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Postgeschichte Kamp-Lintfort
- Kamp-Lintfort zur Zeit der Weimarer Republik -
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.04.2014
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Überblick zur Ortsgeschichte

Nach dem Ende des 1. Weltkriegs kam es auch in Kamp-Lintfort zu politischen Unruhen, denn am 9. November 1918 zog ein Demonstrationszug durch die Straßen und die Gewalt ging auf den gebildeten Arbeiter- und Soldatenrat über. Die revolutionären Wirren wurden am 26. bis 29. November 1918 durch eine durchziehende Marine-Infanterie-Division und ein schlesisches Landwehrregiment noch gesteigert. Insgesamt blieb es relativ ruhig. Nach Abzug dieser Truppen begann die Besetzung des Rheinlandes und am 13. Dezember 1918 rückten belgische Truppen in die Kreise Geldern und Moers ein. Wegen unzureichender Reparationsleistungen wurde am 11. Januar 1923 das Rheinland durch die französische Armee besetzt.

Zu den politischen Unruhen nach dem 1. Weltkrieg kam die allgemeine materielle Not. Das Geld war immer weniger wert, Lebensmittel wurden knapp und teuer. Im Oktober und November 1923 erreichte die Inflation ihren Höhepunkt und die Preise stiegen von Millionen auf Milliarden und dann sogar auf Billionen. Kurz vor Einführung der Rentenmark im November 1923 war 1 Billion Papiermark auf den Wert von 1 Goldmark gesunden. Erst nach Einführung der Rentenmark konnte die Währung stabilisiert werden und es ging wieder bergauf. Auch die Zeche Friedrich Heinrich gab während der Inflationszeit eigenes Geld aus, weil die Reichsbank in Berlin keine Banknoten mehr verausgabte.

Nach Kriegsende klagten die ehemaligen Aktionäre der Zeche Friedrich Heinrich ihr Eigentum ein und ein deutsch-französisches Gericht in Den Haag entschied am 10. Dezember 1921 die Rückgabe des Vermögens. Das allgemeine Chaos wirkte sich aber auch auf den Bergbau aus, denn die Förderung sank. Nach dem Ende der Inflationszeit und der Einführung der Rentenmark im November 1923 ging es aber auch mit dem Bergbau wieder aufwärts.

Im Jahre 1924 gingen die Eigentümerrechte auf die französische Firma "Les Petits-Fils de Francois de Wendel & Cie" in Paris über, die die Aktien erwarb. Die Firma de Wendel, die mit zu den größten Hüttenkonzernen in Frankreich gehörte, sicherte sich so die Versorgung ihrer Hüttenwerke mit Koks. Friedrich Heinrich versorgte nun hauptsächlich die Hütten in Lothringen mit Koks und Kokskohle. Diese Absatzmöglichkeit bewahrte das Bergwerk auch vor dem in den Jahren 1924/25 einsetzenden Zechensterben im Ruhrgebiet.

Im Zeitraum 1910 bis 1930 stieg die Bevölkerung in Lintfort von 904 auf 13.876, im Kamperbruch von 842 auf 4.695 und in Kamp von 1.210 auf 1.606 Einwohner an. Die Zuwachsrate in Kamp-Lintfort betrug in diesem Zeitraum sagenhafte 410 %. Auf Grund der Bevölkerungsentwicklung hatte Camp nach dem 1. Weltkrieg endgültig seine Bedeutung als Mittelpunkt der Gemeinden verloren und mit Lintfort war rund um die Zeche ein neues Zentrum entstanden.

In dieser Zeit entstanden weitere Siedlungen und Schulen. Ab 1929 (einer erneuten Wirtschaftskrise) zogen auch in Kamp-Lintfort wieder dunkle Wolken am Horizont au, denn die Zeit des Nationalsozialismus kündigte sich an: 1926 war der Versuch, eine NSDAP-Ortsgruppe zu gründen, zwar gescheitert, aber 1930 wurde sie in Hoerstgen bei den Reichstagswahlen stärkste und in Lintfort viertstärkste Kraft hinter KPD, SPD und Zentrum. Bei den Reichspräsidentenwahlen vom 13. März und 10. April 1932 kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen in ganz Deutschland. In Lintfort lag außer Hindenburg auch der KPD-Vorsitzende Thälmann noch vor Hitler. Die NSDAP organisierte Umzüge durch Lintfort. Bei den Wahlen am 31. Juli zum Reichstag warb sie besonders unter den Arbeitern um Stimmen. Im Kreis Moers verlor die Partei zwar einige Stimmen, aber in Lintfort hatte sie Zuwachs und wurde zur drittstärksten Partei.

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Die Serie "Alt-Lintfort" des BMSV Kamp-Lintfort von 1964 e.V. aus dem Jahr 2011

Zwischen April und Juni 2010 erschien eine zwölfteilige Serie mit Marken Individuell der Deutschen Post AG zum Thema "Alt-Lintfort", die alte Lintforter Motive ab der Jahrhundertwende bis Ende der 1920er Jahre zeigt. Die Auflage betrug jeweils 120 Stück.

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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Hotel zur Post" -

- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Kaiserliches Postamt" -

- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Alter Konsum" -

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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Albertstraße" -

- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Alfredstraße" -

- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Franzstraße" -

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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Friedrichstraße" -

- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Jacobstraße" -

- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Johannstraße" -

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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Lotharstraße" -

- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Maxstraße" -

- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Wilhelminenstraße" -

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Kleine Abhandlung zur Postgeschichte der Weimarer Republik

Vorphilatelie und das Aufkommen der ersten Briefmarken

Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 ist auch Rechtsgrundlage für die Vereinheitlichung des deutschen Post- und Telegraphenwesens nach dem 1. Weltkrieg im Deutschen Reich. Die bisher selbständigen Post- und Telegraphenverwaltungen Bayerns und Württembergs wurden zum 01.04.1920 an das Reich übergeführt. Das durch die verfassunggebende Nationalversammlung beschlossene Gesetz über Postgebühren vom 08.09.1919 gestaltete die Gebühren zeitgemäß um und wurde infolge des Währungsverfalls zum Ausgangspunkt einer fast unübersehbaren Reihe beträchtlicher Gebührenerhöhungen. Wegen der schnellen Geldentwertung und der enormen Reparationsverpflichtungen wurden die Reichspost und die Reichsbahn schon im November 1923 aus der unmittelbaren Verbindung mit dem allgemeinen Reichshaushalt gelöst worden und waren sich selber überlassen.

Die Einrichtungen der Post waren nach dem Kriege heruntergewirtschaftet. Den Eisenbahnen, sehr wichtig für den Posttransport, ging es nicht besser. Das Postkurswesen abseits der Bahn lag völlig danieder, wurde aber von der Post gezielt gefördert und erweitert. Die örtlichen Einrichtungen für den Postannahme-, Ausgabe- und Zustelldienst waren eingeschränkt und wurden in den Jahren der Geldentwertung aus Sparsamkeitsgründen noch weiter verringert. Alle Zweige der Brief-, Paket- und Zeitungspost wiesen einen beträchtlichen Rückgang auf. Der Tiefstand der Leistungen im Postbeförderungsdienst trat in den Jahren 1922 und 1923 ein, wobei auch die Ruhrbesetzung die Wirtschaft ungünstig beeinflußte. Allerdings wurde diese schwierige Zeit auch zur Einrichtung von Postversuchsabteilungen genutzt. In Folge wurden viele Geräte genormt, Förderanlagen neu konzipiert, der Bau von Kraftfahrzeugen für den Postdienst mitgestaltet, leistungsfähige Briefstempelmaschinen gebaut und die Herstellung brauchbarer Freistempel-Maschinen erreicht. Als neue Verkehrsgattung wurde 1920 das Päckchen im allgemeinen Verkehr eingeführt.

Das Bankwesen der Deutschen Reichspost umfaßte den Postanweisungs-, Nachnahme-, Postauftrags- und den Postscheckverkehr. Dieser seit 1909 bestehende Träger des bargeldlosen Zahlungsausgleichs hat die anderen Zweige an Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung weit überflügelt. In den ersten Jahren nach dem Krieg wurde seine Entwicklung durch die Inflation günstig beeinflußt, so daß die Zahl der Postscheckkunden, die im Jahre 1919 bereits 437.667 betragen hat, bis 1922 auf 913.789 anstieg. Die Entwicklung wurde durch die immer rascher fortschreitende Geldentwertung verlangsamt, aber die Kundenzahl stieg bis November 1923 noch auf 999.196.

Die Fernmeldetechnik machte nach dem 1. Weltkrieg große Fortschritte und führte nach und nach zu einer völligen Umschichtung des Nachrichtenverkehrs. Der Telegraph wurde erst auf nahe, dann auf immer größer werdende Entfernungen vom Fernsprecher verdrängt, nachdem sich die Reichweite des Telefons schrittweise ausgedehnt hatte. In dieser Zeit wurde erkannt, daß die unterirdische Leitungsführung der oberirdischen betrieblich und wirtschaftlich überlegen ist. In den Jahren 1920 bis 1922 entstand das sogenannte Rheinlandkabel von Berlin über Hannover an den Rhein und je ein Kabel von Hannover nach Hamburg und Bremen, sowie von Berlin nach Leipzig. Aus dem Kriegsnachrichtendienst heraus entstand der Funkverkehr, der auf große Entfernungen eine unentbehrliche Ergänzung des Drahttelegraphens bildete und schließlich zum Weltfernsprechdienst führte.

Für die weltwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands war ein gut eingerichtetes zuverlässiges Verkehrsnetz die wichtigste Grundlage. Durch den Vertrag von Versailles verlor Deutschland die Seekabel nach überseeischen Ländern, seine Kolonien und einen großen Teil der Handelsschiffe. Zwar hatte der Weltkrieg den Bestand des Weltpostvereins und des Welttelegraphenvereins nicht ernstlich erschüttert, aber der Wiederaufnahme geregelter Verkehrsbeziehungen mit dem Ausland standen starke Hemmungen entgegen. Das Post- und Telegraphenwesen war die erste öffentliche Einrichtung, die geregelte Beziehungen mit dem Ausland erreichen konnte. Schon 1920 trat der Weltpostkongreß zu Madrid unter Beteiligung Deutschlands zusammen. Neue Wege für den internationalen Verkehrsaustausch bot die Luftpost, die, 1919 bescheiden begonnen, im ständigen Aufwind lag. Große Schwierigkeiten gab es bei der Einrichtung des zwischenstaatlichen Paketdienstes und eine Überwachung des Außenhandels war noch unerläßlich.

Die Postordnung zum 01.10.1917 brachte nur unbedeutende Änderungen. Zum 01.10.1918 wurden die außerordentlichen Reichsabgaben erhöht und per Gesetz wurden die Tarife neu gestaltet. Die wichtigsten Änderungen waren ...
- der Wegfall der Reichsabgaben, Erhebung der doppelten Gebühr für nicht oder unzureichend freigemachte Briefe und Postkarten und des einfachen Fehlbetrages für gebührenpflichtige Dienstbriefe- und Dienstpostkarten, wobei der Betrag, auch für gebührenpflichtige Dienstsendungen, auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme nach oben abgerundet wurde,
- Wegfall der Gebührenermäßigung für Drucksachen und Pakete mit Zeitungen, Zeitschriften oder Nachrichten,
- Wegfall der Gewichtsstufe bis 100 g bei Warenproben,
- Festsetzung des Meistbetrages der Postaufträge zur Geldeinziehung, der Postnachnahme und der Postanweisung von 800 auf 1.000 RM,
- Freimachungszwang für Briefe mit Wertangabe und Pakete jeder Art, auch auf Sendungen von Behörden,
- Herabsetzung des Meistgewichtes für Pakete auf 20 kg (vorher 50 kg),
- Beigabe einer Paketkarte bei jedem Paket,
- Entfallen des Bestellgeldes, ausgenommen für Eilsendungen und Zeitungen, Einführung von Gebühren für die Rücksendung der Zustellungsurkunde im Ortsverkehr, Behandlungsgebühr für Postvollmachten,
- Gebühr für umfangreiche Nachforschungen in Höhe der Selbstkosten, Ausfertigung für Doppel zu Einlieferungsscheinen und Postanweisungen, Unterscheidung bei den Paketgebühren nur noch zwischen einer Nahzone bis 75 km und einer Fernzone.

Zum 01.01.1920 wurde per Änderung der Postordnung das Päckchen bis 1 kg eingeführt. Einschreiben, Wertangabe, Nachnahme, das Verlangen eines Rückscheins und der Vermerk "postlagernd" waren bei Päckchen unzulässig, Eilzustellung (Gebühr wie für Briefsendungen) war zugelassen und Päckchen galten als Briefsendungen. Ab dem 06.05.1920 waren Päckchen auch in die Freie Stadt Danzig, ins Memelgebiet, nach Westpolen, ins Ausland und ins Saarland zulässig.

Das Gesetz über Postgebühren vom 01.04.1920 sah für unzureichend freigemachte gebührenpflichtige Dienstpostkarten und Dienstbriefe nur noch den einfachen Fehlbetrag und einen Zuschlag von 10 Pf. vor. Mit der Änderung der Postordnung zum gleichen Zeitpunkt wurde eine Paketlagergebühr für jedes Paket, das ohne Verschulden der Post lagerte, neu eingeführt. Eine Änderung der Postordnung vom 01.10.1920 erhöhte den Meistbetrag für Nachnahmen von 1.000 auf 5.000 RM (ab 01.05.1921 wieder 1.000 RM).

Am 21.03.1919 wurde aus dem Reichs-Postamt das Reichspostministerium und am 01.04.1920 gingen das Postwesen von Bayern und Württemberg auf das Reich über. Eine weitere Änderung kam bereits am 01.07.1922, es wurden die Gebühr für Briefe bis 20 g im Ortsverkehr herabgesetzt, gleichzeitig eine neue Gewichtsstufe für Briefe über 20 bis 100 g eingeführt. Drucksachenkarten fielen als Sendungsart weg, nun unterlagen die Karten der Gebühr für Drucksachen bis 20 g (25 g). Bei Drucksachen war eine Vorstufe für Sendungen bis 20 g gebildet. Die bisherige Gewichtsstufe für Pakete über 50 bis 10 kg wurde geteilt in zwei Stufen über 5 bis 7 1/2 kg und über 7 1/2 bis 10 kg. Am 01.10.1922 wurde das Meistgewicht der Blindenschriftsendungen von 3 auf 5 kg erhöht. Bei Drucksachen wurde am 01.03.1922 die erste Gewichtsstufe von 20 auf 25 g erhöht. Die Paketgebühren wurden umgestaltet und seit dem 01.12.1922 durften einzeln versandte, ungeteilte Druckbände über 1 bis 2 kg als Drucksachen aufgegeben werden. Für Pakete wurde ein neue Gewichtsgrenze mit 3 kg zum 15.01.1923 eingeführt.

Zum 01.03.1923 wurde das Höchstgewicht der Briefe auf 500 g festgesetzt sowie ein neuer Gebührensatz über 250 bis 500 g im Orts- und Fernverkehr eingeführt. Der dienstliche Aktenbrief von Behörden fiel als besonderer Versendegegenstand weg. Die Gebühr für Blindenschriftsendungen wurde von 10 Pfennig je 500 g auf 1 Mark je 1 kg erhöht. Die Nachgebühr für nicht- oder unzureichend freigemachte Briefsendungen war vom Doppelten auf das Eineinhalbfache des Fehlbetrages ermäßigt. Für nicht freigemachte Dienstpostkarten und Dienstbriefe war nur der einfache Fehlbetrag zu erheben, der bisherige Zuschlag von 30 Pfg. fiel weg. Die Berechnung der Eilbestellgebühr wurde vereinfacht. Zum 01.04.1923 wurde bei Warenproben eine Vorstufe bis 100 g eingeführt. Die Paketgebühr wurde auf drei Entfernungsstufen (75 km, über 75 bis 375 km und über 375 km) festgesetzt. Das Paketbestellgeld und die Paketausgabegebühr sind aufgehoben.

Im Jahre 1923 kam es auch zur Einführung einer neuen Klasse von Postagenturen, die sog. Postagenturen mit einfacherem Betrieb. Sie waren nur einige Zeit vor Ankunft und nach Abfahrt der Posten geöffnet, hatten aber im allgemeinen dieselben Annahmebefugnisse wie die Postagenturen mit Vollbetrieb, später erhielten sie die Bezeichnung Poststelle II, Land. Im gleichen Jahr waren aus den selbständigen Stadtpostanstalten Zweigpostämter geworden. Am 01.07.1923 fiel der bisherige niedrigere Gebührensatz für Ansichtskarten, für Grüße mit höchstens fünf Worten, weg. Am 01.09.1923 wurde daher die Anwendung einer Schlüsselzahl für die Festsetzung der Gebühren herangezogen. Diese Schlüsselzahl war an die Personalkosten bei der Postverwaltung angelehnt. Zu einer Verdopplung der Gebühren für Briefsendungen und Paketen sah man sich zum 01.11.1923 gezwungen. Vom 15.11.1923 an galten im Paketverkehr mit der Freien Stadt Danzig die Bestimmungen über den Auslandsverkehr. Eine erneute Verdoppelung sämtlicher Gebühren im Inlands- und Auslandsverkehr erfolgte am 20.11.1923. Sechs Tage später, am 26.11.1923 wurden sämtliche Gebühren im Inlands- und Auslandsverkehr auf das achtfache der zum 12.11.1923 festgesetzten Sätze angehoben.

Am 01.12.1923 wurden die gesetzlich festgelegten Grundbeträge in den für den Dienstgebrauch bestimmten Gebührenübersichten, der Einfachheit halber, mit Rentenmark und Rentenpfennig gezeichnet, weil nach damaliger Voraussicht die Rentenmark in der nächsten Zeit das den Verkehr beherrschende Zahlungsmittel bilden würde. Bei der Bezahlung wurden die Gebühren auf volle Mrd. Mark umgerechnet.

Mit dem Reichspostfinanzgesetz vom 28.03.1924 wurde die Deutsche Reichspost eine Reichsanstalt mit Sondervermögen, verbunden mit der Einrichtung eines Verwaltungsrates. Das Reichspostministerium bestand seit 01.04.1924 aus den Abteilungen I Postwesen, II Fernsprech- und Telegraphenbauwesen, III Telegraphen- und Funkwesen, IV Personalwesen, V Haushalts-, Kassen- und Postscheckwesen und VI der Abteilung München. Am 25.07.1924 fiel die Klassenbezeichnung der Postämter weg und am 23.12.1924 erhielt die "Reichspost- und Telegraphenverwaltung" die Bezeichnung "Deutsche Reichspost (DRP)".

Als die Postgebühren zum 01.12.1923 auf die Renten- (Gold-) Mark umgestellt waren, konnte die am 01.01.1924 entwertete alte Mark (Papiermark) noch nicht außer Kurs gesetzt werden. Die Papiermark behielt neben der Rentenmark als Zahlungsmittel Geltung. Am 01.02.1924 wurde die Vorzeigegebühr für Nachnahmen von 20 Pfg auf 10 Pf. ermäßigt, am 15.02.1924 wurden die Gebühren für Kreditbriefe neu geregelt. Die Gebühren für Drucksachen wurden am 01.06.1924 völlig neu gestaltet. Bei den Paketgebühren wurde als erste Gewichtsstufe wieder das Gewicht von 5 kg eingeführt. Für Wertsendungen wurde die bisher für Wertbriefe und versiegelte Wertpakete einerseits und für unversiegelte Wertpakete andererseits abgestufte Versicherungsgebühr für alle Wertsendungen einheitlich festgesetzt, daneben wurde aber eine abgestufte Behandlungsgebühr für Wertbriefe und versiegelte Wertpakete bis 100 Mark einschließlich (40 Pfg), über 100 Mark (50 Pfg) und für unversiegelte Wertpakete (nur bis 100 Mark zulässig) (25 Pfg) eingeführt. Die Einschreibgebühr wurde von 20 auf 30 Pf. erhöht. Am 01.01.1925 wurden die Gewichtsstufen für Briefe von 20 bis 250 g eingefügt. Es gab nun die Gewichtsstufen bis 20 g, 250 g und 500 g. Am 01 04.1925 wurden versuchsweise Wurfsendungen als neue Art von Drucksachen zugelassen. Als Gebühr wurden 2 Pfg. der tarifmäßigen Drucksachengebühr, aufgerundet auf volle 10 Pfg. festgesetzt. Zur Senkung der Flugzuschläge kam es am 01.05.1925 für Pakete bis 1 kg von 3 auf 2 Mark und darüber für jedes angefangene ½ kg vom 100 auf 60 Pf. Zum 01.10.1926 wurde versuchsweise die Einführung zur Prüfung und Berichtigung von Anschriften (Anschriftenprüfung) eingeführt. Die Gebühr betrug 2 Pf. für jede Adresse unter Aufrundung des Gesamtbetrags auf volle 100 Pf. Außerdem war die Beförderungsgebühr für die Hin- und Rücksendung als Brief oder Paket bei doppelter Gebühr voraus zu entrichten. Seit dem 01.11.1926 waren bei Wurfsendungen Druckstücke mit angehängter Warenprobe zugelassen, Höchstgewicht 20 g, als Gebühr waren 30 Pf. der Gebühr für Mischsendungen vorgesehen.

Seit dem 01.01.1927 wurde die Gebühr für Laufschreiben erst erhoben, wenn feststeht, daß die Post unverschuldet ist. Die Gebühr war von 20 auf 50 Pf. erhöht worden. Zum 01.02.1927 waren Wurfsendungen von mehr als 20 bis 50 g zu einer Gebühr von 3 Pfg je Stück zugelassen. Der 01.08.1927 brachte eine Erhöhung der Fernbriefgebühr von 10 auf 15 Pfg. und gleichzeitig wurden viele Gebühren ebenfalls um 50 bis 60 Prozent erhöht. Die Postwurfsendungen waren nun Bestandteil der Postordnung. Als Gebühren wurde für Drucksachen bis 50 g 3 Pf. und für Mischsendungen bis 20 g 6 Pfg festgesetzt. Im Paketverkehr gabt es statt der drei künftig fünf Entfernungsstufen. Für dringende Pakete wurde statt der bisher gültigen dreifachen Paketgebühr, neben der einfachen Gebühr für gewöhnliche Pakete, ein Zuschlag von 100 Pf. erhoben. Für sperrige Pakete verbleibt es beim alten Zuschlag von 100 Prozent der gewöhnlichen Paketgebühr. Bei Wertsendungen wurde die Versicherungsgebühr mit 10 Pf. je 500, statt bisher 100 RM, erhoben. Im Postanweisungsverkehr wurde eine neue Beitragsstufe zu 10 RM eingeführt. Für die Beförderung der gelben Postscheckbriefe war eine Gebühr von 5 Pf. neu vorgesehen.

Am 01.10.1927 wurden die Bestimmungen über Nachgebühren geändert. Bisher war der eineinhalbfache Fehlbetrag auf 5 Pf., mindestens 10 Pf. aufzurunden, der Mindestbetrag von 10 Pf. fiel weg. Versuchsweise wurde das Verfahren zur "Prüfung von Anschriften" (Anschriftenprüfung) unter Herabsetzung der Gebühr umgestaltet. Die Gebührenerhebung wurde neu geregelt, denn ohne Beförderungsgebühr waren für jede Prüfung der Anschrift 2 Pf., aufgerundet auf volle 10 Pf., aber mindestens 20 (statt bisher 100) Pf. zu zahlen. Für Einzelaufträge waren besondere Postkartenformblätter (sie waren selbst herzustellen) zu verwenden und mit 3 Pf. zu frankieren. Drucksachenkarten waren seit dem 01.07.1928 nicht mehr "offen versandte Karten", sondern "ohne Umschlag versandte Karten". Neu waren am 01.11.1928 die Auskunftsstellen über Postwurfsendungen. Die Antworten kosteten einschließlich der Beförderungsgebühr 50 Pf., die als Nachgebühr erhoben werden.

Durch die Postordnung vom 30.01.1929 wurde an dem sachlichen Inhalt der Postordnung vom 22.12.1921 nichts geändert. Es sind jedoch an verschiedenen Stellen überholte Bezeichnungen durch zeitgemäße ersetzt und auch sonst Umstellungen und Änderungen vorgenommen worden. Die Postordnung von 1921 galt bis in Zeit der Deutschen Bundespost, also bis 1963.

Am 01.03.1931 kam es zur Herabsetzung einiger Gebühren. Die Gebühren für Drucksachen bis 20 g galten auch nach dem Saargebiet, Freie Stadt Danzig, Litauen und Memelgebiet, Luxemburg, Österreich und Ungarn. Postwurfsendungen und Pakete über mehr als 10 kg. wurden ebenfalls billiger, um nur die Wichtigsten zu nennen. Am 15.01.1932 wurden die Gebühren für Fernbriefe bis 250 g, für Fernpostkarten und für Pakete ermäßigt. Für Pakete wurde wieder eine Zustellgebühr erhoben. Die Paketabholungvergütung fiel weg und der Freimachungszwang für gewöhnliche Pakete wurde aufgehoben. Im Grenzverkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz wurden die Gebühren für Briefe und Postkarten geändert. Die Postkarten zu 8 und 8+8 Rpf. wurden vom 15.01.1932 an zu 6 und 12 Rpf. verkauft.

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Die Postgeschichte Kamp-Lintforts vom Ende des 1. Weltkriegs bis zur Einführung der Rentenmark (1919-1923)

Die Kamp-Lintforter Poststempel aus der Zeit der Weimarer Republik

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Kamper Zweikreisstempel ab Mai 1932

Lintforter Zweikreisstempel ab 1927 (Stempelbuchstabe "a"), Durchmesser 26 mm

Lintforter Zweikreisstempel ab 1927 Stempelbuchstabe "c"); Durchmesser 28 mm

Die Post zur Zeit der belgischen Besatzungsmacht

Die Zeit der belgischen Besatzung Kamp-Lintforts läßt sich auch postalisch belegen:

Feldpost vom 11.6.1919 mit Militärpoststempel u. Ankunftstempel Gent

Die Gebührenentwicklung seit Kriegsende bis zur Rentenmark 1923

Die Inflation machte auch vor den Postgebühren nicht halt, wie die nachfolgenden Tabellen belegen:

Inland
Drucksachen
 
Ab 1.10.1919
Ab 6.5.1920
Ab 1.4.1921
Ab 1.1.1922
Ab 1.7.1922
Bis 20 g
5
10
15
50
50
Bis 25 g
5
10
15
50
75
25 bis 50 g
5
10
15
50
75
50 bis 100 g
10
20
30
100
150
100 bis 250 g
20
40
60
200
300
250 bis 500 g
30
60
80
300
400
Postkarten
Ortsverkehr
10
30
30
75
75
Fernverkehr
15
30
40
125
150
Briefe (Ortsverkehr)
Bis 20 g
10
40
40
125
125
20 bis 100 g
15
60
60
200
200
100 bis 250 g
15
60
60
200
300
Briefe (Fernverkehr)
Bis 20 g
20
40
60
200
300
20 bis 100 g
30
60
80
300
400
100 bis 250 g
30
60
120
400
500
Einschreiben
Gebühr
30
50
100
200
200
Rückschein
40
50
50
150
150
Eilzustellung
Im Orts-Bestellbezirk
50
100
150
300
300
Im Land-Bestellbezirk
100
200
300
900
900
Ausland
Drucksachen
 
Ab 1.10.1919
Ab 6.5.1920
Ab 1.4.1921
Ab 1.1.1922
Ab 1.7.1922
Bis 50 g + für je 50 g
5
20
30
80
125
Postkarten
Postkarten
15
40
80
240
350
Briefe
Bis 20 g
30
80
120
400
600
Je weitere 20 g
20
60
60
200
300
Im Grenzverkehr
20
40
60
200
300
Einschreiben
Gebühr
30
80
100
200
200

Ab 1. Oktober 1922 wurden die Gebühren dann schon in Reichsmark angegeben:

Inland
Drucksachen
 
Ab 1.10.22
Ab 1.11.22
Ab 15.12.22
Ab 15.1.23
Ab 1.3.23
Ab 1.7.23
Bis 20 g
1
. / .
. / .
. / .
. / .
. / .
Bis 25 g
1,5
2
5
10
20
60
25 bis 50 g
1,5
3
10
20
40
125
50 bis 100 g
3
6
15
30
60
180
100 bis 250 g
6
12
25
50
100
300
250 bis 500 g
8
16
35
70
120
360
Postkarte
Ortsverkehr
6
3
5
10
20
60
Fernverkehr
9
6
15
25
45
120
Briefe (Ortsverkehr)
Bis 20 g
2
4
10
20
40
120
20 bis 100 g
4
8
15
30
60
180
100 bis 250 g
6
12
25
50
100
300
250 bis 500 g
. / .
. / .
. / .
. / .
120
360
Briefe (Fernverkehr)
Bis 20 g
62
12
25
50
100
300
20 bis 100 g
8
16
35
70
120
350
100 bis 250 g
10
20
45
90
150
450
250 bis 500 g
. / .
. / .
. / .
. / .
180
540
Einschreiben
Gebühr
4
8
20
40
180
300
Rückschein
3
6
20
40
80
300
Eilzustellung
Im Orts-Bestellbezirk
6
15
30
60
120
400
Im Land-Bestellbezirk
18
45
90
175
350
1200
Ausland
Drucksachen
 
Ab 1.10.22
Ab 1.11.22
Ab 15.12.22
Ab 15.1.23
Ab 1.3.23
Ab 1.7.23
Bis 50 g und für je 50 g
4
8
15
30
60
180
Postkaren
Postkarten
12
24
50
90
180
480
Briefe
Bis 20 g
20
40
80
150
300
800
Je weitere 20 g
10
20
40
75
150
400
Im Grenzverkehr
6
8
20
50
100
300

Ab dem 1. August 1923 gingen die Postgebühren dann schon in den Tausend-Mark-Bereich:

Inland
Drucksachen
 
Ab 1.8.1923
Ab 24.8.1923
Ab 1.9.1923
Ab 20.9.1923
Bis 25 g
0,2
4
15
50
25 bis 50 g
0,4
8
30
100
50 bis 100 g
0,6
12
45
150
100 bis 250 g
1
20
75
250
250 bis 500 g
1,2
25
90
300
Postkarten
Ortsverkehr
0,2
4
15
50
Fernverkehr
0,4
8
30
100
Briefe (Ortsverkehr)
Bis 20 g
0,4
8
30
100
20 bis 100 g
0,6
12
45
150
100 bis 250 g
1
20
75
250
250 bis 500 g
1,2
25
90
300
Briefe (Fernverkehr)
Bis 20 g
1
20
75
250
20 bis 100 g
1,2
25
100
350
100 bis 250 g
1,5
30
120
400
250 bis 500 g
1,8
35
140
450
Einschreiben
Gebühr
1
20
75
250
Rückschein
1
20
75
250
Eilzustellung
Im Orts-Bestellbezirk
2
40
150
500
Im Land-Bestellbezirk
6
120
450
1500
Ausland
Drucksachen
 
Ab 1.8.1923
Ab 24.8.1923
Ab 1.9.1923
Ab 20.9.1923
Bis 50 g und für je 50 g
0,6
12
40
150
Postkarten
Postkarten
1,8
36
120
450
Briefe
Bis 20 g
3
60
200
750
Je weitere 20 g
1,5
30
100
375
Im Grenzverkehr
1
20
75
250
Einschreiben
Gebühr
1
20
75
250

Im Oktober 1923 war man im Millionen-Mark-Bereich angekommen:

Inland
Drucksachen
 
Ab 1.10.1923
Ab 10.10.1923
Ab 20.10.1923
Ab 1.11.1923
Bis 25 g
0,4
1
2
20
25 bis 50 g
0,8
2
4
40
50 bis 100 g
1,2
3
6
60
100 bis 250 g
2
5
10
100
250 bis 500 g
2,4
6
12
120
Postkarten
Ortsverkehr
0,4
1
2
20
Fernverkehr
0,8
2
4
40
Briefe (Ortsverkehr)
Bis 20 g
0,8
2
4
40
20 bis 100 g
1,2
3
6
60
100 bis 250 g
2
5
10
100
250 bis 500 g
2,4
6
12
120
Briefe (Fernverkehr)
Bis 20 g
2
5
10
100
20 bis 100 g
2,8
7
15
140
100 bis 250 g
3,2
8
16
150
250 bis 500 g
3,6
9
18
160
Einschreiben
Gebühr
2
5
10
50
Rückschein
2
5
10
50
Eilzustellung
Im Orts-Bestellbezirk
4
10
20
100
Im Land-Bestellbezirk
12
30
60
300
Ausland
Drucksachen
 
Ab 1.10.1923
Ab 10.10.1923
Ab 20.10.1923
Ab 1.11.1923
Bis 50 g und für je 50 g
1,2
3
6
400
Postkarten
Postkarten
3,6
9
18
120
Briefe
Bis 20 g
6
15
30
200
Je weitere 20 g
3
7,5
15
100
Im Grenzverkehr
2
5
10
100
Einschreiben
Gebühr
2
5
10
50

Im November 1923 war dann die Hochphase der Inflation erreicht und die Posttarife bewegten sich im Milliarden-Mark-Bereich:

Inland
Drucksachen
 
Ab 5.11.1923
Ab 12.11.1923
Ab 20.11.1923
Ab 26.11.1923
Ab 1.12.1923
Bis 25 g
0,2
2
4
16
30
25 bis 50 g
0,4
4
8
32
30
50 bis 100 g
0,6
6
12
48
50
100 bis 250 g
1
10
20
80
100
250 bis 500 g
1,2
12
24
96
200
Postkarten
Ortsverkehr
0,2
2
4
16
30
Fernverkehr
0,5
5
10
40
50
Briefe (Ortsverkehr)
Bis 20 g
0,5
5
10
40
50
20 bis 100 g
0,6
6
12
48
100
100 bis 250 g
1
10
20
80
100
250 bis 500 g
1,2
12
21
96
100
Briefe (Fernverkehr)
Bis 20 g
1
10
20
80
100
20 bis 100 g
1,4
14
28
112
200
100 bis 250 g
1,6
16
32
128
200
250 bis 500 g
1,8
18
36
144
200
Einschreiben
Gebühr
1
10
20
80
200
Rückschein
1
10
20
80
200
Eilzustellung
Im Orts-Bestellbezirk
2
20
40
160
300
Im Land-Bestellbezirk
6
60
120
480
600
Ausland
Drucksachen
 
Ab 5.11.1923
Ab 12.11.1923
Ab 20.11.1923
Ab 26.11.1923
Ab 1.12.1923
Bis 50 und für je 50 g
0,8
8
16
64
50
Postkarten
Postkarten
2,4
24
48
192
200
Briefe
Bis 20 g
4
40
80
320
300
Je weitere 20 g
2
20
40
160
150
Im Grenzverkehr
1
10
20
80
100
Einschreiben
Gebühr
1
10
20
80
300

Belege zur Veranschaulichung der Entwicklung der Postgebühren

Die Porto-Inflation läßt sich auch mit philatelistischen Belegen aus dieser Zeit dokumentieren:

Postkarte aus dem Jahre 1920 mit Kreisstegstempel von Lintfort: das Porto im Fernverkehr betrug ab dem 6.5.1920 30 Pfennig

Postkarte aus dem Jahre 1921 mit Kreisstegstempel von Lintfort: das Porto im Fernverkehr betrug ab dem 1.4.1921 40 Pfennig

In der Zeit vom 1.1.1922 bis 1.7.1922 betrug das Porto für eine Postkarte im Fernverkehr 125 Pfennige

In der Zeit vom 1.7.1922 bis 1.10.1922 betrug die Gebühr für eine Geburtstagskarte schon 1,50 Mark

Mit 1,50 Mark ist auch diese Postkarte mit Zusatzfrankatur versehen, die am 18.7.1922 in Lintfort abgestempelt wurde

Postkarte vom 10.10.1922; das Porto von 3 Mark für eine Karte im Fernverkehr galt in der Zeit vom 1.10.1922 bis 15.11.1922

Die Gebührenperiode vom 10.10.1923 bis 20.10.1923 dauerte nur ganze zehn Tage. Aus dieser Zeit stammt die folgende Postkarte:

Die Postkarte mit einem Porto von 2 Mill. RM für eine Postkarte im Fernverkehr wurde am 18.10.1923 in Lintfort abgestempelt

Die Inflation begann danach noch mehr zu galoppieren, wie die eingeschriebene Drucksache vom 2.11.1923 zeigt. Der Posttarif in Höhe von 120 Millionen Mark war nur fünf Tage lang gültig:

Drucksache aus der Hochinflationszeit - als Einschreiben verschickt
zurück
Die Postgeschichte Kamp-Lintforts vom Ende der Inflationszeit bis zum Ende der Weimarer Republik (1923-1932)

Übersicht der Postgebühren nach dem Ende der Inflationszeit

Postalisch gab es nach der Überwindung der Inflation und Einführung der Rentenmark Ende 1923 auch neue Postgebühren, die bis Ende 1933 nur moderat stiegen, teilweise aber auch gesenkt wurden:

Inland
Drucksachen
 
Ab 1.12.1923
Ab 1.1.1925
Ab 1.8.1927
Ab 15.1.1932
Bis 20 g
. / .
. / .
. / .
4
Bis 25 g
3
3
5
4
25 bis 50 g
3
3
5
4
50 bis 100 g
5
5
8
8
100 bis 250 g
10
10
15
15
250 bis 500 g
20
20
30
30
Postkarten
Ortsverkehr
3
3
5
5
Fernverkehr
5
5
8
8
Briefe (Ortsverkehr)
Bis 20 g
5
5
8
8
20 bis 100 g
10
10
15
15
100 bis 250 g
10
10
15
15
250 bis 500 g
10
15
20
20
Briefe (Fernverkehr)
Bis 20 g
10
10
15
12
20 bis 100 g
20
20
30
25
100 bis 250 g
20
20
30
25
250 bis 500 g
20
20
40
40
Einschreiben
Gebühr
20
30
30
30
Rückschein
20
30
30
30
Eilzustellung
Im Orts-Bestellbezirk
30
40
40
40
Im Land-Bestellbezirk
60
80
80
80
Ausland
Drucksachen
 
Ab 1.12.1923
Ab 1.1.1925
Ab 1.8.1927
Ab 15.1.1932
Bis 50 g + für je 50 g
5
5
5
5
Postkarten
Postkarten
20
15
15
15
Briefe
Bis 20 g
30
25
25
25
Je weitere 20 g
15
15
15
15
Im Grenzverkehr
10
10
10
10
Einschreiben
Gebühr
30
30
30
30

Postgeschichtliches aus Kamp-Lintfort bis zur Ende der Weimarer Republik

Im Jahre 1920 wurde in Saalhoff eine öffentliche Fernsprechstelle in der Gaststätte Keusen eingerichtet, wobei der Privatanschluß umgewandelt wurde. Über diesen Vorgang sind zwei Einträge im Protokollbuch der Gemeinde bekannt:

- 6. April 1920: "Die Notwendigkeit zur Errichtung einer öffentlichen Fernsprechstelle in Saalhoff liegt vor, zumal im weiten Umkreise ein Telefonanschluß nicht besteht. Das Postamt soll um entsprechende Einrichtung ersucht werden".

- 19. Juli 1920: "Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Antwortschreiben des Herrn Telegraphendirektors Lutz in Düsseldorf vom 11. 6. cr. und erklärt sich bereit, einmalig den Betrag von 380 M für die Umwandlung des Fernsprechanschlusses Keusen in eine öffentliche Fernsprechstelle zu zahlen".

Da die Postagentur Kamperbruch nur einen Kilometer weit vom Lintforter Postamt entfernt lag, wurde sie am 1. Oktober 1920 geschlossen und zunächst in eine Telegraphenhilfsstelle, am 1. April 1925 in eine öffentliche Sprechstelle umgewandelt.

Für das Postgebäude in Lintfort endete der Mietvertrag im März 1924. Das Haus wurde aber am 15. März 1923 von der Deutschen Reichspost für 35.000 RM gekauft. Am 1. März 1927 wurde die Postagentur in Kamp vom Postamt Moers losgelöst und dem Postamt Lintfort zugeteilt. Am 1. Mai 1928 wurde auch das Hoerstgener Postamt dem Postamt Lintfort unterstellt.

Um eine schnelle Brief- und Paketbeförderung zu gewährleisten, wurde am 1. August 1929 ein Kraftgüterpostverkehr Duisburg - Moers - Lintfort eingerichtet. Auf Grund des großen Postaufkommens in Lintfort wurde ab dem 1. April 1928 auf einem angrenzenden Grundstück ein neues Amt gebaut, das 1930/31 in Dienst gestellt werden konnte. Als besonders dringend erwies sich die Umstellung der Fernsprechvermittlung auf Selbstwählbetrieb. Im Frühjahr 1931 begann die Fa. Siemens & Halske mit dem Aufbau der Wählanlage und die bisherigen oberirdischen Leitungen wurden in die Erde verlegt. Die Inbetriebnahme des Wählamtes fand am 11. Mai 1931 statt.

Die beiden folgenden Karten mit dem Kreisstegstempel von Lintfort zeigen die für Postkarten bis zum 1.8.1927 gültige Gebühr für den Orts- und Fernverkehr:

Karte im Fernverkehr, abgestempelt in Lintfort am 15.9.1925

Karte im Ortsverkehr, abgestempelt in Lintfort am 24.12.1925

Für ein Einschreiben mußten Anfang 1927 ganze 35 Pfennige aufgewendet werden: 30 Pfg. für die Einschreibgebühr (1.6.1924 - Mai 1945) und 5 Pfg. für einen Brief im Ortverkehr (1.12.1923 - 3.7.1927), wie das folgende Beispiel zeigt:

Beispiel für ein portogerecht frankiertes Einschreiben vom 7.2.1927

Ab dem 1.8.1927 stieg die Gebühr für eine Postkarte im Fernverkehr auf 8 Pfg. an:

Bedarfsgerecht frankierte Postkarte, gestempelt am 23.12.1929

Für das Jahr 1927 ist beim Lintforter Poststempel eine Änderung festzustellen, die vermutlich am 1. September erfolgte: war am 31. August noch der Stempel mit der 12-Stundenanzeige im Einsatz (mit "V" für vormittags und "N" für nachmittags), so haben die beiden neuen Stempel eine 24-Stundenanzeige (es heißt z. B. nun 18 - 19 (Uhr) usw. ohne "V" bzw. "N").

Es gibt die beiden Stempel, die ab September im Einsatz waren, die Unterscheidungsbuchstaben "a" und "c", wobei der Stempel mit dem Buchstaben "c" einen um 2 mm größeren Durchmesser als der Stempel mit dem Buchstaben "a" aufweist:

Diese drei Karten vom August bzw. September 1927 zeigen den Wechsel im Stempelbild

Bildpostkarten sind ein beliebtes Werbemittel für Fremdenverkehrsorte, da die Karten weit gestreut von den Postämtern im ganzen Land verkauft werden, Ein weiterer Vorteil - im Gegensatz zu den nur örtlich vertriebenen Ansichtskarten - ist, daß man die komplette Rückseite zum Beschreiben hat: man hat also wesentlich mehr Platz! Diese Art von Karten steckte zu jener Zeit noch in der Entwicklung. Die ersten bekannten Bildpostkarten überhaupt stammen aus dem Jahre 1925.

Als Beispiel gibt es hier eine Bildpostkarte aus dem Jahre 1927 mit dem Motiv "Industriestadt Neumünster in Schleswig-Holstein". Es handelt sich um eine postamtlich verausgabte Karte mit Werteindruck (hier das Motiv "Beethoven" der Michel-Nr. 389 aus der Freimarkenserie "Köpfe berühmter Deutscher", die seit dem 1. November 1926 verausgabt wurde) und Bilddruck in der Farbe der Briefmarke auf der linken Hälfte der Vorderseite. Von dieser Serie gibt es insgesamt 27 verschiedene Bilder.

Bildpostkarte, am 8.1.1927 in Lintfort abgestempelt

Für Postkarten mit nur drei handschriftlichen Worten (außer der Adresse) galt eine ermäßigte Gebühr:

Postkarte vom 6.4.1931 mit der ermäßigten Gebühr von 3 Pfg.

Ab dem 1.8.1927 betrug die Gebühr für einen Brief 15 Pfg., wie dieser Beleg zeigt:

Brief aus Lintfort vom 28.7.1930

Die Gebührensenkung für Postkarten ab den 15.1.1932 zeigt die nachfolgende Karte:

Postkarte, in Lintfort am 28.9.1932 abgestempelt

Wie in Lintfort schon im Jahre 1927, so kam auch in Camp im Jahre 1932 ein neuer Stempel, der den alten Stempel ablöste zum Einsatz. Wurde im April 1932 noch der Einkreisstempel im Gebrauch, so findet man im Oktober einen Zweikreisstempel vor. Zu beachten ist außerdem, daß man den Ort nun nicht mehr "Camp", sondern "Kamp" schreibt:

Postkarte mit (altem) Einkreisstempel "Camp" vom 12.4.1932

Postkarte mit (neuem) Zweikreisstempel "Kamp" vom 21.10.1932

In einem Schreiben der Oberpostdirektion Düsseldorf vom 11.10.1929 wurden die Postämter aufgefordert, in einer (leider nicht erhaltenen Karte) die jeweiligen Landzustellbezirke und die Strecken der Kraftpostlinien einzuzeichnen:

Schreiben der Oberpostdirektion Düsseldorf vom 11.10.1929 (Vorderseite)

Auf der Rückseite des Schreibens der Oberpostdirektion mußten die Postämter einen Erledigt-Vermerk vornehmen:

Erledigt-Vermerke zum Schreiben der OPD vom 11.10.1929 (Rückseite)

In einem (vierseitigen) Brief des Postamtes Moers an die Oberpostdirektion Düsseldorf werden mögliche Ersparnisse bei einer Änderung der Streckenführung der Lkp I (Landkraftpost auf Kamp-Lintforter Gebiet) aufgelistet:

Seite 1 des Briefs des Postamtes Moers an die OPD Düsseldorf vom 08.03.1932

Seite 2 des Briefs des Postamtes Moers an die OPD Düsseldorf vom 08.03.1932

Seite 3 des Briefs des Postamtes Moers an die OPD Düsseldorf vom 08.03.1932

Seite 4 des Briefs des Postamtes Moers an die OPD Düsseldorf vom 08.03.1932

Vom 15. Juni 1932 ist ein Antrag der Poststelle in Saalhoff bekannt, eingehende und abgehende Sendungen zukünftig nicht mehr über Kamp, sondern über Lintfort abzuwickeln. Außer gab es die Bitte um Änderung des Weges der Landkraftpost, die nicht über Hoerstgen - Saalhoff - Kamp - Lintfort, sondern über Hoerstgen - Kamp - Saalhoff - Lintfort fahren soll. Das Schreiben wurde dem Postamt in Moers vorgelegt.

Anfrage der Poststelle Saalhoff vom 15.06.1932

Da das Postamt in Moers am 16. Juni 1932 dem Ansinnen zustimmte (nachdem auch das Postamt in Lintfort sein Einverständnis gab), gab die Oberpostdirektion in Düsseldorf am 21. Juni 1932 dem Antrag statt:

Genehmigungsvermerke vom 21.06.1932 zum Antrag der Poststelle in Saalhoff
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