "Postzeitungsgut" wurde versuchsweise eine neue Versendungsart für Zeitungen gegen ermäßigte Gebühr zugelassen. Das Postgut folgte, zunächst versuchsweise, am 15.01.1933.

Mit dem 01.08.1933 wurde bei Drucksachen die Anfangsstufe von 20 auf 50g erweitert. Der Zuschlag für sperrige Pakete wurde von 100 auf 50 Prozent ermäßigt. Die Gebühren für Postwurfsendungen für Drucksachen bis 20 g wurden auf 1 1/2 Rpf., für Mischsendungen auf 4 Rpf. gesenkt. Seit dem 01.10.1933 wurde für sperrige Pakete ein Zuschlag von 50 Prozent (vorher 100 Prozent) der Paketgebühr erhoben.

Am 01.12.1933 traten folgende Veränderungen ein:

- die Briefgebühr für Sendungen über 20 bis 250g war im Ortsverkehr von 15 auf 16 Rpf. heraufgesetzt und im Fernverkehr von 25 auf 24 Rpf. ermäßigt worden;
- Die Gebühr für Drucksachen bis 20g war allgemein von 4 auf 3 Rpf. und
- die Gebühr für Drucksachen-Postwurfsendungen ist von 1 1/2 auf 1 Rpf. ermäßigt worden;
- den Drucksachen durften unter bestimmten Bedingungen kleine Muster in geringer Stärke beigefügt werden. Für Briefpäckchen ist Einschreiben, Nachnahmebelastung und das Verlangen eines Rückscheins zugelassen.

Im Jahre 1934 wurde die Bezeichnung "Oberpostdirektion" in "Reichspostdirektion" umgewandelt. Auf Grund des "Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung" vom 27.02.1934 wurden die Direktionen in Darmstadt, Halle (Saale), Konstanz, Liegnitz und Minden (Westfalen) zum 1. April aufgehoben. Mit der "Machtergreifung" der Nationalsozialisten kam es am 28.02.1933 zur Aufhebung des Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnisses. Durch das "Gesetz über die Postabfindung" vom 15.07.1933 erhielten die Länder Bayern und Württemberg eine Postabfindung nach den Vorschriften dieses Gesetzes, als Vergütung für die Übertragung der landesherrlichen Posten und Telegraphen.

Anfang 1934 erhielten die Bildpostkarten für Sammlerzwecke einen Aufdruck, aus dem das Herstellungsjahr und die Nummer der Auflage, des Druckzylinders und des Bildes zu ersehen war. Zum 01.07.1934 wurden die Bestimmungen für Höchst- und Mindestmaße für Briefsendungen, über Drucksachen, Postwurfsendungen, Geschäftspapiere, Päckchen und den Zeitungsvertrieb in einigen Punkten geändert.

Die Rückgliederung des Post- und Fernmeldewesens des Saarlands in die Deutsche Reichspost erfolgte am 01.03.1935. Neue Richtlinien für die Bemessung von Leistungen bei der DRP erschienen am 01.10.1937, wobei die Bemessung sich nach dem Geschäftsaufkommen richtete. Die sich daraus ergebenen Richtlinien für die Bewertung der Dienstposten im Bereich der DRP traten am 14.04.1938 in Kraft. Seit dem 19.03.1938 unterstanden die Österreichische Post- und Telegraphenverwaltung und das Postsparkassenamt der Reichsverwaltung Deutsche Reichspost dem Reichspostminister. Die Einführung neuer Postgebühren für Briefe und Postkarten im Lande Österreich erfolgte am 04.04.1938. Am 01.08.1938 erfolgte die endgültige Einführung neuer Postgebühren und die Angleichung des Postdienstes im Lande Österreich.

Seit dem 15.05.1938 gab es keine Briefpäckchen bis 1 kg mehr. Rohrpost- und Luftpostsendungen wurden am 15.07.1938 in die Postordnung aufgenommen. Die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens in den sudetendeutschen Gebieten Sudetenland wurde am 29.10.1938 in die Reichspostverwaltung eingegliedert. Am 20.10.1939 erfolgte die Überleitung der Post- und Telegraphenverwaltung der bisherigen Freien Stadt Danzig auf das Deutsche Reich. Am 01.01.1940 erfolgte die Einführung des Post- und Fernmelderechts in den eingegliederten Ostgebieten.

Der Nachrichtenverkehr wurde am 09.04.1940 in der "Verordnung über den Nachrichtenverkehr" neu geregelt. Der unmittelbare und mittelbare Nachrichtenverkehr mit dem feindlichen Ausland wurde verboten. Der Nachrichtenverkehr mit dem nichtfeindlichen Ausland war grundsätzlich zulässig, wobei keine Nachrichten über die militärische, wirtschaftliche oder politische Lage übermittelt werden durften. Der Inlandsnachrichtenverkehr konnte aus Gründen der Kriegsführung durch das Oberkommando der Wehrmacht Beschränkungen oder Auflagen unterworfen werden.

Die Kriegseinwirkungen verlangten den Ausschluß von sperrigen und umfangreichen Paketsendungen. Vom 15.08.1942 an wurden bis auf weiteres die sperrigen Paketsendungen für den Inlandsdienst ausgeschlossen. Vom 12.05.1943 an wurde die förmliche Zustellung von gewöhnlichen Briefen auf Grund einer Verordnung des Reichsministers der Justiz über Kriegsmaßnahmen bis auf weiteres aufgehoben. Am 15.10.1943 trat die Verordnung zur Änderung der Postordnung in Kraft. Es waren nur noch Briefsendungen bis 500 g unter Einschreiben anzunehmen. Päckchen, Bahnhofsbriefe und -zeitungen waren völlig von der Einschreibung ausgenommen. Vom 10.12.1943 an wurde der Einschreibdienst für Briefe an Behörden sowie von und an Dienststellen der NSDAP wieder bis 1.000 g zugelassen.

Eine große Einschränkung im normalen Postverkehr mußte im Amtsblatt 77 vom 14.08.1944 verkündet werden. Nicht mehr zum Versand zugelassen waren Päckchen, Postgüter und dringende Pakete, Pakete einschließlich der versiegelten und unversiegelten Wertpakete, sofern sie nicht unbedingt kriegswichtig waren, Drucksachen, Warenproben, Geschäftspapiere und Mischsendungen. Aufgehoben wurde jede Eilzustellung, die Briefzustellung fand nur noch einmal am Tage und nicht mehr am Sonntag statt, die Briefkastenleerung wurde weitgehend eingeschränkt. Die Zustellgebühr für Pakete fiel weg und die Paketgebühr unterschied nur noch zwei Zonen. In der Nahzone bis 75 km wurden die Paketgebühren der bisherigen Zone 1 erhoben, für die Fernzone, über 75 km, die Gebühren der bisherigen Zone 3. Nicht berührt war die Feldpost und der Dienstpostverkehr. Offene Briefsendungen, als Briefe freigemacht, waren nicht zu beanstanden.

Im Januar 1945 kam es zu größeren Einschränkungen durch den Ausfall der meisten Eisenbahnfernzüge. Es wurde nun im Briefdienst nach Orts- und Nachbarortspostdienst einerseits und Fernpostdienst andererseits unterschieden. Der Ortsverkehr umfaßte den Orts- und Landzustellbezirk, der Nachbarortsverkehr die Verbindungen mit verkehrsmäßig günstigen Orten. Welche als Nachbarort galten, stellte der Postamtsvorsteher fest. Die Leitung der Post über die Bahnpost war nur erlaubt, wenn genügend Platz in den Bahnpostwagen zur Verfügung stand. Für den Orts- und Nachbarortsverkehr waren nur noch Postkarten und Briefe bis 1.000 g und eingeschriebene Briefe nach der Einschränkung von 1944 zugelassen. Danach war das Höchstgewicht auf 100 g begrenzt und jedes Postamt hatte ein eigenes Kontingent. Eingeschriebene Briefe bis 500 g mußten offen am Schalter eingeliefert werden, damit der Beamte die dringende Notwendigkeit feststellen konnte, um die Beförderung doch noch zulassen zu können. Der Fernpostdienst ließ nur gewöhnliche Postkarten und Briefe bis 20 g für private Versender zu. Behörden konnten Briefe bis 500 g in dringenden kriegs- und lebensnotwendigen Fällen mit Genehmigung der zuständigen RPD versenden und erhalten. Von einem geregelten Postbetrieb konnte nicht mehr geredet werden.

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Die Serie "Alte Ortsgemeinden" des BMSV Kamp-Lintfort von 1964 e.V. aus den Jahren 2005/06

Zur Erinnerung an die sechs Gemeinden verausgabte der Briefmarken- und Münzsammlerverein Kamp-Lintfort von 1964 e.V. zwischen Dezember 2005 und März 2006 eine sechsteilige Serie "Alte Ortsgemeinden von Kamp-Lintfort" als Personalisierte Briefmarken aus Österreich. Die Auflage betrug jeweils 200 Stück.

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Ortsgemeinde Kamp
Ortsgemeinde Kamperbruch
Ortsgemeinde Hoerstgen
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Ortsgemeinde Lintfort
Ortsgemeinde Rossenray
Ortsgemeinde Saalhoff
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Die Postgeschichte Kamp-Lintforts in den Jahren 1933-1945

Die Kamp-Lintforter Poststempel aus der Zeit des Nationalsozialismus und des 2. Weltkriegs

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Hoerstgener Zweikreiststempel ab 1934

Hoerstgener Zweikreisstempel (hier vom 25.08.1938) unten mit Stempelbuchstabe "a", aber ohne den Zusatz "Moers")

Lintforter Zweikreisstempel 1933 - 1944 (Stempelbuchstabe "c")

Lintforter Zweikreisstempel ab 1934 (Stempelbuchstabe "d")

Übersicht der Postgebühren in Preußen

Für ein Jahr lang galten noch die Postgebühren aus dem Jahre 1932. Kurz vor Beginn die NS-Zeit änderten sich die Gebühren, wobei es geringfügige Änderungen bei leichten Drucksachen und bei den Briefen gab: es kam zu leichten Erhöhungen, aber auch zu Senkungen. Bis zum Ende des 2. Weltkrieges wurden die Gebühren nicht mehr geändert.

Daß das Sammeln von Briefmarken dennoch teurer wurde, lag daran, daß es immer mehr Sondermarken mit Zuschlag gab, deren Erlös wohltätigen Zwecken zugeführt wurde.

Inland
Drucksachen
 
Ab 15.1.1932
Ab 15.1.1933
Bis 20 g
4
3
Bis 25 g
4
4
25 bis 50 g
4
4
50 bis 100 g
8
8
100 bis 250 g
15
15
250 bis 500 g
30
30
Postkarten
Ortsverkehr
5
5
Fernverkehr
6
6
Briefe (Ortsverkehr)
Bis 20 g
8
8
20 bis 100 g
15
16
100 bis 250 g
15
16
250 bis 500 g
20
20
Briefe (Fernverkehr)
Bis 20 g
12
12
20 bis 100 g
25
24
100 bis 250 g
25
24
250 bis 500 g
40
40
Einschreiben
Gebühr
30
30
Rückschein
30
30
Eilzustellung
Im Orts-Bestellbezirk
40
40
Im Land-Bestellbezirk
80
80
Ausland
Drucksachen
 
Ab 15.1.1932
Ab 15.1.1933
Bis 50 g + für je 50 g
5
5
Postkarten
Postkarten
15
15
Briefe
Bis 20 g
25
25
Je weitere 20 g
15
15
Im Grenzverkehr
10
10
Einschreiben
Gebühr
30
30

Überblick über die Postgeschichte Kamp-Lintforts 1933-1945

Das folgende Beispiel zeigt eine Einschreibsendung, die portogerecht mit 42 Pfg. (12 Pfg. für einen Brief im Fernverkehr und 30 Pfg. Einschreibgebühr) frankiert ist:

Einschreiben vom 27.4.1933, entwertet mit dem Kreisstegstempel "Lintfort (Kr. Moers)"

Auch nach Gründung der Großgemeinde Kamp-Lintfort im Jahre 1934 wurden postalisch die alten Stempel bis Ende 1949 weiter verwendet, wie der folgende Beleg zeigt:

Brief vom 13.5.1935 mit Zweikreisstegstempel "Lintfort (Kr. Moers)", Unterscheidungsbuchstabe "d"; der Stempel hat eine 24-Stundenanzeige; der Vermerk "Zurück" ist ebenfalls ein postalischer Stempel und wurde verwendet, weil der Adressat die Annahme verweigert hatte

Mit der folgenden Rücksendung über eine vollzogene Postzustellung an das Amtsgericht Moers bestätigt der Postbedienstete Hr. Decken, daß er dem Empfänger die Sendung am 26. Mai in seinem Geschäftslokal übergeben hat:

Postzustellurkunde vom 26.5.1937

Mit der Einführung der Landkraftpost im Jahre 1928 wurde auch die Zuständigkeit der Poststellen erweitert: neben dem Verkauf von Wertzeichen, der Annahme von Postsendungen aller Art, Vermittlung von Ferngesprächen, Einziehen von Zeitungsgeldern und Rundfunkgebühren wurde nun auch die Auszahlung von Renten vorgenommen, was besonders bei der Landbevölkerung sehr begrüßt wurde. Amtliche Dokumente wurden zugestellt und die vollzogene Postzustellung wurde mit einem Stempel (hier aus Hoerstgen) auf einer Postzustellungsurkunde dokumentiert und als "vollzogen zurück" an den Absender zurückgeschickt:

Postzustellurkunde aus dem Jahre 1937 an das Amtsgericht Moers zurück

Zwar keine Ansichtskarte, aber trotzdem interessant: die Mitarbeiter des Postamtes Lintfort auf einem Foto aus dem Jahre 1938:

Foto der Postmitarbeiter des Postamtes Lintfort aus dem Jahre 1938

Die folgende Skizze zeigt den Wegeplan der Landpostverkraftung Kurs II aus dem Jahre 1933. Interessant ist, daß die Strecke bei Kamp und Rayen als besonders gefährdetes Gelände beschrieben wurde:

Wegeplan der Kraftpost II aus dem Jahre 1933

Selbstverständlich gab es auch einen Fahrplan der Landkraftpost:

Fahrplan der Landkraftpost ab dem 1. August 1933

Das Postamt auf der Friedrich-Heinrich-Straße auf einer Ansichtskarte aus dem Jahre 1940

Von den vielfältigen Aufgaben der Post zeigt dieses Telegramm, aufgegeben in Lintfort am 24.05.1933 um 17.20 Uhr

Einrichtung einer Poststelle im Norden von Saalhoff beim Landwirt Pötters

stempel-saalhoff-ueber-xanten.jpgAuch im Norden von Saalhoff gab es eine Postagentur, die aber nur eine Annahmestelle war und einen sog. Landpoststempel (ohne Datumsangabe) verwendete. Wie in der Stempelinschrift zu sehen ist, wurde der Postverkehr über das Postamt in Xanten abgewickelt. Bekannt ist ein Schreiben des Postamtes Xanten vom 20. September 1934 an den Bürgermeister in Kamp-Lintfort wegen der Einrichtung einer Poststelle("mit Zuführung und Abholung durch Landkraftwagen des Postamtes Xanten") in Saalhoff.

In Aussicht genommen wurde der Land- und Schenkwirt Gerhard Pötters in Saalhoff Nr. 11 (heute: Weseler Straße 362). Wann die Poststelle dort eingerichtet wurde und wann sie gar wieder geschlossen wurde, läßt sich aus dem vorhandenen Material im Stadtarchiv leider nicht ermitteln. Handschriftlich vermerkte der Empfänger: "Pötters ist nach jeder Hinsicht einwandfrei u. entspricht den Anforderungen". Dies wurde dem Postamt Xanten am 26. September 1934 mitgeteilt; das Antwortschreiben ist leider nicht mehr vorhanden.

Schreiben des Postamtes Xanten vom 20.09.1934 zwecks Einrichtung einer Poststelle in Saalhoff beim Landwirt Pötters

Schreiben des Postamtes Xanten vom 20.09.1934 zwecks Einrichtung einer Poststelle in Saalhoff beim Landwirt Pötters

Postgeschichtliches aus dem 2. Weltkieg (1939-1945)

Während der Kriegsjahre 1939 - 1945 waren fast nur weibliche Arbeitskräfte bei der Post beschäftigt. In den letzten Kriegsjahren entfiel die Landkraftpost des Postamtes Moers und die Kraftgüterpost des Postamtes Duisburg. Die zu- und abgehenden Post wurden wieder mit der Straßenbahn befördert.

Durch die Luftangriffe wurde diese Verbindung oft unterbrochen. Der Austausch der Briefpost mußte deshalb durch Briefboten mit Fahrrädern nach Moers befördert werden. Die Zeche Friedrich Heinrich und die Baufirma Bleckmann stellten ihre Latkraftwagen unentgeltlich zur Beförderung der Paketsendungen von und nach Duisburg und Moers zur Verfügung.

1942 verstarb der Postagent der Poststelle in Kamp, Wilhelm Jockrahm. Seine Nachfolgerin wurde die Tochter, Christine Jockrahm.

Als Kamp-Lintfort am 5. März 1945 von amerikanischen Truppen besetzt wurde, wurde das Postamt in Lintfort, das während des Krieges durch Granatsplitter nur leichte Gebäudeschäden erlitten hatte, von den Amerikanern beschlagnahmt. Unter anderen Dienststellen war im Postamtsgebäude zeitweise ein Feldpostamt untergebracht.

Das Einschreiben des Reichsarbeitsdienstes wurde am 21.11.1939 in Moers aufgegeben (Frei durch Ablösung Reich); rückseitig ist ein Ankunftstempel aus Lintfort, datiert vom 22.11.1939 / 7 Uhr:

Einschreiben aus Moers nach Kamp-Lintfort (November 1939)

Bei der folgenden Nachnahme aus dem Jahre 1940 wurde lt. Vermerk die Annahme am Freitag, dem 27.9.1940 verweigert; von der Lintforter Post wurde handschriftlich mit blauer Farbe "zck" (= zurück) vermerkt und "Kamp-Lintfort" durchgestrichen:

Verweigerte Nachnahme aus dem Jahre 1940

Bedarfsgerecht frankierter Brief vom 14.11.1940

Obwohl die Gemeinden sich schon 1940 zusammengeschlossen hatten, wurde die postalischen Umbenennung des Ortes erst nach dem Kriege (im Jahre 1949) vollzogen. Als Absender heißt es auf der folgenden Karte mit Absenderfreistempel schon "Kamp-Lintfort", im Tagesstempel steht aber noch "Kamp (Bz. Düsseldorf)":

Karte mit Absenderfreistempel aus dem Jahre 1940

Postkarte vom 14.3.1941

Der Krieg machte auch vor der Post nicht halt, wie der folgende Todesbrief mit der Todesnachricht über einen 20-jährigen Gefreiten einer Fliegerschule zeigt:

Drucksache vom 17.9.1943 als Totenbrief

Feldpostbriefe mußten nicht frankiert werden und waren portofrei. Häufig kam es vor, daß die Adresse nicht mehr stimmte und die Briefe mit dem Vermerk "Zurück an Absender / Neue Anschrift abwarten" und einem "Zurück"-Stempel versehen wurden; bei den beiden folgenden Briefen ist dieser Vermerk handschriftlich und mit Stempelabdruck vorgenommen worden. Die Angehöreigen waren sicherlich in Angst und Sorge, als sie die Briefe wieder in Empfang nehmen mußten:

Feldpostbrief mit handschriftlichem "Zurück"-Vermerk

Feldpostbrief mit gestempeltem "Zurück"-Vermerk

Entlassung einer Hilfskraft der Poststelle in Saalhoff wegen Unterschlagung

stempel-saalhoff-ueber-moers.jpgAus dem Jahre 1943 ist ein Schreiben des Postamtes in Moers vom 28. Dezember 1943 an die Reichspostdirektion Düsseldorf bekannt, in dem über die Entlassung einer Hilfskraft im Zustelldienst bei der Poststelle in Saalhoff wegen "nachgewiesener Unterdrückung und Beraubung von Feldpostpäckchen" berichtet wird. Gleichzeitig wurde angefragt, ob es für die Ersatzkraft eine Sondervergütung gibt:

Schreiben des Postamtes Moers an die RPD Düsseldorf vom 28.12.1943

Das Antwortschreiben des Präsidenten der RPD Düsseldorf vom 24. Januar 1944, in dem von einer Sondervergütung Abstand genommen wird, ist ebenfalls erhalten geblieben:

Antwortschreiben der RPD Düsseldorf vom 24.01.1944

Aus den 1940er Jahren ist auch eine Nachnahme bekannt, die den Landpoststempel der Poststelle in Saalhoff zeigt:

Nachnahme aus dem Jahre 1940 mit Landpoststempel "Saalhoff über Moers"
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