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- Altdeutschland -
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.05.2009
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Einführung Baden Bayern Bergedorf Braunschweig Bremen Elsaß-Lothringen Hamburg Hannover Helgoland Lübeck M'burg-Schwerin M'burg-Strelitz Norddt. Postbezirk Österreich Oldenburg Preußen Sachsen Schleswig-Holstein Thurn & Taxis Württemberg nach unten

Einführung

Auch in Deutschland trat die Briefmarke - mit der ersten Ausgabe von Bayern - ihren Siegeszug an. Wer kennt sie nicht, den "Sachsen-Dreier" oder die schwarze "Ein-Kreuzer"-Marke aus Bayern?

Während andere Staaten wie z. B. das britische Königreich ein klar umgrenztes Hoheitsgebiet besaßen und die Postverwaltung landesweit regeln konnten, gab es auf dem Boden des ehemaligen Hl. Röm. Reiches Dt. Nation eine Vielzahl von Kleinstaaten. Statt gemeinsamer Ausgaben für ganz Deutschland gab es also eine Fülle von Emissionsgebieten. Hinzu kamen Währungsunterschiede zwischen den einzelnen deutschen Staaten: neben Mark, Pfennig, Kreuzer und Groschen wurden Taler, Gulden und Schillinge als Währung verwendet.

Ein erster Ansatz zur Vereinheitlichung war der Norddeutsche Postbezirk. Nach Gründung des Dt. Reiches im Jahre 1871 behielten nur noch Bayern und Württemberg (aus Rücksichtnahme auf lokale Empfindlichkeiten) ihre Posthoheit, die sie erst nach dem 1. Weltkrieg im Jahre 1920 aufgaben.

Zeitlich gesehen beginnt das Sammelgebiet "Altdeutschland" mit dem "schwarzen Einser" von Bayern, der am 1. November 1849 verausgabt wurde, und endet (abgesehen von Bayern und Württemberg) mit der Ausgabe der ersten deutschen Reichspost-Marken vom 1. Januar 1872. Der bayerischen Marke folgten schon nach kurzer Zeit erste Ausgaben von Sachsen, Preußen, Schleswig-Holstein und Hannover (1850). 1851 erschienen die Erstausgaben von Baden und Württemberg, 1852 die von Braunschweig, Oldenburg und Thurn und Taxis, 1855 von Bremen und 1856 von Mecklenburg-Schwerin. 1859 gab es dann auch Marken in Hamburg und Lübeck, 1861 in Bergedorf und 1864 in Mecklenburg-Strelitz.

"Altdeutschland" ist der Oberbegriff für diese Markenländer der deutschen Postgeschichte vor Gründung des Deutschen Reiches 1871. Hierzu zählen die deutschen Kleinstaaten Baden, Bayern, Bergedorf, Braunschweig, Bremen, Elsaß-Lothringen, Hamburg, Hannover, Helgoland, Lübeck, Mecklenburg-Schw-rin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Preußen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Württemberg, das Postgebiet von Thurn und Taxis und der Norddeutsche Postbezirk. Einige Länder gaben sogar bis 1920 eigene Briefmarken heraus.

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Baden

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- Das Großherzogtum Baden -

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Das Großherzogtum Baden war von 1806 bis 1945 ein deutscher Staat und ist heute ein Landesteil von Baden-Württemberg. Im Mittelalter herrschten hier verschiedene Linien des gleichnamigen Adelsgeschlechts, deren Fürstentümer zwar "Baden" im Namen führten, je-doch unterschiedliche Regionen umfaßten. Das in der Napoleonischen Zeit Anfang des 19. Jahrhunderts geformte Großherzogtum Baden wurde mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 zum Bundesstaat, dessen Grenzen bis zum Ende des 2. Weltkriegs bestehen blieben.

Baden liegt im Südwesten Deutschlands. Zentrale Landschaft Badens mit den meisten großen Städten ist die Oberrheinische Tiefebene. Im Westen und Süden von Rhein und Bodensee begrenzt, erstreckt sich das Land rechtsrheinisch vom Linzgau über Lörrach, Freiburg und Karlsruhe bis zur größten Stadt Mannheim, mit einer Fortsetzung bis an Main und Tauber. Es grenzt an das französische (vor Ende des 17. Jahrhunderts im "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation" und von 1871 bis 1918 im "Deutschen Reich") Elsaß im Westen, an die Schweiz im Süden, die Pfalz im Nordwesten, Hessen und Bayern im Nordosten. Die östliche Grenze nach Württemberg verläuft durch Kraichgau und Schwarzwald; von dort bis zum Rhein war Baden in der Mitte teilweise nur 30 Kilometer breit. Die engste Stelle ("Wespentaille") betrug nur 17,2 Kilometer (Abstand von der württembergischen Grenze im Bereich der Gemarkung Gaggenau-Michelbach bis zum Rhein.

Als altdeutsches Sammelgebiet verausgabte das Großherzog-tum Baden zwischen dem 01.05.1851 und dem 31.12.1871 eigene Briefmarken, die bei Hasper in Karlsruhe gedruckt wurden. Da die Marken mit sehr engen Zwischenräumen ausgestatet sind, sind überrandige Stücke sehr selten.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 25 Ausgaben. Neben dem Ziffernmotiv ist die Wappenausgabe (ab 1860) zu nennen. Hinzu kamen die Landpost-Portomarken, von denen es drei verschiedene Nominalen gibt.

- Badische Postgeschichte -

Durch die Briefmarken, die von dem deutschen Staat Baden zwischen 1851 und 1871 herausgegeben wurden, ist die Badener Postgeschichte noch heute in einigen Sammelalben als eigenständiges Gebiet präsent.

Das Fürstengeschlecht Thurn und Taxis hatte in Baden großen Einfluß auf die postalische Entwicklung. Von 1718 bis 1811 bauten sie ein eigenes Postwesen auf und übernahmen die Postorganisation. Erst 1811 ging die Postverwaltung von Baden durch den Zessionsvertrag von Thurn und Taxis in die eigenen Hände über. Das Postwesen wurde immer mehr ausgebaut. Am 01.05.1851 trat Baden dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei. Am selben Tag wurden die ersten Briefmarkn Badens verausgabt.

Am 01.05.1851 wurden im Großherzogtum die ersten vier Freimarken zu 1, 3, 6 und 9 Kreuzer ausgege-ben. Mit diesen Werten konnte man damals alle wichtigen Posttarife hinsichtlich Entfernung und Gewicht abdecken. Die ersten vier Briefmarken Badens wurden nach dem Vorbild Bayerns gestaltet. Es handelt sich um Ziffernzeichnungen, die deutlich den jeweiligen Postwert hervorheben. Dazu tragen diese Briefmarken die Schriftzüge "Baden" und "Freimarke" sowie "Deutsch-Österreichischer-Postverein / Vertrag 6. April 1850", um den Beitritt in den Postverein zu betonen.

Baden verausgabte bis 1871 insgesamt 28 verschiedene Briefmarken. Nach den Ziffernzeichungen der ersten Ausgabe steht vor allem das Wappen Badens in den folgenden Ausgaben im Vordergrund. Nachdem die ersten Briefmarken noch ungezähnte waren, erschienen 1860 die ersten gezähnten Briefmarken. Die Ausführung der Zähnung war jedoch noch mangelhaft.

Die Landpost-Portomarken bilden ein Sondergebiet der Badener Postgeschichte. Die drei Werte zu 1, 3 und 12 Kreuzer wurden am 01.10.1862 verausgabt. Diese Briefmarken wurden, während der Verwendungszeit der Marken, nicht an Postkunden abgegeben und konnten nicht als Freimarken verwendet werden.

Mit diesen Landpost-Portomarken wurden Portobeträge für unfrankierte, nur durch die Landpost beförder-ten Postsendungen, sowie die Landpost-Bestellgebühr, die nicht vom Absender entrichtet war, sowie in bestimmten Fällen andere Gebühren erhoben. Sie sollten rückseitig verklebt werden, kommen häufig auch vorderseitig vor.

Mit dem 31.12.1871 ging das gesamte Postwesen Badens in die Hände der Deutschen Reichspost über. Ab diesem Zeitpunkt teilt die Postgeschichte Badens die Postgeschichte des Deutschen Reiches. Die Briefmarken Badens konnten nur bis zu diesem Tag verwendet werden, ein Umtausch in postgültige Briefmarken des Deutschen Reiches war jedoch bis zum 25.02.1872 möglich.

- Die badischen Landpost-Vorläufer -

Vor Eröffnung des Institutes der Landpostbotenanstalt am 1. Mai 1859 war der Postverkehr auf dem Land nur unzureichend organisiert. In den größeren Orten gab es zwar Poststationen mit Postboten, aber in den kleineren Gemeinden wurde die Post meist durch Amts- und Gemeindeboten befördert. Diese besuchten die im Amtsbezirk gelegenen Gemeinden in der Regel zwei- bis dreimal wöchentlich und damit aber öfters als die Postboten, die auf ihren Routen selten mehr als einmal wöchentlich die Post zustellten.

Wenn man betrachtet, daß ein Brief von Ludwigshafen über Konstanz, St. Gallen, Chur, den St. Bernardino-Paß und Chiavenna nach Mailand im günstigsten Falle schon nach drei Tagen zugestellt werden konnte, war die Versorgung der Bevölkerung auf dem Lande im Vergleich hierzu nur als katastrophal anzusehen.

Zwar war die Zustellung durch Amts- oder Gemeindeboten vermeintlich schneller als die der (offiziellen) Post, aber abseits der feststehenden Routen mußte man häufig auf andere Posonen zurückgreifen, die die Post aus Gefälligkeit mitnahmen.

Schon vor der Ausgabe der ersten Briefmarken wurde von den Postexpeditionen außerdem eine zusätzliche "Zustellgebühr" von einem Kreuzer verlangt, wie dies z. B. in der Gegend um Freiburg (Breisach, Burkheim, Emmendingen, Kreuzingen, Schliengen, Staufen und Waldkirch), aber auch in Waldshut sowie um Mosbach herum bekannt ist, die beim Empfänger eingezogen wurde.

Eine Ermächtigungsgrundlage für dieses, vor Einrichtung der Landposttaxe zum 1. Mai 1859 in einigen Gegenden "doppelte Bestellgeld" ist bis heute allerdings nicht bekannt! Die erste bislang vorliegende Verordnung datiert vom 30. August 1856 (No. 17.527), die die Verwendung von Freimarken zur Vorausfrankierung eines "Botenlohnes nach auswärtigen Bestellungsorten in Höhe von 2 Kreuzern" offiziell zuließ. Ab diesem Datum gibt es auch den Vermerk "Weiterfranko" auf den Briefen, wobei die üblicherweise verwendete rote Farbe auf die bereits bezahlten bzw. zu vergütenden Gebühren hinwies.

Ab dem 1. Oktober 1862 wurden spezielle Landpost-Portomarken eingeführt, nur postintern verwendet wurden und dem Zusteller anzeigten, welchen Betrag er noch zu kassieren hatte: diese Marken dienten also der Begührenerhebung für vom Empfänger zu zahlende Kosten. Es gab drei Marken zu einem, drei und zwölf Kreuzer, die bis zum Übergang der Posthoheit an die Dt. Reichspost im Jahre 1871 verwendet wurden.

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Bayern

- Das Königreich Bayern -

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alt_bayern_nr1.jpgDas Königreich Bayern entstand als Nachfolger des um große Teile Frankens und Schwabens vergrößerten Kurfür-stentums Bayern am Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806.

Dem Kurfürstentum Bayern wurden beim Reichsdeputationshauptschluß im Jahre 1803 große Teile Frankens und Schwabens zugesprochen. Im Frieden von Preßburg, der am 26.12.1805 zwischen dem napoleonischen Frankreich und dem abdankenden Kaiser Franz II. abgeschlossen wurde, wurden mehrere mit Napoleon verbündete deutsche Fürstentümer zu Königreichen erho-ben. Herzog Maximilian IV. Joseph von Bayern - seit 1799 Herrscher über Kurbayern und ab 1803 über Teile Frankens und Schwabens - nahm am 01.01.1806 offiziell den Titel "König Maximilian I. von Bayern" an und wurde in München zum König von Bayern proklamiert.

Maximilian war zuvor Herzog von Zweibrücken gewe-sen, wozu er nach dem Tode seines Vorgängers Karl II. August 1795 bestimmt wurde. Nach dem Aussterben der älteren bayerischen Linie der Wittelsbacher wurde er als Vertreter der jüngeren Linie auch zum Herrscher über Bayern und damit König. Sein Minister Maximilian Graf von Montgelas gilt dabei als Schöpfer des modernen bayerischen Staates. 1808 wurde eine Verfassung erlassen, die Freiheits- und Gleichheitsrechte gewährte und nicht zuletzt den König nur mehr als Staatsorgan definierte.

Nach dem Tod seines Vater Maximilian I. am 13.10.1825 folgte Ludwig I., der die Hauptstadt München zu einem Zentrum von Kunst und Kultur machte. 1848 übernahm Maximilian II. nach der Abdankung seines Vaters wegen der Affäre mit Lola Montez die Regierungsgeschäfte. Er war bis 1864 König von Bayern. 1866 trat Bayern an der Seite des Deutschen Bundes und damit Österreichs in den Krieg zwischen Österreich und Preußen ein, der mit einer völligen Niederlage endete. König Ludwig II. unterzeichnete am 22.08.1866 einen Vertrag mit Preußen, mit dem er de facto die bayerische Unabhängigkeit aufgab.

Mit dem Vertrag vom 23.11.1870 wurde Bayern Teil des am 18.01.1871 proklamierten neuen Deutschen Reiches. Allerdings konnte es sich als zweitgrößter deutscher Staat nach Preußen gewisse Vorrechte si-chern, wie die Beibehaltung einer eigenen Armee, eigener Post und Eisenbahn. Die Könige von Bayern behielten ihre Titel und ihr eigenes diplomatisches Corps.

Am 09.06.1886 wurde der durch seine prunkvollen Schloßbauten in aller Welt bekannte "Märchenkönig" Ludwig II. durch die Bayerische Regierung entmündigt. Sein Onkel Luitpold übernahm am 10. Juni als Prinzregent die Regierungsverantwortung. Am 13.06.1886 wurde Ludwig II. tot im Starnberger See bei Schloß Berg aufgefunden. Neuer König wurde Otto I., der jüngere Bruder Ludwigs, der auf Grund einer Geisteskrankheit regierungsunfähig war. 1886 bis 1912 regierte Prinzregent Luitpold, dritter Sohn Ludwigs I. und Bruder von Max II. Nach dem Tod Luitpolds folgte dessen Sohn Ludwig zunächst ebenfalls als Prinzregent, ließ sich dann aber nach einer vom Landtag gebilligten Verfassungsänderung zum König ausrufen. Otto blieb aber bis zu seinem Tod 1916 "König ehrenhalber".

Als nach dem 1. Weltkrieg das Kaiserreich im November 1918 abgeschafft wurde, mußte der letzte bay-rische König, Ludwig III., als erster deutscher Monarch im Zuge der Novemberrevolution abdanken. Das Ende der Monarchie bedeutete zugleich die Ausrufung des Freistaates Bayern.

Das Königreich Bayern war in acht Kreise eingeteilt, die als Verwaltungseinheiten der mittleren Ebene den heutigen Bezirken entsprachen und zwar: Oberbayern (Bezirkshauptstadt und Kreisregierung München), Niederbayern (Landshut), Pfalz (Speyer), Oberpfalz und Regensburg (Regensburg), Oberfranken (Bayreuth), Mittelfranken (Ansbach), Unterfranken und Aschaffenburg (Würzburg), Schwaben und Neu-burg (Augsburg). Diese Kreise gliederten sich wiederum in Bezirksämter. Die Vorläufer der Bezirksämter, die Landgerichte, waren ursprünglich zugleich Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, was als struktureller Fehler der bayerischen Verfassung galt, da damit die richterliche Unabhängigkeit berührt war, nachdem der Richter (in seiner Funktion des Verwaltungsbeamten, die der des heutigen Landrats entsprach) weisungsgebunden war. Erst in den 1860er Jahren wurde durch Einführung der Bezirksämter, denen die Verwaltungsgeschäfte übertragen wurden, dieser Mangel behoben. In der Pfalz bestanden schon seit 1816 Landkommissariate neben den Landgerichten.

Bayern ist ebenfalls ein altdeutsches Sammelgebiet mit eigenen Briefmarken- und Ganzsachenausgaben zwischen dem 01.11.1849 und dem 01.07.1920. Das Land führte als erstes in Deutschland eigene Briefmarken ein.

Außerdem sind eine Fülle von Ganzsachen zu erwähnen, die zu diesem Sammelgebiet erschienen sind.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 195 Ausgaben. Neben den (ersten) Ausgaben mit Wertziffer sind die Wappen und Luitpold-Jubiläums-Ausgabe zu nennen sowie die Marken mit dem Motiv von König Ludwig II. und die Abschiedsserie aus 1920. Der Vollständigkeit halber müssen noch die beiden Ausgaben aus 1919/20 mit dem Aufdruck "Volksstaat Bayern" auf den Luitpold-Marken und den Germania-Ausgaben (des Deutschen Reiches) erwähnt werden. Bayern wartet außerdem mit den ersten deutschen Sondermarken (25 Jahre Regentschaft aus 1911) und einer halbamtlichen Flugmarke (aus 1912) auf. Neben 51 Dienstmarken gibt es noch 13 Portomarken.

Bavaria und Bavière findet man als Länderbezeichnung auf den älteren Briefmarken. Von Bayern sind insgesamt sieben Wasserzeichen bekannt.

- Bayerische Postgeschichte -

Die Geschichte der Post in Bayern stellt über Jahrhunderte eine eigenständige Entwicklung dar, die erst 1920 mit dem Übergang zur Deutschen Reichspost endete./p>

Die Anfänge der Post in Bayern lagen in den Händen derer von Thurn und Taxis. In Innsbruck, Regensburg und Augsburg hatten sie Reichspostämter eingerichtet, von wo aus Boten die Bestellung im Lande besorgten. Die bayrischen Herzöge selbst kümmerten sich um diese Boten. Einzelne Routen ließen sie nach Taxisschem Vorbild in Reitposten mit festem Pferdewechsel anlegen. Bekannt sind Reitposten (Postkurse) nach Augsburg, mit Station in Bruck, oder 1598 unter Herzog Maximilian von München über Dachau, Aichach und Rain nach Donauwörth und von München nach Schärding. Friedrich der IV. legte eine Reitpost zwischen Amberg und Nürnberg mit Anschluß nach Prag an.

Kaiser Rudolf II. ermahnte die deutschen Reichsstände, die Reichsposten, also Thurn und Taxis, in ihren Landen aufzunehmen und ihren Dienst tun zu lassen. Herzog Ferdinand Maria von Bayern bestand aber 1652 darauf, nur kurfürstlich-bayerische Postmeister für die durch sein Land gehende Reichsposten einzustellen. Sechs Jahre später erklärte Leopold I. das Postwesen als ein "besonderes Regal", welches gehörig respektiert werden müsse. Man blieb aber dem Hause Thurn und Taxis treu. 1664 wurde mit dem General-Post-Amt in Regensburg vereinbart, in München ein Taxissches Reichs-Postamt zu gründen. Die noch erhaltenen Botenlinien wurden abgeschafft und neue Postrouten angelegt. Es entstanden Verbindungen über Mittenwald nach Innsbruck und über Gräfenfeld nach Regensburg, um nur die bedeu-tendsten zu nennen.

Herzog Max Emanuel von Bayern ernannte den Grafen Hoymhausen zum General-Postmeister in Bayern und ließ eine reitende Post von München nach Brüssel anlegen. Der Kaiser war entrüstet. Der Herzog blieb bei seiner Anordnung. Erst als der Kaiser drohte, "seinen Erblandspostmeister zu entlassen, die Landesposten aufzuheben und durchgehend nur die Reichspost zuzulassen, alsdann des Grafen Hoym-kausens Lehnsgüter in Böhmen einzuziehen", gab Maximilian nach, Thurn und Taxis hatte gesiegt und blieb im Lande aktiv. Im Jahre 1784 wurde zwischen dem Kurfürsten Karl Theodor von Bayern und dem Fürsten Ferdinand von Thurn und Taxis eine Konvention über das "Postfreitum" geschlossen und 15 Jah-re später erneuert.

Durch den Reichsdeputationshauptschluß vom 25.02.1803 wurde zwar Thurn und Taxis in seinen Postrechten bestätigt, seine Macht war aber erschüttert. Der Kaiser hatte viel von seiner Macht verloren. Ta-xis versuchte, sich durch Verträge abzusichern. Der Vertrag mit Bayern wurde 1804 abgeschlossen, in dem Kurfürst Max Joseph von Bayern dem Fürsten von Thurn und Taxis die Verwaltung sämtlicher Lan-desposten auf zehn Jahre zusicherte. Thurn und Taxis wurde mit einem Thronlehen und der Würde eines Erbland-Postmeisters ausgestattet. Die Postbeamten, alles Einheimische, mußten auf den König und die taxissche Postverwaltung verpflichtet werden und unterstanden der Oberhoheit einer königlichen Kom-mission. Der Vertrag hatte aber wenig Kraft. Zunächst nahm der Kurfürst die Reichspostanstalten in den fränkischen und schwäbischen Gebietsteilen in eigenen Besitz, die ihm durch den Reichsdeputations-hauptschluß zugefallen waren. Auch in den altbayerischen Gebietsteilen wurde der Vertrag nicht eingehalten. Am 20.12.1805 wurden die Postbeamten auf den Kurfürsten verpflichtet, an den Posthäusern die Hoheitszeichen der Reichspost abgenommen und das kurfürstliche Wappen angebracht. Der Kurfürst von Bayern nahm die Post in Staatsbesitz. Das Postwesen wurde dem Ministerialdepartement der Aus-wärtigen Angelegenheiten unterstellt. In einem Vertrag vom 14.02.1806 wurde dieser Staatsakt gebilligt. Das Postwesen unterstand staatsrechtlich nunmehr dem König von Bayern. Er erteilt dem Fürsten von Thurn und Taxis die Würde eines Erbland-Postmeister, und läßt ihm einstweilen die Verwaltung des bayrischen Postwesens gegen eine Pacht von 15.000 Gulden. Auch dieser Vertrag hatte keinen Bestand.

Am 01.03.1808 wurde der Fürst von Thurn und Taxis abgefunden, die Post zu einer Staatsanstalt erklärt und in eigene Verwaltung genommen. Der Fürsten von Thurn und Taxis erhielt die Würde eines bayerischen Erbland-Postmeisters und eine entsprechende Entschädigung. Am 01.07.1808 wurde der General-Postdirektion, als Abteilung des auswärtigen Ministeriums, die Leitung der kgl. Posten übertragen. Zunächst bestanden Ober-Postämter in München, Augsburg, Nürnberg und Innsbruck als nachgeordnete Stellen. Der örtliche Betrieb war den Postanstalten anvertraut, die je nach ihrer Größe und Bedeutung Postämter, Postverwaltungen oder Postexpeditionen genannt wurden. Daneben bestanden noch Posthaltereien und Briefsammlungen.

Mit dem Frieden von Preßburg erhielt Bayern am 01.01.1806 Tirol und Vorarlberg zugesprochen. Während in Bayern selbst noch Taxis die Postregie behielt, wurden in Tirol und Vorarlberg die Posten in staatliche Regie übernommen. Es blieb aber bis September 1807 in Tirol das ehemalige österreichische Postsystem erhalten. Bayern nahm erst Ende 1807 die Postregie tatsächlich wahr.

1810 wurde das Oberpostamt in Innsbruck in ein Postamt umgewandelt und mit den übrigen Postanstal-ten dem Oberpostamt Augsburg zugeteilt. Durch den Tilsiter und Wiener Frieden kamen in den neu er-worbenen Gebieten in Bayreuth, Regensburg und Salzburg weitere Ober-Postämter hinzu. Als Ergebnis des Wiener Kongresses 1814/15 mußte Bayern seine österreichischen Zugewinne wieder aufgeben, be-kam aber zum Ausgleich die Pfalz zurück sowie Gebiete um Würzburg und Aschaffenburg. Die noch taxisschen Postanstalten wurden übernommen und in Würzburg ein Oberpostamt eingerichtet. Das Oberpostamt Salzburg wurde geschlossen. Hinzu kam 1816 ein Ober-Postamt in Speyer. Die vorhandenen sechs Oberpostämter hatten zusammen 284 Postanstalten zu verwalten.

Durch Verordnung vom 31.07.1817 wurde die Verwaltung in "Generaladministration der kgl. Posten" umbenannt und neu geregelt. Vom 01.01.1826 an kam diese Behörde als selbständige Abteilung an das Staatsministerium der Finanzen. 1827 wurden die Oberpostämter in Regensburg und Speyer in Postämter umgewandelt. Während Speyer seine Befugnisse behielt, wurden die Regensburger Postanstalten München bzw. Nürnberg zugeteilt. Am 01.04.1831 gingen die Postanstalten des aufgelösten Oberpostamts Würzburg an Nürnberg. 1826 führte Bayern Eilwagen auf der Strecke von Nürnberg nach Hof, mit Anschluß nach Leipzig, ein. Im Jahre 1832 wurde das Postwesen dem Ministerium des Äußeren unter-stellt. 1834 wurden in Regensburg und Würzburg neue Oberpostämter eingerichtet.

Die erste deutsche Eisenbahn wurde am 07.12.1835 zwischen Nürnberg und Fürth eröffnet. Am 03.07.1837 wurden die Beziehungen zwischen Bahn und Post geregelt (Beförderung der Briefe, Zeitungspakete und Estafetten Sendungen ohne Vergütung, der Fahrpost gegen Pauschsumme). Bayern führte 1842 Briefkästen allgemein ein. 1843 wurden Ankunftstempel eingeführt. 1849 verausgabte Bayern die ersten deutschen Briefmarken. Am 27.05.1847 wurde die Verwaltung der Post und Eisenbahnen ver-einigt, am 01.12.1847 der "General-Verwaltung der Kgl. Posten und Eisenbahnen" dem Finanzministerium unterstellt, später dem neu gebildeten Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten unterstellt.

Bayern war bei Abschluß dem Deutsch-Österreichischen Postvertrages zwischen Preußen und Öster-reich, beigetreten. Der Deutsch-Österreichische-Postverein ist am 1. Juli in Kraft getreten. Eine Verord-nung vom 06.08.1858 führte zur Bildung von acht Regierungsbezirken. Jeder Regierungsbezirk erhielt eine Bezirksbehörde und zwar Oberbayern, Schwaben, Mittelfranken und Oberfranken je ein Oberpost-amt sowie Bahnpostämter in München, Augsburg Nürnberg und Bamberg. Die Pfalz, Niederbayern, Oberpfalz und Unterfranken, hier waren die Bahnen nicht Staatseigentum, je ein Oberpostamt. Zu Beginn des Jahres 1854 gab es in Bayern acht Hauptexpeditionen für Brief-, Fahrpost und Zeitungsdienst am Diensort der Oberpostämter, acht Post- und Bahnämter, zwei Postämter, 15 Post- und Bahnverwaltungen, drei Postverwaltungen, 72 Post- und Bahnexpeditionen, 518 Postexpeditionen und 189 Briefablagen. 1868 wurde das Oberpostamt Landshut aufgelöst, der Bezirk dem Oberpostamt Regensburg zugeteilt.

Die unterschiedlichen deutschen Landesposten, im Norden hatte sich der Norddeutsche Postbezirk ge-bildet, paßten sich in den Tarifen und Behandlungsvorschriften immer mehr an. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg ging Bayern in der Deutschen Reichspost auf. Im Vertrag von Versailles von 1870, war Bayern das Fortbestehen seines Postwesens zugestanden worden, mit der Folge, daß Bayern die internen Angelegenheiten in der Abteilung Bayern in München selbst regelte. Mit der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16.04.1871 ging das gesamte Post- und Telegraphenwesen auf das Reich über. Bayern und Württemberg behielten ihre eigene Post- und Telegraphenverwaltung. Die Postgesetzgebung stand auch für Bayern und Württemberg dem Reiche zu. Nach einigen weiteren kleinen Änderungen in der bayerischen Postverwaltung wurden mit Geltung vom 01.01.1876 die gemeinschaftlichen Oberpostämter und Oberbahnämter getrennt. Die jeweiligen Verkehrsanstalten wurden ihnen unterstellt.

1882 wurde das erste bayerische Bahnpostamt in München eingerichtet (Nürnberg 1890, Würzburg und Augsburg 1898). Der Verkehrsumfang erforderte eine Dezentralisierung und so entstanden 1886 eine "Generaldirektion der Staatseisenbahnen" und eine "Direktion der kgl. bayerischen Posten und Telegraphen". Inzwischen gab es 2.225 Verkehrsanstalten. Neben diesen wurde vom Jahre 1897 an zahlreiche Posthilfsstellen eingerichtet. Seit 1898/99 wurden die untergeordneten Postanstalten in drei Klassen von Postämtern (je nach Geschäftsumfang), in Postagenturen und Posthilfsstellen eingeteilt und sogenannte Saisonpostanstalten, die nur während der Sommermonate im Betrieb waren.

1905 wurden bei der bayerischen Post Kraftwagen für die Post- und Personenbeförderung auf der Linie Bad Tölz - Lengries eingerichtet. Es war in Aussicht genommen worden, durch solche Kraftpostlinien in den abseits von der Eisenbahn gelegenen Landesteilen die Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Schon 1908 waren elf Linien ganzjährig und sechs mit Sommerbetrieb im Gang. Am 01.04.1920 waren 23 Strecken vorhanden.

Zwischen dem Reich und den Staatsregierungen Bayerns und Württembergs kam es am 29. und 31.03.1920 zu Staatsverträgen über die Abtretung des Post- und Telegraphenwesens an das Reich. Bei der Übergabe bestanden in Bayern 64 Postämter I. Klasse, 118 II. Klasse und 409 III. Klasse, 2.563 Postagenturen und 2.046 Posthilfsstellen, dazu kamen noch neun Postämter ohne Klassenbezeichnung, so-genannte Saisonpostanstalten und 81 Zweigstellen von Postämtern. Die Bestimmungen für die Postan-stalten als auch die für die Beziehungen zwischen Postanstalten und Postkunden wurden in Bayern nicht durch Gesetze, sondern durch zahlreiche Dienstinstruktionen, königliche Verordnungen und Ministeralbe-kanntmachungen und Entschließungen geregelt. Eine feste Regelung der Zuständigkeiten hat es in Bayern nicht gegeben.

Seit der Postordnung vom 01.04.1920 gab es nur noch eine Deutsche Reichspostverwaltung. 1922 wurde für München eine spezielle Rohrpostordnung erlassen.

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Bergedorf

- Der Marktflecken Bergedorf -

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Bergedorf ist heute ein Stadtteil von Hamburg. Die erste urkundliche Erwähnung stammt von 1162, dem damaligen Kirchspiel "Bergerdorp". Während der Zeit dänischer Zugehörig-keit, von 1202 bis 1227, entwickelte sich der Ort, begünstigt durch seine Lage an einer wichtigen Ost-West-Straße, zu einem Marktflecken.

1275 erhielt Bergedorf die Stadtrechte. Von 1420 bis 1866 war Bergedorf beiderstädtischer Besitz Ham-burgs und Lübecks. Seitdem ist Bergedorf ein Teil des hamburgischen Staates, blieb aber zunächst noch eine selbstständige Stadt. Erst durch das Groß-Hamburg-Gesetz wurde auch Bergedorf am 01.01.1938 Teil der Stadt Hamburg.

Bergedorf ist unter den altdeutschen Sammelgebieten eine philatelistische Besonderheit. Der im Osten Hamburgs gelegene Ort war gemeinsamer Besitz der beiden Hansestädte Hamburg und Lübeck, bis Hamburg 1868 das Territorium durch Kauf erwarb. Die ersten Ausgaben erschienen 1861 und wurden schon 1867 wieder außer Kurs gesetzt.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) nur fünf Ausgaben. Da das Postauf-kommen sehr gering war, sind die Marken (auch auf Belegen) sehr selten. Als Motiv wurde ein Halbwap-pen gewählt. Hamburgs Turm, der Lübecker Adler und die Buchstaben "L-H-P-A" ("Lübeck-Hamburg-Post-Amt") drückten den gemeinsamen Besitz von Hamburg und Lübeck auch auf den Marken aus.

- Bergedorfsche Postgeschichte -

Durch die Briefmarken, die von Bergedorf zwischen 1861 und 1867 herausgegeben wurden, ist diese kleine Stadt noch heute in einigen Sammelalben als eigenständiges Gebiet präsent. Mit nur fünf veraus-gabten Marken ist Bergedorf das kleinste deutsche Sammelgebiet.

Durch die günstige geografische Lage Bergedorfs wurden bereits früh postalische Verbindungen durch die Hanse geschaffen, insbesondere die Postverbindungen mit Hamburg waren bereits früh gut entwickelt.

Seit 1420 war Bergedorf beiderstädtischer Besitz der Hansestädte Hamburg und Lübeck. Die staatliche Doppelzugehörigkeit bedingte das Kuriosum, daß die Bergedorfer Post weder von Hamburg noch von Lübeck verwaltet werden durfte. Daher bildete Bergedorf postalisch gesehen ein winziges selbständiges Territorium. Mehrere andere Fürstentümer errichteten Postexpeditionen in Bergedorf. 1746 baute Han-nover eine eigene Postspedition in Bergedorf auf, die bis 1846 bestand. 1785 folgte das Fürstengeschlecht Thurn und Taxis und richtete ebenfalls eine eigene Postspedition ein, die erst 1851 aufgelöst wurde. 1839 eröffnete schließlich auch Preußen eine Postspedition in Bergedorf.

Von 1806 bis 1813 wurde Bergedorf im Zuge der napoleonischen Kriege von den Franzosen besetzt. Während dieser Zeit wurde das Postwesen von der Kaiserlichen-Französischen Post übernommen. Aus der preußischen Postexpedition ging 1847 schließlich das Lübeck-Hamburgische Postamt in Bergedorf hervor. Dieses wurde in den folgenden Jahren ausgebaut und sein Einflußgebiet erweitert. Im Jahr 1856 errichtete man weitere Postexpeditionen in Geesthacht und Kirchwerder.

In den Jahren 1855 bis 1856 schloß Bergedorf mehrere Postverträge nach dem Vorbild des Deutsch-Österreichischen Postvertrages ab. Dies geschah unter anderem mit Preußen und Mecklenburg-Schwerin.

Nachdem Hamburg und Lübeck 1859 bereits die ersten Briefmarken ausgegeben hatten, folgte Bergedorf 1861 nach. Die Briefmarken von Hamburg wurden jedoch neben denen Bergedorfs offiziell an den Postschaltern verkauft.

Durch Kauf ging mit Wirkung zum 01.01.1868 Bergedorf in den alleinigen Besitz der Hansestadt Hamburg über. Mit diesem Datum erfolgte auch der nun gemeinsame Eintritt in den Norddeutschen Bund als Vorläufer des Deutschen Reiches. Ab diesem Zeitpunkt teilt die Postgeschichte Bergedorfs die Postgeschichte des Norddeutschen Bundes.

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Braunschweig

- Das Herzogtum Braunschweig -

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alt_braunschweig.jpgDas Herzogtum Braunschweig wurde 1814 nach dem Wiener Kongreß gegründet. Seine Wurzeln liegen im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, welches 1235 durch Aufteilung des sächsischen Stammesherzogtums der Welfen entstand. Nach der Novemberrevolution in Braunschweig von 1918 wandelte es sich um in den Freistaat Braunschweig.

1235 übertrug Kaiser Friedrich II. dem Enkel Heinrichs, Otto dem Kind, den braunschweigischen Besitz. Daraus wurde das später zum Reichsfahnlehen erhobene Herzogtum Braunschweig-Lüneburg (1432-1754). Es zerfiel durch Erbteilung in verschiedene Teilstaaten, unter denen sich schon im 14. Jahrhundert das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel herausbildete, das im 15./16. Jahrhundert etwa dem späteren Herzogtum Braunschweig entsprach. Allerdings ging es durch die napoleonische Besetzung zum 28.10.1806 verloren und wurde am 09.07.1807 zum Königreich Westfalen geschlagen, dem es bis 1813 angehören sollte.

1813 wurde Herzog Friedrich Wilhelm restituiert. Nach dem Wiener Kongreß wurde das Herzogtum Braunschweig 1814 in den alten Grenzen des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel errichtet.

Nach dem Tod Friedrich Wilhelms folgte ihm 1815 der elfjährige Karl II. als Herzog von Braunschweig. In Braunschweig herrschte nach der Mißernte 1830 Arbeitslosigkeit, Hunger und große Unzufriedenheit. Karl II. hatte die Bevölkerung durch seinen ungeschickten Regierungs-stil und sein absolutistisches Gehabe gegen sich aufgebracht, was in einen Volksaufstand mündete. Karl II. blieb nur die Flucht in die Schweiz. In Braunschweig konnten Recht und Ordnung derweil nur durch die von Ratsherr Wilhelm Bode gegründete Bürgerwehr aufrechterhalten werden. Herzog Karl II. wurde in Abwesenheit für regierungsunfähig erklärt.

Die Regentschaft wurde seinem jüngeren Bruder Wilhelm (dem zunächst letzten Mitglied der Welfischen Linie) übertragen. Am 12.10.1832 wurde die Neue Landschaftsordnung erlassen, eine erbmonarchistische repräsentative Staatsverfassung mit einer Kammer und einem festen Etat des regierenden Fürsten von 230.900 Talern. Unter diesem unverheiratet regierenden Herrscher durchlebte Braunschweig eine Neutralitätsphase als kleiner Staat, der weder mit Österreich noch Preußen verbündet war. Das Land bil-dete mit Hannover 1834 als Zollunion den Steuerverein, schloß sich aber schon 1841 dem Deutschen Zollverein an. 1871 wurde das Herzogtum ein Bundesstaat des Deutschen Reiches.

Nach dem Tod Wilhelms, der keinen legitimen Erben hinterließ, übernahm zunächst der Vorsitzende des Regentschaftsrates, Hermann Graf von Görtz-Wrisberg, die Regierungsgeschäfte, bis am 02.11.1885 auf Bestreben Preußens nicht ein Welfe aus dem Haus Hannover (Herzog Ernst August von Cumberland war eigentlich dafür ausersehen gewesen), sondern Prinz Albrecht von Preußen als Regent eingesetzt wurde.

Nach dem Tod Albrechts im Jahr 1906 übernahm erneut der Präsident des Regentschaftsrates, Albert von Otto, die Regierungsgeschäfte. Am 05.06.1907 erhielt Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg die braunschweigische Regentschaft zugesprochen. Dies blieb so bis zum 01.11.1913, dem Tag des Einzugs des letzten braunschweigischen Herzogspaares, Ernst August und seine Gemahlin Viktoria Luise in die Stadt.

Inzwischen war es - ausgelöst durch die Hochzeit am 24.05.1913 zwischen Viktoria Luise, der Tochter Kaiser Wilhelms II., und Prinz Ernst August von Hannover zur Aussöhnung zwischen Welfen und Hohenzollern gekommen. So bestieg mit Herzog Ernst August am 01.11.1913 noch einmal ein Welfe den braunschweigischen Thron. Ernst August dankte 1918 am Ende des 1. Weltkrieges in der Novemberrevolution ab und damit endete das Herzogtum Braunschweig. Zunächst entstand eine "sozialistische Republik". Am 06.01.1922 erhielt Braunschweig dann als Freistaat Braunschweig eine neue demokratische Verfassung.

Das Herzogtum Braunschweig gab die erste Marke am 01.01.1852 heraus. Der Druck erfolgte bei H. J. Mayer in Braunschweig.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 20 Ausgaben. Alle Marken zeigen in unterschiedlicher Darstellung das Landeswappen. Von Braunschweig ist ein Wasserzeichen bekannt.

- Braunschweigische Postgeschichte -

Durch die Briefmarken, die von Braunschweig zwischen 1852 und 1867 herausgegeben wurden, ist dieses Land noch heute in einigen Sammelalben als eigenständiges Gebiet präsent.

Unter Heinrich dem Jüngeren (1489-1568), Herzog von Braunschweig-Lüneburg, begann die Entwicklung zu einer ortsfesten Zentralverwaltung in der Residenzstadt Wolfenbüttel, die in der "Großen Kanzeleiordnung" von 1535 ihren vorläufigen Abschluß fand. Eine solche Verwaltung verlangte nach einem geordneten Botenwesen nach Taxisschem Vorbild.

Herzog Julius (1528-1589) von Braunschweig-Lüneburg legte im Jahre 1576 eine Reitpost von Wolfenbüttel, wo er residierte, nach Sachsen über Halberstadt und Halle nach Leipzig an, die aber 1589 wieder unterbrochen wurde. Im Jahre 1640 erhielt Röttger Hinüber aus Hildesheim die Erlaubnis zur Herstellung einer direkten Fahrpost zwischen Braunschweig, Hannover, Bremen und Kassel. Der Herzog verlieh ihm dafür den Titel eines herzoglich Braunschweig-Lüneburgischen Posthalters und Postmeister in Hildesheim. Das rief die Fürsten von Thurn und Taxis auf den Plan, sie sahen die Einrichtung des Kurses als Eingriff in das Reichs-Postmonopol und führten deshalb Beschwerde beim Kaiser. Kaiser Ferdinand III. empfahl den Beteiligten die Anlegung einer Taxisschen Post. Braunschweig und Sachsen erklärten, man werde im eigenen Gebiet eigene Posten einrichten und betreiben. Der Streit ging weiter. Nach dem Frieden von Münster und Osnabrück 1659 erging erneut ein kaiserliches Patent mit der Forderung nach Beendigung des Streites mit Thurn und Taxis. Ein nachfolgendes Patent untersagte die Unterhaltung von Postillonen mit landesherrlicher Postkleidung.

Herzog Georg Wilhelm (1624-1705) hatte in Italien Stiegenetto angeworben. Mit Bewilligung der drei Braunschweig-Lüneburgischen Herzöge wurde Stechinelli, wie er genannt wurde, beauftragt, im gesamten Lande ein Postnetz anzulegen und eine Postverwaltung nach dem Vorbild der Thurn und Taxisschen Post anzulegen. Am 17.07.1678 wurde Stichenelli zum General-Erb-Postmeister für das Gesamthaus Braunschweig-Wolfenbüttel ernannt.

Der erste Minister Graf von Platen-Hallermund in Hannover kaufte dem Italiener 1682 das Postwesen ab und erhielt den Titel General-Erbpostmeister. Dem Grafen Platen unterstand das gesamte Postwesen im Braunschweigischen, Lüneburgischen und Wolfenbüttelschen Anteil. 1683 kamen noch die Herzogtümer Bremen und Verden hinzu, in denen nun auch die Braunschweig-Lüneburgische Postordnung galt.

Die Thurn und Taxissche Reichspost behielt ihre Postanstalten unter dem Schutz des Herzogs. Später verglich man sich, Platen betrieb die fahrende und die reitende Post besorgte Taxis. So blieb es bis 1790. Nachdem 1692 mit der Erhebung Hannovers zum Kurfürstentum aus der bisherigen "Fürstlich Braunschweig-Lüneburgischen Post" eine "Churfürstlich Hannoversche" geworden war, übernahm am 23.10.1736 die "Königlich Grossbritannische Churfürstlich Hannoversche Regierung" das gesamte Postwesen. Damit schied Braunschweig-Wolfenbüttel aus. Graf von Platen hoffte, wenigstens im Herzogtum Braunschweig im Amt bleiben zu können, doch versagte Herzog Karl I. die Investitur und nahm das Post-wesen am 01.03.1738 ebenfalls in staatliche Verwaltung.

Im Jahre 1718 entstanden auf Veranlassung des Ober-Postamtes in Leipzig die Fahrten der "gelben Kutschen" von Braunschweig über Hessen und Merseburg nach Leipzig, die von Braunschweig aus wieder Verbindung mit der herzoglichen Küchenpost mit Hamburg unterhielten. Die Küchenpost ihrerseits wurde von Preußen nicht gerne gesehen. Dem preußische Kurs über Magdeburg wurde Fracht und damit Portoanteile entzogen. Preußen argumentierte, daß eine Privatpost den Postrechten zuwider laufe und be-stand auf Aufhebung. Braunschweig und Sachsen verstaatlichten 1750 die gelbe und die Küchenpost und betrieben sie als gemeinschaftliche Anstalt. Die Küchenpost fuhr bis Stolberg am Harz, mit Anschluß an die gelbe Post. Alle Briefe aus Sachsen und den unterwegs berührten Orten, die nach den Seestäd-ten und dem Lüneburgischen, bestimmt waren, alle Briefe und Pakete, die aus Hamburg, Lübeck und Bremen nach Sachsen und Österreich bestimmt waren, wurden durch die gelben Kutschen befördert. Eine Änderung der Linie gab es 1815, als weite Teile Sachsens, bis kurz vor Leipzig, an Preußen kamen. Jetzt führten die gelben Kutschen von Blankenburg über Hasselfelde bis Nordhausen mit Anschluß an den Kurs Kassel-Leipzig.

Durch die Schaffung des Königreichs Westfalen ging das Braunschweigische Postwesen in das des Königreichs über. Die mit König Jérôme Bonaparte (Hieronymus) eingewanderten Franzosen beuteten das Postwesen aus und erhöhten zu diesem Zwecke auch die Taxen. Andererseits modernisierten sie auch das Postwesen.

Schon früh war das Fürstengeschlecht Thurn und Taxis für die Abwicklung des Postwesens in Braunschweig verantwortlich. Im 16. Jahrhundert ließ der Herzog Heinrich der Jüngere von Braunschweig eine eigene Fürstlich-Braunschweigische Landespost einrichten. Die Fürsten Thurn und Taxis waren jedoch noch weiterhin im Postwesen Braunschweigs tätig, bis dies von dem Braunschweiger Herzog Karl Willhelm Ferdinand am 01.07.1790 untersagt wurde. Neben der Thurn und Taxischen Post in Braunschweig gab es auch eine Zeit lang eine Postabfertigung von Brandenburg in Braunschweig. Während der Besetzung durch Frankreich im Zuge der napoleonischen Kriege wurde 1808 die ersten Poststempel eingeführt. Bis dahin erfolgte die Ortsangabe handschriftlich auf den Briefen.

Am 05.12.1851 trat Braunschweig dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei. Am 01.01.1852 wurden in Braunschweig die ersten drei Freimarken zu 1, 2 und 3 Silbergroschen ausgegeben. Mit diesen Werten konnte man damals alle wichtigen Posttarife hinsichtlich Entfernung und Gewicht abdecken. Diese fünf ungezähnten Freimarken wurden je nach Bedarf in Briefmarkenbögen gedruckt, der Verkauf an den Post-schaltern erfolgte jedoch ausschließlich in waagrechten Zehner-Streifen. Die erste Briefmarkenausgabe Braunschweigs weist zahlreiche Mängel auf. So stehen die Briefmarken meist schief zueinander, die Markengrößen schwanken und der Druck ist meist unklar und verschwommen. Auf den Markenbildern findet man neben der Wertangabe und dem Landesnamen in der Bildmitte das Braunschweiger Wappen, das Sachsenroß. Es besteht aus einem springenden Pferd in einem liegenden Oval. Die Briefmarken wurden im Buchdruck auf gelblichen Papier mit rötlicher Gummierung gedruckt.

Am 01.01.1868 erfolgte der Eintritt in den Norddeutschen Bund. Ab diesem Zeitpunkt teilt die Postgeschichte Braunschweigs die Postgeschichte des Norddeutschen Bundes. Die zwanzig Briefmarken Braunschweigs konnten nur bis zu diesem Tag verwendet werden. Ein Umtausch der braunschweigerischen Briefmarken in postgültige Briefmarken des Norddeutschen Bundes war bis zum 31.03.1868 möglich.

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Bremen

- Die Hansestadt Bremen -

alt_bremen_nr2.jpgZu Beginn des 19. Jahrhunderts blickte Bremen als Freie und Hansestadt auf eine langjährige Geschichte zurück. 1811 ließ Napoleon Bremen besetzen und integrierte es als Haupt-stadt des Départements des Bouches du Weser in den französischen Staat. Nach ihrer Niederlage in den Befreiungskriegen verließen die französischen Truppen 1814 Bremen.

Im 19. Jahrhundert hatte Bremen wesentlichen Anteil an der Entwicklung des deutschen Überseehandels. Auf der Werft von Johann Lange wurde 1817 das erste in Deutschland gebaute Dampfschiff hergestellt. Wegen der zunehmenden Versandung der Weser wurde 1827 die Siedlung Bremerhaven als Bremer Außenposten auf einem vom Königreich Hannover angekauften Grund angelegt. Den Vertrag zum Erwerb des Hafengeländes unterzeichneten am 11.01.1827 der König von Hannover, Ernst August I., und der Bremer Bürgermeister, Johann Smidt. Mit der 1836 von der Bremer Staatsregierung für herausragende Verdienste um das Gemeinwesen gestifteten Bremischen Ehrenmedaille in Gold wurde Smidt 1843 ausgezeichnet.

Die Aufhebung der Torsperre 1848 schaffte Raum für die industrielle Entwicklung der Stadt. Seit 1847 hatte Bremen Anschluß an die Königlich Hannoversche Staatsbahn. 1853 begann - nach großzügiger Eindeichung des umliegenden Marschlandes - die bis ins 20. Jahrhundert für Bremen typische Reihen-hausbebauung der Vorstädte mit sogenannten Bremer Häusern.

1857 erfolgte in Bremen die Gründung der Norddeutschen Lloyd, später auch anderer Schiffahrtsgesellschaften. Wegen seiner Seehäfen blieb Bremen auch als Teilstaat des 1870/71 gegründeten Deutschen Reiches zunächst noch Zollausland und trat erst 1888 dem Deutschen Zollverein bei.

Die Freie und Hansestadt Bremen zählt zu den altdeutschen Sammelgebieten und gab die erste Marke am 10.04.1853 heraus, die bei G. Hunkel in Bremen gedruckt wurde.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) fünfzehn Ausgaben. Da es bei den Bremer Marken Drucktypen, Papierverschiedenheiten und Wasserzeichenstellungen zu beachten gibt, ist die Beschäftigung mit diesem Sammelgebiet zwar sehr interessant, aber auch schwierig, weil einiges an Spezialwissen erforderlich ist.

- Die bremerische Stadtpost -

Post wurde in Bremen schon im 13. Jahrhundert befördert; der Rat hatte hierzu extra Boten angestellt, die die Ratspost und später auch die Post von einfachen Bürgern transportierten. Seit dem 16. Jahrhundert war auch die Thurn- und Taxissche Post präsent, die 1617 in Bremen ein Postamt einrichtete. Im 18. Jahrhundert durften sich weitere fremde Staaten sich mit Postämtern (z. B. 1709 Kurfüstentum Hannover, 1817 Brandenburg und 1806 Großherzogtum Berg) in Bremen niederlassen.

Die Bremer Stadtpost beförderte - parralle dazu - Post nach Dänemark, Großbritannien, Hamburg, Lauenburg, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Niederlande, Norwegen, Oldenburg, Schleswig-Holstein und Schweden. Auf dem Hannoverschen Postamt wurde die Post nach Hannover und Braunschweig aufgegeben, auf dem Preußischen die Post nach Luxemburg, Mecklenburg-Strelitz, Österreich, Polen, Rußland und Sachsen und die Thurn- und Taxissche Post war für alle anderen Staaten, wie z. B. Frankreich, Italien, Schweiz und Spanien zuständig.

Am 1. Dezember 1852 trat die Freie und Hansestadt Bremen dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei und veröffentlichte am 10. April 1855 ihre erste Briefmarke, die ausschließlich für den inländischen Postverkehr zwischen den Bremer Postämtern in Bremen, Bremerhaven und Vegesack gültig war.

- Bremer Postgeschichte -

Durch die Marken, die von Bremen zwischen 1855 und 1867 herausgegeben wurden, ist dieses Land noch heute in einigen Sammelalben als eigenständiges Gebiet präsent.

Schon früh war das Fürstengeschlecht Thurn und Taxis für die Abwicklung des Postwesens in Bremen verantwortlich. Im 16. Jahrhundert wurde ihnen diese Aufgabe übertragen. Zuvor sorgten verschiedene Boten für den Briefverkehr in Bremen. So hatte beispielsweise die Kaufmannschaft ihre eigenen Boten, um den Handel mit diversen Waren besser abwickeln zu können. Das erste Postamt von Thurn und Taxis in Bremen wurde im Jahre 1617 eröffnet.

In den folgenden Jahrzehnten folgte ein stetiger Ausbau des Postwesens von Thurn und Taxis. Schließlich eröffneten auch andere Länder ihre eigenen Postanstalten in Bremen und bauten ein eigenes Post-wesen auf. Als erstes folgte Hannover Thurn und Taxis 1709 nach. Kurze Zeit später, 1727, ließ sich auch Preußen mit einem eigenen Postamt in Bremen nieder. 1808 eröffnete auch Berg ein eigenes Post-amt in Bremen. Zwei Jahre zuvor hatte Bremen bereits sein eigenes Postamt, das Bremer Stadtpostamt, eröffnet.

Während der Besetzung durch Frankreich im Zuge der napoleonischen Kriege von 1807 bis 1813 wurden sämtliche Postdienste vom Kaiserlich Französischen Oberpostamt übernommen. Nach dem Abzug der Franzosen nahmen die früheren Postämter ihre Tätigkeit wieder auf und begannen erneut mit dem Ausbau des Postwesens. Das Bremer Stadtpostamt eröffnete beispielsweise weitere Postämter in Bremerhaven (1846) und ein Jahr später in Vegesack (zu dieser Zeit ebenfalls eine Exklave Bremens) (1847), welches gemeinsam mit Hannover verwaltet wurde. In den Jahren 1850 bis 1851 kam es schließlich zur Aufteilung der Postkurse zwischen den einzelnen Postämtern. Das Postamt Thurn und Taxis wurde zum Beispiel mit dem Postverkehr nach Frankreich betraut, dafür mußte Hannover den gesamten Postverkehr nach Braunschweig übernehmen.

Ein Jahr später, am 01.12.1852, erfolgte der Beitritt in den Deutsch-Österreichischen Postverein. Am 10.04.1855 wurde in Bremen die erste Freimarke zu 3 Grote (72 Grote entsprachen 1 Bremer Thaler) ausgegeben. Dieser Wert war ausschließlich für den inländischen Postverkehr in Bremen gedacht. Eine Ausgabe von Ergänzungswerten war zu diesem Zeitpunkt schon geplant. Die erste Briefmarke Bremens wurde ungezähnt verausgabt. Auf dem Markenbild sieht man neben der Wertangabe und dem Schriftzug "Stadtpostamt Bremen" das Bremer Wappen in der Mitte der Briefmarke. Der einfarbige Druck der Freimarke erfolgte auf graublauem Papier. Die Briefmarke war bis zum 31.12.1867 gültig. Die geschätzte Auflage betrug 60 000 Stück.

Am 01.01.1868 erfolgte der Eintritt in den Norddeutschen Bund. Ab diesem Zeitpunkt teilt die Postgeschichte Bremens die Postgeschichte des Norddeutschen Bundes. Die fünfzehn Briefmarken Bremens konnten nur bis zu diesem Tag verwendet werden.

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Elsaß-Lothringen

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- Überblick -

alt_elsass_nr4.jpgMit "Reichslande Elsaß-Lothringen" ist das aus Teilen der alten Landschaften Elsaß und Lothringen gebildete Verwaltungsgebiet des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918 gemeint.

Nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 wurde das Gebiet mit dem Frieden von Frankfurt dem neu gegründeten Deutschen Kaiserreich angegliedert. Die Grenzziehung im Bereich des Elsaß folgte im Wesentlichen der Sprachgrenze entlang dem Hauptkamm der Vogesen. Die historisch zum südlichen Elsaß (d.h. zum Sundgau) gehörige, aber seit Alters her französischsprachi-ge Stadt Belfort mit ihrem Umland (Terre de Belfort) an der Burgundischen Pforte verblieb bei Frankreich.

Auch der größte Teil des alten Gesamt-Lothringens (Lorraine) mit der Hauptstadt Nancy (Nanzig) blieb bei Frank-reich. Die ehemals Freie Deutsche Reichsstadt Metz mitsamt Festung und Umland wurde allerdings - aus strategisch-militärischen und nicht zuletzt auch aus diesen tradi-ionellen Beweggründen - dem Deutschen Reich zugeschlagen. Der deutschsprachige Bevölkerungsanteil der Stadt selbst lag zum Zeitpunkt der Reichsgründung bei etwa 78 Prozent, Metz war aber eine deutsche Sprachinsel ohne Sprachkorridor zum Mutterland, denn es lagen ca. 20 km geschlossenes französisch-sprachiges Gebiet dazwischen. Dadurch wurden 200.000 Lothringer mit französi-scher Muttersprache Reichsbürger. Es handelte sich dabei zwar nur um ca. 10 Prozent der Bevölkerung Elsaß-Lothringens, somit wesentlich weniger als zuvor und danach deutsch-sprachige Elsässer in Frankreich, allerdings belastete dieser Umstand die deutsch-französischen Beziehun-gen in den folgenden Jahrzehnten zusätzlich.

Bismarck setzte sich im Reichstag für die Lösung ein, daß Elsaß-Lothringen an den Gemeinschaftsstaat überging, nicht zuletzt, weil er vor allem auf die Interessen der süddeutschen Bundesstaaten Rücksicht nehmen mußte. Die Möglichkeit, Elsaß-Lothringen den Status eines Bundesstaats des Deutschen Reiches mit eigenem Landesherrn und eigener Verfassung zuzugestehen, wurde nicht erwogen, nicht zuletzt deshalb, weil man in Preußen der Überzeugung war, daß die Bevölkerung des Landes doch zuerst germanisiert werden müßte. Deshalb wurde das Reichsland zunächst als besetztes Gebiet behandelt und unmittelbar durch das Reich verwaltet. Viele sich zu Frankreich gehörig fühlende, insbesondere französisch-sprachige Einwohner, die sogenannten Optanten, verließen die Region und zogen unter Mitnahme ihres Vermögens nach Frankreich, insbesondere nach Belfort.

Die "Reichslande Elsaaß-Lothringen" verausgabten schon 1870 eigene Briefmarken, die ihren Wert in "Centimes" trugen und das Wort "Postes" enthielten.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) sieben Ausgaben, wobei zwischen den Typen I (Spitzen nach oben) und II (Spitzen nach unten) unterschieden wird.

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Hamburg

- Die Freie und Hansestadt Hamburg -

alt_hamburg_nr2.jpgZu Beginn des 19. Jahrhunderts blickte Hamburg als Freie und Hansestadt auf eine glor-reiche Geschichte zurück. Auch nach dem Niedergang der Hanse und während der Aufklärung und der Industrialisierung blieb die Stadt das bedeutendste Wirtschaftszentrum Norddeutschlands (neben Berlin). In seiner wechselvollen Geschichte unterstand die Stadt der dänischen Königskrone (was aber nie von Hamburg formal anerkannt wurde), war Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und Hauptstadt des Departments Elbmündung ("Département des Bouches de l'Elbe") im ersten französischen Kaiserreich. 1813/14 wurde Hamburg vom russischen General Bennigsen belagert. Als Freie Stadt trat es 1815 nach dem Wiener Kongreß dem Deutschen Bund bei. 1867 wurde es Mitglied des von Otto von Bismarck initiierten Norddeutschen Bundes. 1871 trat Hamburg dem Deutschen Reich bei.

Die Freie und Hansestadt Hamburg war dem Deutsch-Österreichischen Postverein am 01.01.1852 beigetreten, die ersten Ausgaben erschienen aber erst am 01.01.1859. Hamburg hatte für den Handel und den Postverkehr schon immer eine große Bedeutung und deshalb unterhielten Dänemark, Hannover, Mcklenburg-Schwerin, Preußen, Schweden, Norwegen, Schleswig-Holstein und Thurn und Taxis dort eigene Postverwaltungen.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 22 Aus-gaben. Als Motiv wurde die Nominale abgebildet, der Name "Hamburg" stand oben auf der Marke und unten das Wort "Postmarke". Links und rechts stand die Währungsangabe, bestehend aus den beiden Worten "Silber" und "Schilling". Zu erwähnen ist auch, daß es auch Ganzsachen aus dem Jahre 1866 gibt, die sehr gesucht sind. Von Hamburg ist ein Wasserzeichen bekannt.

- Kleine Hamburger Postgeschichte -

Nach Gründung der deutschen Hanse im hohen Mittelalter gab es geregelte Botengänge, die Mitteilun-gen von Hamubrg über Lübeck, Rostock, Stettin, Danzig und Königsberg nach Riga sowie über Bremen nach Amsterdam und über Celle und Braunschweig nach Nürnberg transportierten.

Im Jahre 1649 wurde in Hamburg ein dänisches Postamt eröffnet. Im 17. Jahrhundert ließ sich die Post von Thurn und Taxis in Hamburg nieder und es entstand die kaiserlich privilegierte Post- und Güterkutsche zwischen Hamburg und Nürnberg. Napoleon annektierte die drei deutschen Hansestädte und das nordwestliche Deutschland im Jahr 1810 im Rahmen der Kontinentalsperre gegen Großbritannien.

Nach dem Ende der französischen Besatzung etablierten sich wieder verschiedene Posten in Hamburg. Die Hansestadt besaß eigene Postanstalten in Hamburg und Ritzebüttel. Im Hamburger Stadtpostamt war die schwedisch-norwegische, die taxissche und die hannoversche Post untergebracht. Das preußische Ober-Postamt, die mecklenburgische und die dänische Post arbeiteten in eigenen Gebäuden. In einem Verzeichnis konnte man nachsehen, wo man seine Post in die verschiedenen Richtungen abzugeben hatte. Die Post nach England und nach Übersee besorgte die Stadtpost. Für Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Belgien und die Schweiz war die taxissche Post zuständig. Nach Rußland und Polen so-wie in die Türkei über Österreich besorgte Preußen die Post. Skandinavien versorgten die dänische bzw. schwedisch-norwegische Post.

Bereits ab 1796 wurde die Post ins damals dänische Helgoland durch einen Hamburger Postagenten besorgt. Auf Helgoland bestand eine Hamburger Postagentur.

Hamburg trat am 01.01.1852 dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei. Seit 1866 gehörte Hamburg zum Norddeutschen Bund, der zum 01.01.1868 den Postdienst im Norddeutschen Postbezirk übernahm.

Die ersten Marken des Hamburger Stadtpostamtes wurden am 01.01.1859 eingeführt. Sie waren rechteckig und trugen in der Mitte das Wappen der Stadt, überlagert vom Wert der Marke als Zahl. Darunter befindet sich das Wort "Postmarke", darüber "Hamburg". Wert und Währung (Schilling) sind an den Außenseiten als Text eingedruckt. Es erschienen Werte zu 1/2, 1, 2, 3, 4, 7 und 9 Schilling. Die Hambur-ger Briefmarken verloren zum Jahresende 1867 ihre Gültigkeit, denn ab dem 01.01.1868 galten nur noch die Marken des Norddeutschen Postbezirks.

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Hannover

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- Das Königreich Hannover -

alt_hannover_nr1.jpgDas Königreich Hannover entstand 1814 auf dem Wiener Kongreß als Nachfolgestaat des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg. Auf dem Wiener Kongreß 1814 wurde das von Napoleon I. aufgelöste Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg ("Kurhannover") als Königreich Hannover neu errichtet. Dem Königreich wurden die Niedergrafschaft Lingen, das Herzogtum Arenberg-Meppen, die Grafschaft Bentheim, das Hochstift Hildesheim, die Stadt Goslar, Bereiche des Untereichsfelds und das Fürstentum Ostfriesland zugeteilt.

Die Personalunion seit 1714 zwischen "Kurhannover" und Großbritannien bestand noch bis zum Tod König Wilhelm IV. 1837 fort. Die welfische Personalunion mit England endete 1837, da in England als älte-stes und damit erbberechtigtes Kind Viktoria die Regierung antreten konnte, während sie in Hannover als Frau nicht erbberechtigt war und hier Ernst August den Thron bestieg. Dieser schaffte, beraten von Justus Christoph Leist, bei seinem Amtsantritt 1837 das liberale Staatsgrundgesetz von 1833 wieder ab und Hannover wurde wieder nach der alten Verfassung von 1819 absolutistisch regiert.

Die Revolution von 1848 führte vorübergehend zu einer Liberalisierung, diese wurde aber von König Georg V. (1851-66), unter dem Einfluß des preußischen Bundestagsgesandten Otto von Bismarck, rückgängig gemacht. Die Regierungszeit Georgs V. war durch einen hohen Verschleiß an Ministern gekennzeichnet.

Das Königreich Hannover war Mitglied des Deutschen Bundes seit dessen Gründung 1815. Hannover trat zunächst nicht dem Deutschen Zollverein bei, sondern bildete 1834 zusammen mit dem Herzogtum Braunschweig den Steuerverein und wurde erst in den 1850er Jahren Mitglied im Zollverein.

1866, im Deutschen Krieg zwischen Preußen und Österreich, verlor das Königreich Hannover seine Unabhängigkeit. Die hannoversche Armee mußte nach anfänglichen Erfolgen in der Schlacht bei Langensalza gegenüber den preußischen Truppen am 29.06.1866 kapitulieren. Die Welfen wurden entthront, das Königreich Hannover wurde annektiert und zur preußischen Provinz Hannover. Das Privatvermögen der Welfen wurde von Bismarck als sogenannter Reptilienfonds zur Beeinflussung von Pressebe-richten und des immer geldbedürftigen bayerischen Königs Ludwig II. genutzt, ohne darüber dem Reichstag Rechenschaft abzulegen. Ludwig II. erhielt angeblich für seine Privatschatulle 4.720.000 Goldmark aus dem Welfenfonds für die Zustimmung des Königreichs Bayerns zur Gründung des Deutschen Reiches 1871.

Die erste Ausgabe des Königreiches Hannover zu 1-Gutegroschen erschien am 01.12.1850. Da Hannover noch nicht Mitglied des Deutsch-Österreichischen Postvereins war, galt diese Marke genauso wie die zweite Ausgabe (die sich nur in der Farbe - grün statt blau - von der ersten unterschied) nur innerhalb des Landes und war somit eine klassische "Inlandsmarke". Als Motiv wurde ein "gemusterter Wertschild mit Landeswappen" gewählt.

Als Hannover im März 1851 dem Postverein beitrat, wurde die Währung auf die preußische Währung (30 Silbergroschen = 1 Thaler) umgestellt. Die Ausgaben der Folgejahre wiesen neben ihrer Motivgestaltung auch auf den Bogenrändern ornamentartige Bordüren oder Jahreszahlen aus, was interessante Perspektiven für den Sammler eröffnet.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Kata-log (in den Hauptnummern) 25 Ausgaben. Neben dem Wertschild sind das Porträt von König Georg V. und das Posthorn-Motiv zu nennen.

Von Hannover sind zwei Wasserzeichen bekannt.

- Hannoversche Postgeschichte -

Die Postgeschichte von Hannover erstreckt sich von der Erhebung Hannovers zum Kurfürstentum 1692 bis zum Übergang in die preußische Postverwaltung 1867 nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen 1866.

Nachdem 1692 mit der Erhebung Hannovers zum Kurfürstentum aus der bisherigen "Fürstlich Braunschweig-Lüneburgischen Post" eine "Churfürstlich Hannoversche" geworden war, übernahm am 23.10.1736 die Königlich Grossbritannische Churfürstlich Hannoversche Regierung das gesamte Postwesen. Damit schied es aus Braunschweig-Wolfenbüttel aus.

Der Fürst von Thurn und Taxis erreichte im Postvertrag von Wien vom 25.06.1748 das Recht, die Reichsposten in Hannover wieder einzuführen. 1790 hob die Regierung sämtliche Thurn und Taxisschen Postanstalen im Kurfürstentum wieder auf, gestattete aber den Durchgang geschlossener taxisscher Felleisen gegen ein Transitporto. Auch der Reichsdeputationshauptschluß vom 25.02.1803, der Thurn und Taxis die Gerechtsame eines Generalpostmeisters gewährleistete, änderte daran nichts. Das Postwesen in Hannover blieb staatlich unter dem Finanz- und Handelsministerium.

Die hannoversche Post unterhielt Postämter in Hamburg und Bremen. 1848 gab es insgesamt 26 Postämter, 185 Postexpeditionen und 129 Postrelais. 1850 wurden Briefmarken eingeführt. 1851 trat Hanno-ver dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei. 1857 wurden Ganzsachenumschläge verausgabt. 1858 wurde die Groschen-Währung eingeführt, wodurch eine Neufassung der Posttaxordnung nötig wurde.

Nach der Kapitulation gegenüber Preußen im Deutschen Krieg 1866 wurden ab 01.10.1866 preußische Briefmarken verwendet. Zum 01.01.1867 wurde die hannoversche Postverwaltung in die preußische Postverwaltung eingegliedert.

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Helgoland

- Die Insel Helgoland -

alt_helgoland_nr1.jpgDie deutsche Insel Helgoland in der Nordsee gab von 1875 bis 1879 eigene Postwertzeichen in deutscher und englischer Währung heraus. Helgoland zählt zu den altdeutschen Sammelgebieten.

Von 1814 bis 1890 war die Insel englische Kolonie und kam 1890 durch Tausch gegen Sansibar zum Deutschen Reich. Dennoch ist sie mit der deutschen Postgeschichte eng verbunden, da die Freie und Hansestadt Hamburg dort seit 1796 eine eigene Postagentur unterhielt. Am 01.07.1866 übernahm Großbritannien die Helgoländer Post und führte im März 1867 eigene Marken ein. Ab 1875 zeigten die Marken sowohl deutsche, als auch englische Wertangaben, die zu den frühen Doppelnominal-Marken zählen.

Zusätzlich zu dem bei den britischen Marken bekannten Motiv, dem Porträt von Queen Viktoria, gibt es bei den ersten Marken im Markenbild neben der Bezeichnung "Heligoland" ausschließlich die hamburgische Währungsangabe "Schilling". Der Grund ist die traditionell enge Verbundheit Helgolands mit Hamburg. Die Postwertzeichen Helgolands sind bei Altdeutschlandsammlern und bei Sammlern britischer Marken gleichermaßen beliebt.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 20 Ausgaben. Neben der Silhouette von Königin Viktoria ist das Landeswappen als Motiv zu erwähnen. Bis 1875 wurde die Währung in Schillingen und danach in Mark und Pfennig angegeben.

- Helgoländer Postgeschichte -

Unter der Verwaltung Dänemarks gab es auf Helgoland bis 1807 kein geordnetes Postwesen. Die Fischer lebten sehr zurückgezogen. Die Engländer eroberten 1807 die Insel. Während der Kontinentalsper-re diente sie als Handelsplatz. In dieser Zeit wurde die Post durch britische Schiffe besorgt. Nach Auflösung der Sperre ging das Postaufkommen wieder zurück. Die wenigen Briefe wurden durch das Stadt-postamt in Hamburg befördert. Jeder Schiffer, der von Cuxhaven nach Helgoland kam oder nach dorthin auslief, war verpflichtet, die Post mitzunehmen. Erst als Helgoland als Seebad in Mode kam, entstand wieder ein regelmäßiger Postbetrieb. Die Postschiffer ("mail carrier") erhielten aus der britischen Kasse einen Zuschuß.

Großbritannien übernahm am 01.07.1866 die Postagentur und gab ab März 1867 eigene Briefmarken heraus, und zwar bis 1875 weiterhin in Hamburgischer Kurantwährung (1 Mark = 16 Schilling). Ab 1875 erschienen die Helgoländer Briefmarken mit englischem und deutschem Währungsaufdruck. Insgesamt sind 20 verschiedene Helgoland-Marken erschienen, die von Spezialisten in eine Vielzahl von Abarten unterschieden werden. Die Posthoheit endete mit dem Übergang zum Deutschen Reich im August 1890.

in eigenes Postgebäude gab es bis 2007/08 auf dem Unterland. Seitdem gibt es nur eine Kleinfiliale innerhalb eines Lebensmittelgeschäfts sowie an anderer Stelle die Postfächer.

- Die Hamburger Postagentur -

Bereits um 1400 eroberte die Stadt Hamburg unter dem legendären Claus Störtebeker in der "Seeschlacht von Hilgelande" die Nordseeinsel und befreite sie von den Seeräubern. Im Jahre 1714 kam die Insel zwar zu Dänemark, aber 1796 errichtete Hamburg eine Postagentur, die auch nach der Inbesitznahme der Insel durch die Briten während der Napoleonischen Kriege im Jahre 1814 bestehen blieb. Die Amtssprache wurde damals Englisch, aber die Unterrichtssprache in den Schulen war weiterhin Deutsch, da auf der Insel Friesen wohnten, die einen eigenen helgoländischen Dialekt sprachen.

Verwaltet wurde die Insel durch einen britischen Gouverneur; neben einer Kurtaxe wurde eine geringe Haus- und Getränkesteuer erhoben. Geostrategisch und handelspolitisch war die Insel günstig gelegen, der relativ geringe Postverkehr spielte damals aber kaum eine Rolle. So oblag die Postverwaltung bis zum 1. Juli 1866 weiterhin dem Hamburger Postamt, das seit 1862 auch die Hamburger Postwertzeichen auf Helgoland verwendete. Die "Post-Convention für Helgoland" von 1866 sah vor, daß der Posttransport durch Dampfschiffe zwischen Hamburg und Helgoland erfolgen und eine Kostenteilung zwischen Großbritannien und der Hansestadt stattfinden sollte. Die Postbeamten wurden in englische Dienste übernommen und so wurde der Hamburger Volkers am 1. Januar 1867 britischer Postmeister. Nur acht Wochen später erschienen die ersten Postwertzeichen Helgolands, ein Satz von vier Marken zu 1/2, einem, zwei und sechs Schillingen.

- Die Doppelnominalen -

Bis 1873 kamen fünf weitere Marken heraus, die den geänderten Portostufen angepaßt waren. Zu erwähnen ist aus der Ausgabe von 1873 der Farbfehldruck der 1/4-Schilling-Briefmarke. In der Reichsdruckerei wurde die Farbe mit dem 1 1/2-Schilling-Wert verwechselt, so daß der Rahmen grün statt rot und das Medaillon rot statt grün gedruckt wurde.

Posthistorisch wichtig für die Briefmarken Helgolands war der Beitritt des Deutschen Reiches zum Weltpostverein am 1. Januar 1875. Als neue Währung galt nun auch für Helgoland die neue Währung 1 Mark = 100 Pfennige. Da Helgoland zu Großbritannien gehörte, wollte man aber nicht auf die eigene Währung auf den Marken verzichten.

Deshalb erschienen am 15. Februar 1875 auf Helgoland erstmals Marken in der Doppelnominale in Pfennig und Pence: sechs Werte von einem bis fünfzig Pfennig bzw. einem Farthing bis sechs Pence, die im Markenbild immer noch das Porträt der englischen Königin Viktoria trugen. Erst die Ausgabe von 1876 trug das Helgoländer Landeswappen mit Krone.

- Der Tausch Helgolands gegen Sansibar -

Für die Abschiedsausgabe wechselte man dann nochmals das Markenmotiv: die im August 1879 verausgabten Marken zu 1 Mark/Shilling bzw. 5 Mark/Shilling zeigen neben der Landesbezeichnung nur die Wertangabe, umschlungen von einem Band in den Farben Helgolands. Außerdem gibt es zwei weitere Besonderheiten, da anstelle der Kammzähnung einige Probedrucke mit Linienzähnung (Mi-Nr. 19B und 20B) erschienen, von denen kaum gestempelte Exemplare bekannt sind.

Auf Grund des sog. Helgoland-Abkommens, in dem das Deutsche Reich auf Gebietserweiterungen in Afrika verzichtete und das britische Protektorat über Sansibar anerkannte, trat Großbritannien die Nordseeinsel am 10. August 1890 an das Deutsche Reich ab. Genau um 12 Uhr mittags wurden die Briefmarken an diesem Tage ungültig und es galten fortan die Marken des Deutschen Reiches.

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Lübeck

- Die Freie und Hansestadt Lübeck -

alt_luebeck_nr5.jpgZu Beginn des 19. Jahrhunderts blickte Lübeck als Freie und Hansestadt auf eine glorrei-che Geschichte zurück. Mit dem Reichsdeputationshauptschluß 1803 blieb Lübeck noch reichsunmittelbare Stadt, um dann mit Fortfall des Heiligen Römischen Reiches 1806 ein souveräner deutscher Staat zu werden. Allerdings erfolgte am 06.11.1806 in Folge der für Blücher vernichtenden Schlacht bei Lübeck im Rahmen des vierten Koalitionskrieges die Besetzung der neutralen Stadt durch die Truppen Napoleons unter Bernadotte, verbunden mit der den Handel lähmenden Durchsetzung der Kontinentalsperre. Von 1811 bis 1813 fand sich Lübeck wider Willen vorübergehend als Teil des französischen Kaiserreiches wieder und wurde zeitweilig von einem Maire und einem Munizipalrat regiert.

1815 wurde Lübeck auf dem Wiener Kongreß als Freie und Hansestadt Lübeck völkerrechtlich souveränes Mitglied des Deutschen Bundes. In der Frankfurter Nationalversammlung 1848 wurde Lübeck durch den Abgeordneten Ernst Deecke vertreten. Lübeck trat 1866 dem Norddeutschen Bund sowie 1868 dem Zollverein bei und wurde 1871 Gliedstaat des Deutschen Reiches. Damit endete die seit 1806 bestehende völkerrechtliche Souveränität Lübecks.

Die Freie und Hansestadt Lübeck im Verband des Deutschen Bundes gab zwischen dem 01.01.1852 und dem 31.12.1867 eigene Briefmarken heraus. Ab dem 01.01.1868 kamen in Lübeck die Marken des Nord-deutschen Postbezirks zur Verwendung.

Die ersten Ausgaben der Freien und Hansestadt Lübeck erschienen am 01.01.1859 zeitgleich mit den ersten Hamburger Ausgaben und ebenfalls in Schilling-Währung. Auch in Lübeck unterhielten Dänemark und Thurn und Taxis eigene Postämter. Bis zum deutsch-dänischen Krieg verwaltete Lübeck auch die Post von Schleswig-Holstein und in Travemünde wurden in einem eigenen Postamt ebenfalls Lübecker Marken verkauft.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) vierzehn Ausgaben. Als Motiv wurde das Stadtwappen verwendet. Von Lübeck ist ein Wasserzeichen bekannt.

- Lübecker Postgeschichte -

Nach Gründung der deutschen Hanse (1241) bildeten sich bald geregelte Botenzüge. In Lübeck stand die Vermittlung des Briefverkehrs unter Aufsicht des kaufmännischen Kollegiums der Schonenfahrer, die auch den Botenmeister (Postmeister) und das übrige Personal bestimmten.

Um 1579 kam die Reichspost der Fürsten von Thurn und Taxis nach Lübeck. Sie bestand neben der Hansepost. 1683 kam das platensche, später hannoversche (bis 1844) und das wismarschen Postamt hinzu. Diese ging zusammen mit den dänischen Posten in der Schütting-Post auf.

In der Franzosenzeit vereinigte Napoleon die drei Hansestädte und das nordwestliche Deutschland als Département des Bouches de l'Elbe durch das Dekret vom 13.12.1810 mit Frankreich. Es war die Zeit der Kontinentalsperre gegen Großbritannien.

Danach übernahmen die Schonenfahrer wieder das Postwesen. Die Verwaltung der Post arbeitete nun aber für Rechnung der Stadtkasse. Die Schonenfahrer erhielten eine jährliche Vergütung vom 2.000 Mark Lübecker Courant. 1848 bestanden in Lübeck außer dem Stadtpostamt eine taxissche Briefpost. Daneben gab es mecklenburgische, hannoversche (bis 1845) und dänische reitende und fahrende Posten so-wie eine preußische Postagentur.

Als 1850 die Stelle eines Deputierten bei der Postabteilung neu zu besetzen war, fiel am 01.04.1851 die Wahl auf den Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzschen Postmeister Carl Hermann Leberecht Lingnau, der den Titel "Postdirektor" erhielt. Die Unterbeamten wurden die "Litzenbrüder" genannt.

Auf dem Postkongreß in Berlin (1851) wurde zwischen Lübeck und Thurn und Taxis zum 01.01.1852 ein Vertrag geschlossen, der die Kompetenzen genau festlegte. Ähnlich verfuhr man mit der dänischen Post. Dänemark erlaubte den Bau der Lübeck-Büchener Eisenbahn und im Gegenzug gab es das königlich dänische Ober-Post-Amt in Lübeck.

Beim Übergang des Postwesens auf den Norddeutschen Bund am 01.01.1868 wurde das Stadtpostamt zum Ober-Postamt im Norddeutschen Postbezirk und Herr Lingnau zum Ober-Postdirektor bestellt. Das dänische Postamt sowie Thurn und Taxis hoben ihre Posten auf. In Lübeck gab es zwei stabile Postäm-ter und sieben Briefsammlungen für 50.339 Einwohner. Es galt die Mark Lübecker Courant = 16 Schillingen, wobei 1 Schilling 2 Sechslingen entsprach. Die ersten Briefmarken wurden am 01.01.1859 eingeführt. Sie zeigen einen doppelköpfigen Adler mit ausgebreiteten Flügeln. Auf einem, den Adler umschließenden Bande, liest man "Postmarke" und die Angabe des Wertes in Buchstaben. An der oberen Seite steht das Wort "Lübeck" und in den vier Ecken eine den Wert der Marke bezeichnende Zahl. Die Marken von 1863 zeigen denselben Adler in Oval im Relief, oben das Wort "Lübeck" und auf den Seiten die Wertangabe und unten "Schilling". Die Ganzssachenumschläge waren in Ausstattung und Preis den Briefmarken gleich.

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Mecklenburg-Schwerin

- Das HerzogtumMecklenburg-Schwerin -

altdeutschland-mecklenburg-schwerin.jpg

alt_meckschwerin_nr1.jpgDas ehemalige Herzogtum Mecklenburg-Schwerin war über Jahrhunderte eine wesentliche Teilherrschaft im Besitz der Herzöge zu Mecklenburg (ab 1815 Großherzöge von Mecklenburg). Ab 1815 gab es die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz.

1808 traten beide mecklenburgische Herzogtümer dem Rheinbund bei. Nach Napoleons Niederlage im Rußlandfeldzug schlossen sie sich zwar zeitgleich mit Preußen sofort den Russen an, wurden aber von Preußen und Rußland 1813 als Tauschmasse verhandelt.

1815 wurden beide Landesteile durch den Wiener Kongreß zu Großherzogtümern erhoben - Mecklenburg-Schwerin am 14.06.1815, Mecklenburg-Stre-litz nach Einflußnahme Preußens am 28.06.1815.

Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin zählt zu den altdeutschen Sammelgebieten und gab am 01.07.1856 die ersten Briefmarken (gekrönter Ochsenkopf) heraus. Ab dem 01.01.1868 gehörte es zum Norddeutschen Postbezirk.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) acht Ausgaben. Ausschließliches Motiv ist der Ochsenkopf mit Wappen. Es wurde kein Wasserzeichen verwendet.

- Mecklenburg-Schwerinische Postgeschichte -

Mecklenburg wurde durch den so genannten Hamburger Vergleich vom 08.03.1701 in zwei beschränkt autonome Herzogtümer aufgeteilt, die ab 1815 Großherzogtümer - Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz - wurden.

Aus dem Jahre 1644 ist bekannt, daß es eine erste regelmäßig zwischen Schwerin und Rostock verkehrende Postverbindung gab. 1680 wurden die Mecklenburgischen Landesposten von den Herzögen Gu-stav Adolph von Mecklenburg-Güstrow (1633-1695) und Christian von Mecklenburg-Schwerin (1658-1692) begründet. Nach einigen Streitigkeiten kam es am 22.06.1717 zu einem Post-Vereinigungs-Abkommen zwischen Preußen und Mecklenburg-Strelitz. Aus dem Streit versuchte Hannover, als Schlichter angerufen, das Postregal an sich zu ziehen. Hannover hob die preußischen Posten in Boitzenburg und Escheburg auf und setzte seine Posten ein. Das Ergebnis war ein Streit mit Preußen. Als die fremden Truppen das Land verlassen hatten, legte Preußen eine Post über Grabow bis Parchim an, mit Anschluß an die mecklenburgische Post nach Plau. Dort war Anschluß an den Berlin-Güstrower Kurs, der im Jahre 1713 über Ferbellin, Ruppin und Wittstock angelegt worden war.

1755 wurde durch ein Edikt des Herzogs Christian Ludwig II (1683-1759) der Postzwang eingeführt. Ein neues Reglement wurde 1759 erlassen. Es regelte das Extrapostwesen und das Stafettenwesen. Eine Portotabelle für Briefe und Akten erschien 1764. Eine Postordnung von 1770 verbot die Beförderung von Briefen und Paketen unter 25 Pfund. Bis 1849 wurde das mecklenburg-schwerinsche Postwesen durch ein Kammer-Kollegium verwaltet. Seit dem 01.11.1849 leitete eine General-Postdirektion unter dem Finanzminister die Geschicke der Post. Am 01.07.1850 traten beide Mecklenburg dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei.

Mecklenburg-Schwerin führte am 01.07.1855 Briefmarken ein. Trotz der unterschiedlichen Größe der Marken war ihr Bild doch gleich. Lediglich der Wert zu 1/4 Schilling zeigt den gekrönten Stierkopf, alle übrigen das Große Wappen des Landes mit einer Krone, darüber "FREIMARKE" und darunter "SCHIL-LINGE". An den senkrechten Seiten der Marke steht "MECKLENB" auf der linken und "SCHWERIN" auf rechten Seite. In den Ecken der Briefmarke ist der Wert des Postwertzeichens vermerkt. Die Ganzsachen sind mit fast runden Wertzeicheneindrucken versehen.

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Mecklenburg-Strelitz

- Überblick -

altdeutschland-mecklenburg-strelitz.jpg

alt_meckstrelitz_nr1.jpgDas Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz war von 1701 bis 1918 ein (Teil-)Herzogtum des mecklenburgischen Gesamtstaates ohne eigene Legislative, Von 1919 bis 1933 war es ein selbständiger und unabhängiger Freistaat und zugleich ab 1871 ein Bundesglied des Deutschen Reiches.

Das (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Strelitz entstand 1701 nach mehr als fünfjährigem Thronfolgestreit der mecklenburgischen Dynastie. Die Gründungsurkunde stellte einen dynastischen Hausvertrag dar, der die Dritte mecklenburgische Hauptlandesteilung besiegelte und als Hamburger Vergleich in die Landesgeschichte einging.

Mecklenburg-Strelitz wurde aus mehreren Herrschaftsteilen gebildet, dem Fürstentum Ratzeburg an der mecklenburgischen Westgrenze südlich von Lübeck, der Herrschaft Stargard im mecklenburgischen Südosten mit den Städten Neubrandenburg, Friedland, Woldegk, Strelitz, Stargard, Fürstenberg und Wesenberg, sowie den Komtureien Mirow und Nemerow.

Die 1701 getroffenen Festlegungen hatten mit geringfügigen Veränderungen bis zum Ende der Monarchie Bestand. Die kurze Zwischenphase von 1848 bis 1850, in welcher lediglich der Landesteil Mecklenburg-Schwerin den Schritt zu einem modernen Verfassungsstaat vollzog und damit schließlich scheiterte, betraf den Landesteil Mecklenburg-Strelitz nicht.

Von 1701 bis 1918 wurde Mecklenburg-Strelitz von der jüngeren Linie des herzoglichen Hauses Mecklenburg regiert. Die Herrscher von Mecklenburg-Strelitz führten zunächst (ohne Unterscheidung von übri-gen Mitgliedern der Fürstenfamilie) den Titel Herzog zu Mecklenburg. Die Thronfolger wurden als Erbprinz bezeichnet. Auf dem Wiener Kongreß empfingen beide (regierenden) Herzöge zu Mecklenburg eine Titelaufbesserung als Großherzog von Mecklenburg. Nachdem die ursprüngliche Wahl von Neubrandenburg als Residenzstadt des neuen Landesteils und die Ansiedlung von Hofbehörden dort am Bürgerstolz der Einwohner gescheitert war, fiel die Funktion der Residenzstadt zunächst Strelitz zu. Seit den 1730ern entwickelte sich schließlich Neustrelitz zur Hauptresidenz des Strelitzer Fürstenhauses.

Mecklenburg-Strelitz übte sich in einer Politik der Neutralität, nahm am Siebenjährigen Krieg (1756-1763) nicht teil, erklärte sich auch 1806 für neutral und verurteilte 1866 die Annexion Hannovers durch Preußen. Die Mobilmachung des Strelitzer Kontingents 1870 wurde verzögert und der Strelitzer Großherzog wohnte der Kaiserproklamation seines Cousins, des preußischen Königs Wilhelm I., in Versailles am 18.01.1871 nicht bei.

1867 wurden die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz Bundesstaaten des Norddeutschen Bundes und seit 1871 Länder des Deutschen Reiches. Mecklenburg-Strelitz hatte dabei eine Stimme im Bundesrat. Beide Teilstaaten unterhielten eine gemeinsame Gesandtschaft für den Bundesrat und waren von weiteren kleinen Staaten (z. B. Reuß) mit deren Vertretung im Bundesrat be-auftragt.

Obwohl das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz schon sehr früh dem Deutsch-Österreichischen Postverein beigetreten war, verausgabte es erst im Oktober 1864 die ersten drei Briefmarken.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog nur eine Ausgabe mit sechs Werten. Ausschließliches Motiv ist das Landeswappen. Da es nur diese wenigen Ausgaben gab und das Großherzogtum nur wenige Postexpeditionen besaß, gilt es als eines der teuersten Gebiete der klassischen Philatelie. Die Marken sind besonders fälschungsgefährdet und deshalb sollte man beim Erwerb nur geprüfte Marken kaufen. Es wurde kein Wasserzeichen verwendet.

- Mecklenburg-Strelitzische Postgeschichte -

Mecklenburg wurde durch den so genannten Hamburger Vergleich vom 08.03.1701 in zwei beschränkt autonome Herzogtümer aufgeteilt, die ab 1815 Großherzogtümer - Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz - wurden.

p>Aus dem Jahre 1644 ist bekannt, daß es eine erste regelmäßig zwischen Schwerin und Rostock verkeh-ende Postverbindung gab. 1680 wurden die Mecklenburgischen Landesposten von den Herzögen Gustav Adolph von Mecklenburg-Güstrow (1633-1695) und Christian von Mecklenburg-Schwerin (1658-1692) begründet. Nach einigen Streitigkeiten kam es am 22.06.1717 zu einem Post-Vereinigungs-Abkommen zwischen Preußen und Mecklenburg-Strelitz. Aus dem Streit versuchte Hannover, als Schlichter angerufen, das Postregal an sich zu ziehen. Hannover hob die preußischen Posten in Boitzenburg und Escheburg auf und setzte seine Posten ein. Das Ergebnis war ein Streit mit Preußen. Als die fremden Truppen das Land verlassen hatten, legte Preußen eine Post über Grabow bis Parchim an, mit Anschluß an die mecklenburgische Post nach Plau. Dort war Anschluß an den Berlin-Güstrower Kurs, der im Jahre 1713 über Ferbellin, Ruppin und Wittstock angelegt worden war.

p>1755 wurde durch ein Edikt des Herzogs Christian Ludwig II (1683-1759) der Postzwang eingeführt. Ein neues Reglement wurde 1759 erlassen. Es regelte das Extrapostwesen und das Stafettenwesen. Eine Portotabelle für Briefe und Akten erschien 1764. Eine Postordnung von 1770 verbot die Beförderung von Briefen und Paketen unter 25 Pfund. Bis 1849 wurde das mecklenburg-schwerinsche Postwesen durch ein Kammer-Kollegium verwaltet. Seit dem 01.11.1849 leitete eine General-Postdirektion unter dem Finanzminister die Geschicke der Post. Am 01.07.1850 traten beide Mecklenburg dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei.

p>In Mecklenburg-Strelitz unterstand das Postwesen bis zum Übergang auf die Norddeutsche Bundes-Verwaltung noch dem Kammer- und Förstkollegium. Erst 1864 führte Mecklenburg-Strelitz Briefmarken ein. Die rechteckigen Marken waren nur für den Verkehr im Inland bestimmt. Bei ihnen steht der Wert oben, die Währungsangabe (Silbergroschen bzw. Schilling) auf der Unterseite. An den senkrechten Seiten der Marke ist "MECKLENB" auf der linken und "STRELITZ" auf der rechten Seite vermerkt. Für den Verkehr mit anderen Staaten waren die Marken achteckig und in Postvereinsfarben. Im Achteck steht oben "MECKLENB.STRELITZ", in der Mitte der Wert in Ziffer und unten der Wert in Worten mit der Währungs-angabe "SILB.GR". Die Wertzeicheneindrucke der Ganzsachen entsprechen denen der Marken.

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Norddeutscher Postbezirk

- Der Norddeutsche Postbezirk -

altdeutschland-norddeutscher-postbezirk.jpg

alt_ndp_nr4.jpgDer Norddeutsche Postbezirk wurde in Artikel 48 der Verfassung des "Norddeutschen Bundes" als einheitliche Staatsverkehrsanstalt für das Post- und Telegraphenwesen eingerichtet. Die Verfassung, das Postgesetz, das Posttaxgesetz, das Reglement zum Taxgesetz und andere Verwaltungsgesetze des Norddeutschen Bundes traten am 01.01.1868 in Kraft.

Der Norddeutsche Postbezirk als Zusammenschluß von altdeutschen Staaten bestand zwischen dem 01.01.1868 und dem 31.12.1871 von bis dahin selbständigen Postverwaltungen. Dem Nord-deutschen Postbezirk gehörten folgende Staaten an: Braunschweig, Bremen, Hamburg, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Preußen und Sachsen. Ab dem 04.05.1871 ging die gesamte Post auf das Deutsche Reich über.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 26 Ausgaben, sowie neun Dienstmarken. Die Marken waren sehr einfach als Ziffernmarken gestaltet und der Druck erfolgte in der Preußischen Staatsdruckerei. Es wurde kein Wasserzeichen verwendet.

- Postgeschichte des Norddeutschen Postbezirks -

Eine wichtige Aufgabe des sog. "Norddeutschen Bundes" war die Organisation des Postdienstes und die Verausgabung von Briefmarken, womit der Norddeutsche Postbezirk am 01.01.1868 begann. Problematisch waren die verschiedenen Währungen, die in den einzelnen Staaten verwendet wurden. Im Norden wurden deshalb die Marken in "Kreuzern" verausgabt und im Süden in "Groschen". Alle Marken enthielten die Inschrift "NORDDEUTSCHER POSTBEZIRK". Zusätzlich gab es eine spezielle Marke für Ham-burg mit der Inschrift "STADTPOSTBRIEF HAMBURG".

Im Frühjahr 1869 erschienen Marken mit Zähnung, wobei auf die Markenmotive der ersten Ausgabe zurückgegriffen wurde. Das Postgebiet ging nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 im Deutschen Reich auf, das seine ersten Briefmarken am 01.01.1872 verausgabte.

Die Organisationsform der Post in Preußen wurde damals auf alle Bundesstaaten übertragen. Unter Leiung des Bundeskanzlers Bismarck wurde das Post- und Telegraphenwesen vom General-Postamt und der General-Direktion der Telegraphen verwaltet. Dem Generalpostamt waren die Oberpostdirektionen, die Ober-Postämter in Lübeck, Bremen und Hamburg mit ihren nachgeordneten Postanstalten unterge-gednet. Alle Post- und Telegraphendienststellen erhielten die Eigenschaft einer Bundesbehörde. Die Einnahmen flossen in die Bundeskasse. Leiter des Postwesens war Heinrich von Stephan.

Neue Oberpostdirektionen entstanden zum 01.01.1868 in Braunschweig, Leipzig, Oldenburg und Schwerin. Am 10. Juni wurde die Oberpostdirektion Stralsund geschlossen. Im nächsten Jahr fielen die Oberpostdirektionen Minden (Westfalen) zum 24. April und Bromberg zum 22. September weg. In Straßburg (Elsaß, 01.10.1870) und Nanzig (Nancy) (06.10.1870) wurden vorläufige Oberpostdirektionen errichtet. Beide wurden am 13.10.1870 nach Metz verlegte. Kurz vor Ende des Norddeutschen Postbezirks erhielt die Oberpostdirektion Aachen den Aufhebungsauftrag zum 28.12.1870.

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Österreich

- Überblick -

alt_oesterreich_50kr.jpg

Nach Bayern und zeitgleich mit Sachsen verausgabte auch Österreich die ersten Briefmarken. Österreich spielte bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts auf Grund seiner geographischen Lage eine bedeutende Rolle. Von Lombardo-Venetien, Slowenien, Serbien, Siebenbürgen über Ungarn bis Böhmen-Mähren und Galizien führten europäische Post und Handelswege über österreichisches Gebiet.

Ein gemeinsamer Postvertrag zwischen Österreich und dem Deutschen Bund, der am 1. Juli 1850 zur Bildung des Deutsch-Österreichischen Postvereins führte, spielt die Bedeutung des Vielvölkerstaates wieder. Am 1. Juni erschienen in Österreich zehn Briefmarken zu 1, 2, 3, 6 und 9 Kreuzern und in Lombardo-Venetien wurden fünf Briefmarken zu 5, 10, 15, 30 und 45 Centesimi verausgabt. Diese Extra-Ausgabe war notwendig, weil dieses Gebiet zwar zu Österreich, aber nicht zum Deutschen Bund gehörte.

Die Markenmotive waren einheitlich mit dem österreichischen Doppeladler und der Landesbezeichnung "KK Post-Stempel" versehen. Die Marken mit Kreuzer-Währung wurden in Lombardo-Venetien nur bis Anfang Mai 1851 verwendet, während die Centesimi-Ausgaben dieses Gebietes im ganzen österreichischen Postgebiet verwendet werden durften. Interessant sind besonders die Wassserzeichen- und Papierunterschiede.

Mit Gründung des Deutschen Reiches 1871 schied Österreich als direktes Mitglied der deutschen Staatengemeinschaft aus. Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 42 Ausgaben, die bis 1867 verausgabt wurden, wobei auch Marken mit dem Porträt von Kaiser Franz-Joseph verausgabt wurden und besonders die sog. Zeitungsmarken zu nennen sind.

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Oldenburg

- Das Großherzogtum Oldenburg -

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alt_oldenburg_nr2.jpgDas ehemalige Großherzogtum Oldenburg zählt zu den altdeutschen Staaten. Als Oldenburger Land bezeichnet man im engeren Sinne den nördlichen, älteren Teil des Großherzogtums im heutigen Niedersachsen. Der 1803 hinzu gekommene Südtteil des Landes wurde Oldenburger Münsterland genannt. Hinzu kam das östlich der Weser gelegene Landwürden.

Der Begriff "Oldenburger Land" kann sich sowohl auf das Gebiet der alten Grafschaft als auch auf das Territorium des Großherzogtums nach 1815 beziehen. Durch Ländertausch gelangte die Grafschaft Ol-denburg im Vertrag von Zarskoje Selo 1773 an das Oberhaupt des Hauses Schleswig-Holstein-Gottorf, den späteren Zaren Paul, der das Land vier Tage später seinem Vetter, dem Fürstbischof von Lübeck Friedrich August, abtrat, der daraufhin von Kaiser Joseph II. 1774/1777 in den Herzogsstand erhoben wurde. Das Herzogtum bestand somit aus zwei räumlich getrennten Teilgebieten, Oldenburg selbst und das Hochstift Lübeck (nach der Säkularisation ab 1803 Fürstentum Lübeck) mit der Residenzstadt Eutin.

1785 starb Friedrich August. Sein Neffe Peter Friedrich Ludwig übernahm für den geistesschwachen leiblichen Sohn Peter Fried-rich Wilhelm als Koadjutor Nachfolge und Amtsgeschäfte. Unter ihm wurde Oldenburg wieder zur Residenzstadt. Als Peter Friedrich Wilhelm 1823 starb, nahm Peter Friedrich Ludwig auch den Titel Herzog an. 1803 erlangte Oldenburg im Reichsdeputationshauptschluß im Tausch gegen den Elsflether Weserzoll als Entschädigung das hannoversche Amt Wildeshausen sowie aus dem aufge-lösten Hochstift Münster die Ämter Vechta und Cloppenburg. Das Hochstift Lübeck wurde in ein erbliches Fürstentum umgewandelt.

Obwohl das Land dem Rheinbund beigetreten war, wurde es von Napoléon Bonaparte 1810 Frankreich zugeschlagen. Herzog Peter Friedrich Ludwig lehnte die ihm als Ersatz angebotene kaiserliche Domäne Erfurt ab und emigrierte nach Rußland, wo Zar Alexanders Schwester Katharina Pawlowna mit seinem Sohn Georg seit 30. April 1809 verheiratet war. Nach dem Sturz Napoleons kehrte Peter Friedrich Ludwig 1814 in sein Land zurück. Auf dem Wiener Kongreß 1815 folgte die Erhebung zum Großherzogtum, Peter Fried-rich Ludwig nahm den Titel aber Zeit seines Lebens nicht an. Zusätzlich erhielt Oldenburg als weitere Exklave das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe, so daß das Staatsgebiet nunmehr drei Teile umfaßte. 1818 erhielt Oldenburg die Herrschaft Jever vom russischen Zaren Alexander I. zurück.

Nach dem Tode Peter Friedrich Ludwigs 1829 übernahm sein Sohn Paul Friedrich August die Regierung und nahm gleichzeitig auch den Titel Großherzog an. Im Zuge der Deutschen Revolution trat am 28.02.1849 das Staatsgrundgesetz, die erste oldenburgische Verfassung, in Kraft. Es wurde bereits 1852 wieder revidiert. Nach dem Beitritt zum Deutsch-Österreichischen Postverein wurden am 05.01.1852 die ersten Briefmarken des Großherzogtums Oldenburg ausgegeben. Diese hatten allerdings im Fürstentum Birkenfeld keine Gültigkeit, denn dieses wurde postalisch von Preußen verwaltet.

1853 wurde Nikolaus Friedrich Peter Großherzog von Oldenburg. Unter seiner Regierung wurde 1854 die Herrschaft In- und Kniphausen zurückerworben. Im selben Jahr trat Oldenburg dem Deutschen Zollverein und 1867 dem Norddeutschen Bund bei. Zu Beginn des Jahres 1864 wurde in Oldenburg mit dem Verein zur Pflege verwundeter Krieger die zweite nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Geschichte gegründet, die Schirmherrschaft über den Verein übernahm Nikolaus Friedrich Peter.

Im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 war Oldenburg neutral - dieses wurde jedoch durch preußischen Truppen verletzt. Am 01.01.1868 gab das Großherzogtum Oldenburg sein eigenes Postregal auf. Im Deutschen Krieg 1866 kämpften Oldenburgische Truppen auf Seiten Preußens gegen Österreich.

Das Großherzogtum Oldenbrug« zählt zu den altdeutschen Sammelgebieten und verausgabte eigene Briefmarken und Ganzsachen zwischen dem 01.01.1852 und dem 31.12.1867. Ab dem 01.01.1868 kamen in Oldenburg die Marken des Norddeutschen Postbezirks zur Verwendung. Die erste Briefmarke hatte zwei Wertbezeichnung, einmal in oldenburgischer und zum anderen in bremischer Währung.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) vierzehn Ausgaben, wobei besonders die schöne grafische Gestaltung hervorzuheben ist. Hinzu kommen zwölf Ganzsachen, die ebenfalls fast alle selten und von hohem Sammlerwert sind.

- Oldenburgische Postgeschichte -

Das Land Oldenburg hatte schon zur Zeit des ersten deutschen Reiches eigene Posten und behielt sie später in den Provinzen Oldenburg und Lübeck. Im oldenburgischen Fürstentum Birkenfeld war, auf Grund eines Vertragen vom 04.08.1817, das Haus Thurn und Taxis mit der Postversorgung betraut. Durch Abtretung des Fürstentums Lichtenberg an Preußen und die damit verbundene Abtretung der ta-xisschen Postanstalten St. Wendel, befand sich das Fürstentum Birkenfeld von preußischen Gebiet umgeben und wurde, nach Ablauf des Vertrages mit Thurn und Taxis, zum 01.11.1837 von Preußen mit Post versorgt. Am 01.01.1852 schloß sich die oldenburgische Postverwaltung dem Deutschen Postverein an.

Das Großherzogtum Oldenburg besaß zwar seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts eine eigene Post, ließ sie jedoch zunächst privat betreiben und übernahm sie erst am 01.05.1800 in staatliche Regie.

Nach dem Beitritt zum Deutsch-Österreichischen Postverein am 01.01.1852 wurden nur wenige Tage später, am 5. Januar, die ersten eigenen Briefmarken ausgegeben. Der Druck, schwarz auf farbigem Grund, zeigt das oldenburgische Wappen. Der Wert ist in Grote bzw. in Bruchteilen eines Talers angegeben. 1 Thaler hatte 72 Grote. Die zweite Markenausgabe sind größer. In der Mitte ist wieder das Oldenburger Wappen und darüber der Name "Oldenburg" zu lesen. Seit dem 01.01.1858 wurde der Taler in 30 Groschen gerechnet. Die 1859 neu verausgabten Marken waren lediglich in der Farbe geändert. Ab 1862 zeigt das Markenbild in einem ovalen Medaillon das Wappen des Großherzogtums und der Umschrift "Oldenburg"" und der Angabe des Wertes. Das gleiche Bild zeigen die verausgabten Ganzsachenumschläge.

Die Marken Oldenburgs hatten allerdings nicht im gesamten Staatsgebiet Gültigkeit, denn das weit ent-fernt im Hunsrück liegende Fürstentum Birkenfeld mit sieben Postorten wurde aufgrund eines 1837 abge-schlossenen Vertrags postalisch von Preußen verwaltet. Die Marken stellte die Oldenburger Firma Ger-hard Stalling im Steindruckverfahren her. Heute gehören sie zu den Ausgaben der altdeutschen Staaten, die an den Sammler die höchsten Anforderungen stellen.

Mit dem 01.01.1868 trat das Großherzogtum Oldenburg dem Norddeutschen Bund bei und gab sein eigenes Postregal auf.

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Preußen

- Das Königreich Preußen -

altdeutschland-preussen.jpg

alt_preussen_nr3.jpgDas Königreich Preußen entstand durch die Standeserhebung des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III. zum König in Preußen Friedrich I. am 18.01.1701 in Königsberg. Das neugegründete Königreich war Nachfolger des in einer Personalunion regierten Brandenburg-Preußens. Es bestand bis zur Novemberrevolution und der darauf folgenden Abdan-kung des preußischen Königs am 09.11.1918. Nachfolgestaat wurde der Freistaat Preußen.

Das Königreich Preußen zählt zu den altdeutschen Sammelgebieten und verausgabte die ersten Marken am 15.11.1850 mit dem Kopfbild von König Friedrich Wilhlm IV. Die Post ging 1868 an den Norddeutschen Bund und am 04.05.1871 auf die Reichspost des Deutschen Reiches über.

Neben Österreich war Preußen seit dem Wiener Kongreß (1815) der bedeutendste Staat im Deutschen Bund. Die ersten vier Ausgaben erschienen am 15.11.1850. Der politische Anspruch Preußens, eine der beiden Führungsmächte im deutschsprachigen Raum zu sein, wurde auch bei der Motivwahl unterstrichen. Während sich andere Staaten auf rein funktionale Ausgaben beschränkten, zeigten die preußi-schen Marken - als einzige deutsche Erstausgabe - das Konterfei des Staatsoberhauptes. Neben der Abbildung von Wilhelm IV. als Regent weisen die ersten Ausgaben aber eine weitere, revolutionäre Besonderheit auf, denn zum ersten Mal ist das Papier, das zum Druck von Postwertzeichen verwendet wird, mit einem Wasserzeichen (Lorbeerkranz) versehen.

Die preußische Posthoheit umfaßte damals bereits ein großes Staatsgebiet, das von Aachen im Westen bis nach West- und Ostpreußen reichte. Ab 1850 gab es 1.721 und um 1870 schon 3.800 Postexpeditio-nen. Im Einsatz waren 1.987 Ringnummernstempel, die meist den Postexpeditionen in alphabetischer Reihenfolge zugeordnet waren. Das Stempelbild bestand aus vier Ringen, in deren Mitte eine Zahl zwi-schen 1 und 1987 angeordnet war. Eine Sonderform waren die sog. "Hufeisenstempel", die außer in Preußen noch in einigen anderen deutschen Ländern verwendet wurden. Zu jener Zeit unterhielt Preußen auch eigene Postämter in den Hansestädten Bremen und Hamburg. Besonders interessant sind auch die Ganzsachen, die ab 1851 verausgabt wurden.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 26 Ausgaben. Neben dem Porträt Wilhelms IV. ist als Motiv die Adlerzeichnung zu nennen, sowie das Zahlenmuster auf den beiden Marken von 1866.

Von Preußen ist ein Wasserzeichen bekannt.

- Preußische Postgeschichte im 19. Jahrhundert -

Die Preußische Post war im 19. Jahrhundert in Norddeutschland, ähnlich wie Thurn und Taxis in Süddeutschland, die bedeutendste Post. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) verschwanden die französischen Staatsbildungen und die alten Staaten wurden wieder hergestellt. Es begann ein neuer Abschnitt der preußischen Postgeschichte.

Am 16.12.1808 wurde die Verfassung der obersten Staatsbehörden in Bezug auf die innere Landes- und Finanzverwaltung geändert. War bisher die Post dem Departement für Fabriken und Handel unterstellt, wurde nun das General-Postamt der 1. Abteilung des Ministeriums des Inneren (Allgemeine Polizei) zugeteilt. Die technische Verwaltung blieb weiterhin selbständig. Schon am 27.10.1810 bildete das General-Postamt eine besondere Abteilung innerhalb des Innenministeriums.

Am 03.06.1814 wurde die Postverwaltung vom Ministerium losgelöst und dem General-Postmeister allein untergeordnet. Die Kontrolle und Oberleitung blieb jedoch noch dem Staatskanzler vorbehalten. Mit dem Tode Hardenbergs am 26.11.1822 blieb die Stelle des Staatskanzlers unbesetzt. Die Postverwaltung un-ter dem General-Postmeister von Nagler wurde nun selbständig und unterstand unmittelbar dem König. Zu dieser Zeit gab es keine Provinzialbehörde und die Postämter unterstanden unmittelbar dem General-Postamt in Berlin. Der Vorsteher eines Postamts war der Postmeister. Die Amtsbezeichnungen Ober-Postdirektor und Postdirektor waren Ehrentitel für die Vorsteher der Postämter an Regierungssitzen und bei den Grenzpostämtern, jedoch waren sie ohne weitergehende Befugnisse.

Die Postämter hatten für die richtige Portoerhebung und die Berechnung der Postgebühren zu haften. Sie mußten auch Ersatz leisten, wenn von untergeordneten Behörden Fehler gemacht worden waren. Sie vermittelten den Verkehr von Personen, Briefen, Geldern und Paketen auf den Postkursen und waren für die Sicherheit auf diesen Kursen verantwortlich. Für Sendungen von hohem Wert war der Postmeister befugt, bewaffnete Männer als Postbegleiter mitreisen zu lassen. Zur Überwachung des Portos hatte der Postmeister oder sein Stellvertreter die ankommende und abgehende Post genau zu prüfen. Weiter hatte der Postmeister dafür Sorge zu tragen, daß die Sendungen schnell und richtig zugestellt wurden. Den Postämtern waren Nebenpostämter zugeordnet. Die Postwärterämter, auch Postverwaltungen und Post-Expediteurs genannt, wurden in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. (1713-1740) begründet. Sie wa-ren hinsichtlich des Kassen- und Rechnungswesens dem nächstgelegenen Postamt zugeteilt, standen aber sonst unmittelbar unter dem General-Postamt.

Die Verwaltung der Postwärterämter wurde in der Regel Ortseinwohnern als Nebenbeschäftigung übertragen. Gelegentlich der Stein-Hardenbergischen Verwaltungsreform, die auch einige Änderungen in der Behördenverfassung der Post brachte, erhielten die Postwärterämter den Namen Post-Expeditionen, ohne daß an ihrer rechnungsmäßigen Unterstellung unter die Postämter etwas geändert wurde. Der Postwärter hatte nur einen verhältnismäßig kleinen Geschäftskreis zu verwalten. Für jeden durch sein Versehen entstandenen Verlust hatte er Ersatz zu leisten und hatte daher dem vorgeordneten Postamt eine Kaution zu stellen. Er hatte die Ankunfts- und Abgangszeiten der Post im Stundenzettel zu vermerken, die aus dem Orte hinzukommenden Poststücke aus dem Frachtzettel ins Manual einzutragen, die durchgehenden Sachen jedoch nur summarisch aufzuzeichnen, um Zeit zu sparen. Die eingehenden Karten hatte er selber aufzurechnen und sie jeden Tag an das vorgesetzte Postamt einzusenden. Zu seinen Pflichten gehörte weiter die Bereithaltung von Pferd und Wagen für die Extraposten oder zumindest die schnelle Abfertigung. Noch schneller waren Staffettendepeschen zu versorgen. In kleineren Orten waren Briefsammelstellen eingerichtet worden.

Ab 1816 wurden in Preußen Aufgabenstempel eingeführt. Diese Stempel sollten von den Postämtern für alle Sendungen nach dem Auslande verwendet werden. Die von den Postwärterämtern eingehenden, nach dem Auslande bestimmte Briefe, wurden mit dem Stempel des Postamts bedruckt von welchem sie abgingen. Diese Briefe waren mit dem Binnenporto zu belegen. Schon ab März 1817 wurde bestimmt, alle Briefe abzustempeln, das Binnenporto wurde nicht mehr erhoben. Alte Stempel, z. B. in den neu hinzugekommenen Gebieten, konnten verwendet werden. Im Jahre 1819 wurde die erste Schnellpost von Berlin nach Magdeburg eingerichtet, weitere sollten folgen.

Die Gebührensätze stammen bis 1824 zum größten Teil noch aus der Zeit der französischen Postregie, waren durch eine Unzahl von Sonderabmachungen auf einigen Kursen unübersichtlich und auch noch recht hoch angesetzt. Zudem war es durch das Münz-Edikt vom 30.09.1821 zu kleinen Gebührenerhöhungen gekommen, als man sich entschlossen hatte, den Taler auf 30 Silbergroschen (statt 24 gute Groschen) umzustellen. Gleichzeitig sollten im Grundsatz nur noch halbe Brüche im Tarif verwendet werden. Die kleineren Brüche wurden nach oben abgerundet. So wurden aus 6 guten Pfennigen (Pfg), die durch die Währungsumstellung nun 7 1/2 Pf geworden waren, zu 1 Sgr aufgerundet. Am 04.04.1823 wurde das General-Postamt, unter dem General-Postmeister von Nagler, selbständig. Es unterstand unmittelbar dem König. Alle Postanstalten unterstanden unmittelbar dem General-Postamt in Berlin. Einem Postamts stand der Postmeister vor. Die Amtsbezeichnung Ober-Postdirektor und Postdirektor waren Ehrentitel. Den Postämtern waren Nebenpostämter zugeordnet.

Die Postwärterämter, auch Postverwaltungen und Post-Expediteurs genannt, waren hinsichtlich des Kassen- und Rechnungswesens dem nächstgelegenen Postamt zugeteilt, standen aber sonst unmittelbar un-ter dem General-Postamt. Die Verwaltung der Postwärterämter wurde in der Regel Ortseinwohnern als Nebenbeschäftigung übertragen. Später erhielten die Postwärterämter den Namen Post-Expeditionen. In kleineren Orten wurden Briefsammlungen eingerichtet. Der Geschäftskreis beschränkte sich auf die Ab-fertigung des Postboten oder auf die Abgabe der vorhandenen Briefe an die durchgehenden Posten, die Sammlung und Aushändigung der Lokalkorrespondenz und auf die Berechnung des eingenommenen Portos. Zur Portoberechnung wurden die Luftlinienentfernungen aller Postorte des Landes voneinander ermittelt. Die Vermessung und Herstellung, der dazu notwendigen genauen Karten, dauerte von 1823 bis 1825. Zur Feststellung der Entfernungen waren 8 Landmesser 1 1/2 Jahre unterwegs und hatten 1.386.596 Entfernungen festzustellen.

Um 1825 wurden die ersten preußischen Poststempel eingeführt. Die Briefsammlungen und Postwärterämter erhielten einen Zweizeiler mit der Angabe von Tag und Monat in Ziffern unter dem Ortsnamen. Bei den Zweizeilern für die Postämter erfolgte die Angabe des Monats, abgekürzt, in Buchstaben.

- Preußisches Postwesen -

Die Anfänge des preußischen Postwesens reichen bis in das 13. Jahrhundert zurück, denn bereits der Deutsche Ordens hatte 1276 eine stationsweise Beförderung des Briefwechsels der Ordensbrüder und Ritter unter einander und weiter organisiert. Diese von dem Ordenssitz Marienburg ausgehenden Einrichtungen gelten als Grundlage des preußischen Postwesens.

Nach der Auflösung des Deutschen Ordens durch den Krakauer Friedensschluß 1525 wird von einem Fortbestehen dieser Botenpost nicht mehr berichtet, sondern nur von landesherrlichen Botensendungen. Die Dorfschulzen in Ostpreußen und Preußisch-Litauen waren damals verpflichtet, die Briefe und Verfügungen von Amt zu Amt zustellen zu lassen. Man nannte diese Einrichtung Ämterposten. In der Mark Brandenburg sorgten der Landesherr, die Regierungsbehörden und die Einwohner selber für die Beförderung, aber es gab bereits die Botenläufer, die den Botenlauf wie ein Gewerbe betrieben. Auch gab es schon regelmäßige Botenverbindungen zu den Hansestädten untereinander in Kurbrandenburg. Die Ankunftszeiten wurden in einem Empfangsschein vermerkt und nach einer förmlichen Berechnung der Botenlohn ausgezahlt. Die Boten kamen zu Pferd oder in einem Einspänner daher, wenn sie viele Briefbunde und Handpäckchen mitbrachten. Überall wo sie durchkamen, sammelten sie Briefe ein und stellten sie dann auch zu.

Schon Anfang des 16. Jahrhunderts wird erstmals als Benennung die Bezeichnung "Postboten" verwen-det. Die älteste landesherrliche Botenpost ist für die Strecke von Küstrin nach Ansbach dokumentiert. In Ansbach residierte Kurfürst Albrecht als Besitzer der Mark Brandenburg und der fränkischen Lande und hielt durch eben diese Botenpost Verbindung mit der Mark. Sein Nachfolger Kurfürst Johann vergrößerte die Zahl der Boten und der Strecken. Unter der Herrschaft der Kurfürsten Johann I. und II. von 1499 bis 1571 wurden die Briefe durch 30 vereidigte Boten bestellt, die aus der Hofrentei in Cölln (Berlin) besoldet wurden. Die Boten, deren Botenlohn willkürlich festgesetzt wurde, vermittelten den Anschluß an die Bo-tenlinien nach Böhmen, Sachsen, Österreich, die Niederlande und Dänemark.

1550 kam unter der Herrschaft Joachims II. und seines Bruders, des Markgrafen Joachim V. zu Küstrin, die erste Botenordnung heraus. Eine regelmäßige Botenpost wurde von Küstrin aus über Trebbin, Zinna und Annaburg nach Wittenberg genannt. In Wittenberg gab es Anschluß an die kurfürstlich-sächsischen Boten nach Dresden, Wien und Heidelberg. Ein "Erneutes und verbessertes Boten-Reglement" wurde von Kurfürst Johann Georg und dem Kurfürsten August von Sachsen 1583 herausgegeben. Am 28.05.1589 wird eine weitere Botenpost über Hof, Schleitz, Roda, Naumburg bis Halle und von hier mit den lüneburgischen Behörden nach Celle eingerichtet. In jedem der genannten Orte mußte sich ein Bote aufhalten, der die ihm von dem ankommenden Boten übergebenen Briefe bei Tage oder Nacht umgehend zur nächsten Station beförderte. Auf jedem dieser Botenwechsel nahm ein Postverwalter das abge-kommene Briefpaket an, registrierte es in einem Buch und händigte es dem abgehenden Boten mit einem Postzettel, in dem Stunde der Ankunft und des Abgangs vermerkt waren.

1610 etablierte Kurfürst Johann Sigismund für die 1608 ererbten Länder Cleve, Mark und Ravensburg eine Botenpost. Der Amtmann Ohm aus Zehden hatte die ihm zugebrachten Briefe nach Preußen durch reitende Boten von Stadt zu Stadt weiterzubefördern. Der Briefempfänger hatte einen Empfangsschein auszustellen, der zurückzubringen war. Diese "erste errichtete Reitpost" in Brandenburg und Preußen war fünf Jahre vor der Erhebung des Grafen von Taxis als Reichs-General-Erb-Postmeister in Deutschland begründet worden.

Die Feindseligkeiten im Vorfeld des Dreißigjährigen Krieges erforderten eine durchgreifende Verbesserung des gesamten Postwesens. Am 20.06.1610 erließ der Kurfürst "eine neue Post- und Boten-Ordnung", die den vereidigten Kanzlei- oder Postboten genau vorschrieb, wieviel Lohn und Zehrgeld nach Entfernung und Jahreszeit ihnen zustand. Die Botengänger gingen bereits nach Mainz, Speyer, Darmstadt, Braunschweig, Kopenhagen, Cleve, Wien, Krakau usw. Die Fußboten waren jedoch immer wieder der Anlaß zu Beschwerden und so befahl der Kurfürst Georg Wilhelm, die 1610 eingerichtete reitende Post von Zehden nach Marienwerder geregelter besorgen zu lassen. 1618 setzten mit dem Dreißigjährigen Krieg auch Transportprobleme ein, so daß man oft reitende Feld- oder Heer-Couriere einsetzte, um durch feindliches Gebiet zu kommen.

Mit dem Amtsantritt des Kurfürsten Friedrich Wilhelm wurde die reitende Post wesentlich erweitert und 1646 wurde eine reitende Botenpost bis Rußland und nach Warschau eingerichtet. Es war also möglich, mit der gleichen Post einen Brief aus Rußland bis nach Cleve zu befördern. Nach dem Westfälischen Frieden 1648 wurden neue Routen und neue Posten eingerichtet. 1652 wurde der Geheime Staats-Rath Reichsfreiherr Otto von Schwerin zum Ober-Post-Director ernannt und der Hofrentmeister Michael Matthi-as 1654 zum Ober-Aufseher der Posten bestellt. Er war es hauptsächlich, der verhinderte, daß das preußische Postwesen unter Thurn-und-Taxissche Verwaltung kam.

Das 17. und der Anfang des 18. Jahrhunderts brachten eine stetige Weiterentwicklung der Preußischen Post. Am 10.08.1712 erschien die lange vorbereitete "Neue Post-Ordnung" - ein neues, der Zeit angepaßtes Postgesetz. Den vorhandenen 99 Postämtern wurde eine nach den Ortsentfernungen berechnete Post-Taxe zugefertigt. 1711 und 1712 brachten das Fahren mit Postpferden unter dem Namen "Extra-Post" als landesherrliche Einrichtung und damit als Teil des Postwesens. Das Fahren mit "Lohnfuhren" wurde als ein bürgerliches Gewerbe betrachtet und unterlag daher besonderen Vorschriften.

Eine erneute Erweiterung der Posten kam mit dem Regierungsantritt Friedrichs des Großen 1748, aber auch 1766, der Zeit der französischen Post-Regie. Bernard und de la Hogue wurden zu Intendanten und Moret zum Regisseur sämtlicher Post-Anstalten eingesetzt. Diese drei Franzosen beriefen Beratungen der preußischen Postbeamten ein. Die Post-Commission führte die neuen Einrichtungen ein, die bis zum Kriegsjahr 1808 Bestand hatten. Die neuen Einrichtungen waren die Verfassung der Posthaltereien und ein fester, dem Wechsel der Kornpreise angepaßter Zahlungssatz als Postfuhrgehalt, sowie die erhöhten Sätze der jedem Postamt zugefertigten Post-Taxe. Das Umladen der Frachtstücke wurde abgeschafft, dafür wurden durchlaufende Wagen angeschafft, die von Station zu Station gingen. Eine sehr umständli-che Dienst-Unterweisung wurde verfaßt. Das Reglement für die Fuhrleute und das Extrapostwesen wurde geschaffen. Die Portofreiheit wurde eingeschränkt. Dies alles war die Arbeit von drei Jahren, dann wurden die französischen Beamten entlassen. Die Zeit der französischen Regie war vorüber, die Vorschriften blieben bestehen.

Am 18.11.1782 wurde die "Neue Postordnung" erlassen. Mit dem Schluß des achtzehnten und dem Anfang des neunzehnten Jahrhunderts trat eine fast völlige Umstellung des preußischen Postwesens ein. Zuerst wurden die Stationsentfernungen in Meilen angegeben, damit jeder Reisende ausrechnen konnte, wieviel er für den Weg zu zahlen hatte. Die bisher streitigen Sätze wurden nun durch geometrische Ver-messung der Hauptwege geschlichtet. Auf die Brief-Taxen hatte diese Vermessung noch keinen Einfluß. Außerdem wurde das Postfuhrwesen verbessert. Die Weiterverpachtung der Posthaltereien wurde einer genauen Kontrolle unterzogen. Durch diese verbotene Praxis war es immer wieder zu Beschwerden gekommen, da die Unterpächter neben dem eigenen Auskommen noch eine Pacht an den eigentlichen Pächter zu zahlen hatten und dies durch Einsparungen bei Wagen und Kutscher erreichen mußten. Die Fuhr- und Rittgehälter wurden den örtlichen Kornpreisen angepaßt. Die Rechte und Pflichten des Extra-postwesens wurden mit Verordnung vom 22. Oktober 1800 geregelt, da es hier oft zu Streit gekommen war. Die Postinspectoren wurden überprüft und neue eingestellt. Sie hatten in ihrem Bezirk durch ständige Reisen das Postwesen zu überprüfen, den Postlauf auf seine Zweckmäßigkeit, die Postbeamten auf ihre Amtsführung, und neue Postanlagen und Postenläufe in Vorschlag zu bringen. Diese Männer waren für die Post als erste Vertreter der Ober-Post-Behörde verantwortlich. Letztlich wurden die seit 1788 an-gewendeten Post-Taxen neu geordnet.

Durch den Luneviller Frieden von 1801 und den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 wurde Preußen zu einem der Haupt-Post-Staaten. 1805 besetzte Preußen die hannoverschen Gebiete und führte auch hier das preußische Postwesen ein. Der Krieg von 1806 bis 1813 verhinderte eine Verbesserung des Postwesens. Die Gebietserweiterung durch den Krieg brachte führte zu einem erhöhten Transportwesen. Die neuen Gebietsteile wurden schonend auf das preußische Postsystem umgestellt und in den al-ten Gebieten die Posten und Postanstalten in Ordnung gebracht. Seit 1825 war es gestattet, Land-, Fuß-Boten oder Briefträger einzustellen. Sie stellten zwei- bis dreimal in der Woche Briefe, Adressen, Zeitungen und Amtsblätter gegen ein Bestellgeld in der Umgegend des Postbezirks zu und nahmen, wieder ge-gen ein Bestellgeld, solche Sendungen an. Die Landbriefträger wurden von der Postanstalt unter Vertrag genommen und besoldet, das Bestellgeld floß in die Postkasse und sollte die Kosten für diesen Service decken.

Am 04.04.1823 warde das General-Postamt in Berlin unter dem General-Postmeister von Nagler selbständig. Es unterstand unmittelbar dem König und alle Postanstalten wurden dem General-Postamt in Berlin unterstellt. Mit der Bildung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 1848, mit der Post als 1. Abteilung, Postdepartement, wurde die Stelle des General-Postmeisters nicht mehr besetzt, denn seine Aufgaben übernahm der Minister. Seit dem 01.10.1849 war die oberste Leitung der Post auf den Handelminister von der Heydt übergegangen. Unter ihm wirkte General-Postdirektor Schmückert, der bereits unter seinem Vorgänger von Nagler an der Gestaltung der Post teilhatte.

Am 06.04.1850 kam der erste Deutsch-Österreichische Postvertrag zustande, als G. H. Schmückert Leiter des Generalpostamts der General-Postdirektor war. Mit ihm begann eine Neuordnung des Postwe-sens, sowohl in der Verwaltung als auch im Dienstbetrieb, denn nun wurden 26 Oberpostdirektionen gegründet und die Verwaltung wurde somit dezentralisiert. Am 15.11.1850 gab die preußische Post ihre ersten Briefmarken heraus. Zur Entwertung wurde ein Vierringstempel herausgegeben. Eine Nummer in der Mitte des Stempels war jeweils einem Postbüro zugeordnet. Bei der Einführung wurden die Nummern alphabetisch vergeben.

Am 01.09.1852 trat das Gesetz über das Postwesen in Kraft, das den Postzwang für Reisende und für Pakete über 20 Pfund (vorher 40 Pfund) aufhob. Die Postverwaltung im Herzogtum Lauenburg kam am 01.01.1866 zu Preußen. Ein königlich preußischer Erlaß vom 19.12.1866 verkündete die Vereinigung des Postwesens des ehemaligen Königreichs Hannover mit dem Postwesen in den alten preußischen Landesteilen (Oberpostdirektion Hannover). Zum gleichen Zeitpunkt kamen die bis dahin mit Österreich gemeinsam geführte Verwaltung des Postwesens in den Herzogtümern Schleswig und Holstein (Oberpostdirektion Kiel) zu Preußen. Ein Vertrag zwischen der preußischen Staatregierung und dem Fürsten von Thurn und Taxis führte zur Übertragung des gesamten Fürstlich Thurn und Taxischen Postwesens auf den preußischen Staat. Die Übernahme wurde im Postamtsblatt Nr. 19 von 1867, unter der Amtsblattverfügung Nr. 40 bekanntgegeben. Die von bisher Thurn und Taxis ausgeübten Postgerechtsame in achtzehn Ländern waren auf Preußen übergegangen. Darunter waren auch Länder, in denen der Gulden als Währung galt. Neue Oberpostdirektionen entstanden in Kassel, Frankfurt a. M. und Darmstadt. In einem Publikandum vom 26.07.1867 wurde die Verfassung des Nord-deutschen Bundes veröffentlicht. Artikel 4, Ziffer 10 betraf die Post- und Telegraphengesetzgebung als Bundessache und Abschnitt VIII das Post- und Telegraphenwesen. Ab 1870 galt auch in Preußen die Postordnung des Deutschen Reiches.

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Sachsen

- Das Königreich Sachsen -

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alt_sachsen_nr1.jpgDas Königreich Sachsen entstand aus dem Kurfürstentum Sachsen und existierte von 1806 bis 1918. Es gehörte von 1806 bis 1815 dem Rheinbund und von 1815 bis 1866 dem Deutschen Bund an. Seit 1867 war es Mitglied des Norddeutschen Bundes und von 1871 bis 1918 des Deutschen Reiches. Die Hauptstadt war Dresden.

Das Königreich Sachsen entstand am 11.12.1806 mit der Unterzeichnung eines Friedensvertrages zwischen Frankreich und Sachsen in Posen. Mit dem Frieden von Posen schied Sachsen aus dem Vierten Koalitionskrieg aus, nachdem die sächsisch-preußischen Truppen im Oktober 1806 von Napoleon bei Jena und Auerstedt vernichtend geschlagen worden waren und Preußen den sächsischen Verbündeten im Stich gelassen hatte. Im Posener Frieden mußte das von Napoleon alsbald besetzte Sachsen dem Rheinbund beitreten und verschiedene in Thüringen gelegene Gebiete abtreten, erhielt dafür aber als Entschädigung die preußische Enklave um Cottbus zugesagt und wurde nach Bayern und Württemberg nun ebenfalls zum Königreich erhoben. Außerdem wurde in Sachsen das römisch-katholische dem evangelisch-lutherischen Bekenntnis rechtlich gleichgestellt.

Am 20.12.1806 erfolgte die Ausrufung des regierenden Kurfürsten Friedrich August des Gerechten zum König von Sachsen. Die Verkündung stieß auf kein besonderes Echo, vermutlich deshalb, weil der Königstitel seit mehr als einhundert Jahren in Sachsen geläufig war, denn seit 1697 war Kurfürst August der Starke König von Polen, 1733 folgte ihm sein Sohn als König August III. auf dem polnischen Thron. Dessen Sohn, Kurfürst Friedrich Christian, regierte 1763 nur ein Vierteljahr lang und damit zu kurz, um in Polen zum König gewählt werden zu können. Friedrich August der Gerechte erklärte zwei Jahre nach seinem Regierungsantritt zunächst den Verzicht auf die polnische Krone (1765), wurde aber in der vom Sejm 1791 verabschiedeten Polnischen Verfassung zum Thronnachfolger bestimmt. Die Königswürde empfing Friedrich August gleichwohl erst Ende 1806 aus der Hand Napoleons und diesmal nun als sächsische Krone. Wenige Monate danach wurde er allerdings auch als Herrscher in Polen eingesetzt.

Hervorgegangen ist das Königreich aus dem Kurfürstentum Sachsen, dessen um 1800 erreichter Gebietsstand hauptsächlich im Ergebnis der Übertragung der sächsischen Kurwürde an die wettinischen Markgrafen von Mei-ßen 1423, dem Übergang der Kurwürde von den ernestinischen an die albertinischen Wettiner nach der Wittenberger Kapitulation 1547 sowie dem Zugewinn von Ober- und Niederlausitz im Prager Frieden 1635 resultierte.

Das Königreich Sachsen« (englisch: Saxonia, französisch: Saxe) zählt zu den altdeutschen Sammelgebieten und gab seine erste Marke am 26.06.1850, den berühmten "Sachsen-Dreier", heraus. Es war nach Bayern das zweite deutsche Territorium, das eigene Briefmarken verausgabte. Ab dem 01.01.1869 gehörte es zum Norddeutschen Postbezirk und verwendete dessen Briefmarken.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) neunzehn Ausgaben. Weitere Motive waren das Porträt von König Friedrich-August II. und König Johann I., sowie das Staatswappen. Außerdem erschienen insgesamt fünfzehn Ganzsachen. Es wurde kein Wasserzeichen verwendet.

- Sächsische Postgeschichte -

Die ersten Spuren eines Postwesens in Sachsen findet man gegen Ende des 15. Jahrhunderts. Es bildete sich damals ein rein behördliches Botensystem aus, zu dem das Publikum keinen Zugang hatte. Leip-zig hatte, wie die Hanse und der schwäbische Bund, seine Botenverbindungen mit Augsburg, Nürnberg, Braunschweig, Cölln an der Spree (Berlin), Dresden, Magdeburg, Hamburg, Prag und Wien eingerichtet.

1498 hatte Albrecht der Beherzte (1443-1500) eine regelmäßige Botenverbindung zu seinem Stammland Meißen eingerichtet. Sein Nachfolger Georg der Bärtige (1471-1539) hielt den Kurs aufrecht, bis er 1515 die Statthalterschaft in Friesland niederlegte. Die Botenverbindung beförderte keine privaten Korrespondenzen.

1560 wurde die erste Post-Landkarte entworfen. Das Meilenrädlein des Mechaniker Joh. Magdeburger war an einem Wagen befestigt und diente der Feststellung der Entfernung. Noch besorgte man seine Briefe durch besondere Boten. Reitende Boten, Kuriere und Estafetten gab es schon früher. Schließlich stand man mit den Höfen von Braunschweig und Hessen in Verbindung.

Neben der Leipziger Botenpost bestand in Sachsen seit 1563 noch eine Hofpost, die von Kurfürst August von Sachsen (1526- 586) eingerichtet worden war. Es wurden so genannte "Postbereiter" angestellt und Salomon Felgenhauer zum Postmeister ernannt. Im Jahre 1574 war Salomon Felgenhauer Postmeister zu Leipzig. Als Postmeister hatte er nur die Abfertigung der Boten und die Besorgung der für den Hof benötigten Pferde zu Sorgen.

Im Jahre 1590 ernannte der Rat der Stadt Leipzig Martin Lange zum Botenmeister, der in der "Safranwage" seinen Dienst verrichtete. Am 04.02.1608 erließ der Rat eine Botenordnung, worin u.a. bestimmt wurde, daß der Botenmeister alle ankommenden Briefe, die binnen zwei Stunden nicht abgeholt wurden, durch Boten gegen eine Bestellgebühr von 3 Pfg. austragen zu lassen habe.

Unter dem Kurfürsten Johann Georg I. (1613 - 1680) hatte sich das Postwesen weiterentwickelt. Die Posten waren vermehrt und in Leipzig statt eines Botenamtes ein Postamt errichtet worden. Erster Postmeister war Johann Sieber, der die Fußpost von Leipzig über Dresden nach Prag besonders förderte. 1616 fuhr die erste "ordinari Post" zwischen Leipzig und Frankfurt a. Main. 1633 entließ man Sieber aus dem Amt des Postmeisters und übertrug ihm die landesherrliche Post gegen eine Pacht von 1.500 Gulden. Siebers Nachfolger Mühlbach zahlte 500, später 800 und dann 1.000 Gulden. Die 1625 eingerichtete Botenpost von Leipzig nach Dresden wurde 1652 als reitende Post eingerichtet, die danach in eine Kaleschenpost umgewandelt zu werden.

Kurbrandenburg unterhielt eine Kanzlei-Post von Berlin über Nürnberg, Regensburg und Eger nach Prag. Mühlbach richtete am 20.01.1653 eine eigene Botenpost über Eger nach Regensburg ein. Natürlich kam es auch hier zu Mißhelligkeiten, mit Brandenburg aber auch mit Thurn und Taxis.

Die erste landesherrliche Verordnung über das Postwesen erging am 30.04.1661. Dreißig Jahre später begegnet man dem ersten Post-Dienst-Siegel, es zeigt das kursächsische Wappen und die Umschrift "Churf. Sächs. ober Postambt Leipzig". Im Jahre 1683 war im Türkenkrieg bereits die erste sächsische Feldpost mit einem Beamten in Tätigkeit, die letzte 1866. Gottfried Egger, der nächste Pächter der Post, erwirkte 1681 ein Edikt, welches das Postwesen zur Oberhoheit und als Landesregal erklärte.

1693 schlug Kurfürst Friedrich III von Brandenburg eine Universal-Vereinigung der Posten vor. Berlin hob die fahrende Post von Berlin nach Wittenberg auf und verlegte diesen Kurs von Zerbst nach Halle. 1699 kam der Vertrag zustande. Man einigte sich auf die Grenzpunkte Cöthen, Großkugel, Wittenberg und Zerbst. Die brandenburgische Post von Halle nach Jena blieb bestehen. Sachsen übernahm die Diplomatenpost zwischen Berlin und Regensburg.

Die vielen und bedeutenden Postanstalten im Lande sowie die so wichtig gewordenen Beziehungen zu den benachbarten Staaten machte die Einrichtung einer Oberpostbehörde dringend erforderlich. Kurfürst Johann Georg IV (1668 -1694) genehmigte in einem Edikt vom 24.02.1693 und der Post- und Taxordnung vom 13. und 19. Mai in § 2 die Umwandlung des Ober-Postamts in Leipzig zur Ober-Postbehörde von Kursachsen. Sein Nachfolger Kurfürst Friedrich August der Starke (1670 - 1733) ernannte Jacob Heinrich, Graf von Flemming, zum Erb-General-Postmeister. Ihm folgte sein Bruder Joachim Friedrich, während ersterer das Postwesen für 160.000 Taler an den Kurfürsten verkaufte.

Das Kammer-Kollegium übertrug daraufhin dem Ober-Postmeister Jacob Kees das gesamte Postwesen auf sechs Jahre gegen eine Pacht von 12.000 Talern, Sein Nachfolger Johann Jacob Kees zahlte eben-falls 12.000 Taler Pacht und erhielt den Titel "Kurfürstlicher Kommerzienrat". Er führte eine Postkutschen-Verbindung, zunächst von Leipzig nach Dresden, ein. Am 01.07.1712 legte er die Verwaltung des Ober-Postamts nieder und erhielt eine Abfindung von 150.000 Taler und den Titel "Hof- und Justiz-Rat".

1712 hatte das Kollegium erneut die Oberaufsicht über das Landespostwesen. Der Ober-Post-Kommissär Christian Leonhardi wurde mit der Leitung betraut. Leonhardi arbeitete eine Postordnung aus, die zum 27.07.1713 erschien. Es richtete mehrere neue Postkurse ein. Der wichtigste Kurs ging von Leipzig über Kassel und Münster nach Holland. Sein Nachfolger (1715) wurde Hofrat Paul Vermehren. Er machte sich um die geometrische Vermessung sämtlicher Poststraßen verdient, eine Aufgabe, die 1721 abgeschlossen werden konnte. 1722 begann in Sachsen die Aufrichtung von steinernen, die Entfernung von 1, 1/2 und 1/3 Postmeilen bezeichnenden Postmeilensäulen. Zunächst verhinderte der Hofrat noch die Verlegung des Ober-Postamts von Leipzig nach Dresden. Nach seinem Tode (1731) wurde der Posten nicht wieder neu besetzt. Die Ober-Postbehörde erhielt eine kolle-giale Verfassung und wurde dem Finanzministerium in Dresden unterstellt.

Laut einem Postbericht aus dem Jahre 1776 brauchte die Fahrpost von Hannover bis Leipzig (bei günsti-ger Witterung) drei Tage und drei Nächte. Der Fahrpreis, auf 29 Meilen berechnet, betrug 6 Taler, 14 Groschen. Hinzu kam das Wagenmeistergeld von 2 Goschen bei jeder Abfahrt, wenn das Gepäck umgeladen worden war. War das nicht der Fall, erhielten der Wagenmeister und der Postillion je 1 Groschen. Zu Anfang des Jahrhunderts wurden Eil- oder Schnellwagen eingeführt, die Straßen verbessert und die Auslandsverbindungen besser geregelt und vermehrt.

Zum Ober-Postamt in Leipzig gehörten nicht die sächsischen Postanstalten in der Oberlausitz. Hier hatte sich um 1678 eine eigene Post entwickelt, die später vom Ober-Postamt Bautzen geleitet wurde. Dies änderte sich erst am 01.04.1816 infolge der Teilung Sachsens auf dem Wiener Kongreß von 1815. Weitere sächsische Postanstalten bestanden in den Fürstlich reußischen Landen in Gera und Schleitz, im Her-zogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld in Pößneck, Saalfeld und Gräfental, in den schwarzburgischen Landen zu Rudolstadt, Königssee, Frankenhausen, Sondershausen und Greußen und im Herzogtum Sachsen-Weimar in Weimar, Buttelstädt, Ilmenau und Allstedt. Sie bestanden bis zum 01.07.1816. Das herzoglich sachsen-altenburgische Postwesen verwaltete Sachsen schon früher bis 1784. Damals übernahm die Herzogliche Kammer in Altenburg ihre Posten, übertrug sie aber 1817 dem Fürsten von Thurn und Taxis. Seit dem 01.08.1847 wurde die Ausübung des Postregals wiederum der Krone Sachsen überlassen.

Sachsen war einer der ersten Staaten, die dem Deutschen Postverein (01.07.1850) beitraten. Es umfaßte das Ober-Postamt in Leipzig als obere Postbehörde, das Hof-Postamt in Dresden, 129 Postämter, Posthaltereien und Post-Expeditionen. Mitte der 20 Jahre des 19. Jahrhunderts wurde der sächsische Postwagenpark erneuert. 1824 wurden in Dresden und Leipzig die ersten Briefkästen angebracht. Briefkästen gab es bald auch in den anderen Städten und auf dem Lande, ab 1862 hingen sie sogar an den Postkutschen. 1829 erfolgte die Einrichtung von Stadtposten und Briefsammlungen in Dresden und Leipzig. 1859 wurde die allgemeine Landpost eingeführt. Mit ihre sollte die Postversorgung flächendeckend im ganzen Lande erreicht werden.

Das königlich-sächsischen Postgebiet erstreckte sich auch auf das Herzogtum Sachsen-Altenburg und umfaßte 2.225.240 Einwohner. Im Jahre 1865 gab es 232 Postämter und Expeditionen, vier fahrende Eisenbahn-Postämter, drei Briefsammlungen, zusammen also 251 Postanstalten. Hinzu kamen noch 70 Posthaltereien. Dazu waren 819 Postbeamte, 1.149 Unterbeamte, 83 Kondukteure und 464 Postillione beschäftigt. Es gab 603 Postwagen und Schlitten. Am 01.01.1867 ging das sächsische Postwesen in der Norddeutschen Bundespost auf.

Am 01.07.1850 wurde das erste sächsische Postwertzeichen herausgegeben. Der Wert zu 3 Pfennigen war viereckig und zeigte in der Mitte auf "gewässertem" Grunde die Ziffer "3", eine Wertangabe, die sich in Buchstaben "DREI" links und "PFENNIGE" recht wiederholte, während oben das Wort "SACHSEN" und unten "FRANCO" zu lesen waren. Die Marken waren rot auf weiß gedruckt.

1859 wurden auch Ganzsachen verausgabt. Der Werteindruck zeigte das Bild des jeweiligen Königs im Doppeloval, oben "SACHSEN", unten der Wert in Buchstaben, z.B. "EIN NEUGROSCHEN". 1863 gab es das sächsische Staatswappen im Achteck (1/2 Neugroschen) bzw. jetzt mit dem Wappen im Doppeloval.

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Schleswig-Holstein

- Das Herzogtum Schleswig-Holstein -

alt_schleswig_nr2.jpgDie Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg gehören zu den altdeutschen Sam-melgebieten und verwendeten bis zum März 1864 die dänische Währung. Bis 1865 verausgabten Schleswig und Holstein jeweils eigene Ausgaben, ab dem 01.01.1868 wurden die Marken des Norddeutschen Postbezirks verwendet.

Die wechselvolle Geschichte Schleswig-Holsteins zeigt sich auch in den Marken. Die schleswig-holsteinischen Postverwaltungen bestanden von 1850 bis 1852. Bedingt durch den dänischen Krieg erschienen am 15. November die ersten beiden Ausgaben, die mit dem Wappen von Schleswig-Holstein und den Buchstaben "S" und "H" versehen waren. Die Wertangabe betrug 1 bzw. 2 Schillinge.

1852 wurde das Postwesen in den Herzogtümern Holstein, Lauenburg und Schleswig zunächst wieder der dänischen Generalpostdirektion unterstellt, aber nach dem Krieg zwischen Preußen und Österreich gegen Dänemark verausgabten Schleswig und Holstein wieder eigene Briefmarken.

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 25 Ausgaben.

- Schleswig-Holsteinische Postgeschichte -

Am 24.12.1624 erschien die erste dänische Postordnung, die auch für Schleswig-Holstein gültig war. Die Oberleitung dieser Post lag in den Händen von vier Kaufleuten, die sich den Titel "Postverwalter" gegeben hatten. 1640 wurde das dänische Postwesen verstaatlicht.

Am 27.11.1710 erließ Fürst Karl Friedrich von Holstein-Gottorp durch seine Regierung eine Postordnung. Er stellte Postmeister ein und errichtete Postämter. Nun war die Beförderung von Personen, Briefen und Paketen ausschließlich der Post vorbehalten. Dazu wurden regelmäßige Verbindungen zwischen den wichtigeren Orten des Landes eingerichtet und unterhalten. Bis zum Jahre 1864 war die Verwaltung des Postwesens in den Elbherzogtümern und im Herzogtum Lauenburg eingebunden in die des Königreichs Dänemark.

Schon im 17. Jahrhundert bestand ein dänisches Postamt in Hamburg. Trotz einiger Querelen wurde das dänische Ober-Postamt in Hamburg und die Post-Kontore der Herzogtümer Schleswig-Holstein im April 1848 von der königlich dänischen Postverwaltung abgelöst und unter die noch provisorische schleswig-holsteinische Regierung gestellt. Nun wurde das Porto nicht mehr in Reichsbankgeld, sondern in Hamburger Courantmünze erhoben.

Nach der Inbesitznahme der Herzogtümer durch Dänemark im Juli 1850 blieb anfangs die abgetrennte Postverwaltung von Holstein erst einmal noch bestehen. Im Vertrag von Oldenburg erhielt Dänemark die Ausübung des Postregals im Fürstentum Lübeck (Eutin und Schwartau). Damit gehörten die drei Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg und das Fürstentum Lübeck wieder zur dänischen Post.

Am 01.07.1850 trat Schleswig-Holstein dem Deutschen Postverein bei, am 01.01.1852 Lauenburg und Lübeck. Durch den Krieg Österreichs und Preußens gegen Dänemark von 1864 wurde das Postwesen der beiden Staaten aufgeteilt, das Holsteins an Österreich, das Schleswigs an Preußen. Preußen übernahm am 01.01.1866 die Postverwaltung im Herzogtum Lauenburg. Am 22.12.1866 folgte die Übernah-me der Verwaltung des Postwesens in Schleswig-Holstein. Am 01.01.1868 kam das gesamte Norddeutschland unter die Verwaltung der Norddeutschen Bundes.

Als die Herzogtümer noch dänisch waren, waren auch die dänischen Briefmarken gebräuchlich. Am 01.05.1851 gelangten dänische Marken in Schleswig, am 01.07.1853 in Holstein und Lauenburg zur Einführung. Die ersten eigenen Marken erschienen am 14.11.1850. Sie waren ohne Länderbezeichnung, natürlich in dänischen Skilling und wurden nur von holsteinischen Postämter abgegeben. Dann wurden am 01.03.1864 je eigene Landpostmarken nach dänischem Vorbild herausgegeben, in beiden Währungen. Am 10.03.1864 folgten Marken in Form des hohen Ovals, mit Angabe des Werts in der Mitte, der Name "HERZOGTH, SCHLESWIG" steht oben, unten "SCHILLINGE", in dänischer Währung. Schon wenige Tage später, am 05.04.1864, erschien ein anderer Wert, nun in Hamburger Courant, bei dem unten "SCHILLING" steht. Bei den nun folgenden Ausgaben unterschieden sich Landesbezeichnung "HER-ZOGTH.HOLSTEIN" bzw. "HERZOGTH.SCHLESWIG" und natürlich die der Wertangabe und der Farbe.

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Thurn und Taxis

- Das Haus Thurn und Taxis -

alt_turnutaxis_nr2.jpgDas einzige über mehrere Länder reichende altdeutsche Postunternehmen Thurn und Taxis war in feudalem Privatbesitz. Es bestand vom 16. bis zum 19. Jahrhundert. Die Thurn-&-Taxis-Post versah ihren Dienst in einem Nord- und Südbezirk. Im Norden galt als Wäh-rung 1 Thaler = 30 Silbergroschen, 1 Silbergroschen = 12 Pfennig und im Süden 1 Gulden = 60 Kreuzer. Der Postbetrieb ging auf ein kaiserliches Lehen zurück.

Auf Grund eines Beschlusses des Wiener Kongresses von 1815 bediente die Post im Norden das Kurfürstentum Hessen-Kassel, das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, den Landesteil Gotha des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha, das Fürstentum Lippe-Schaumburg, Lippe-Detmold, Reuß älterer und jüngerer Linie, das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen und die Hansestädte Hamburg, Bre-men und Lübeck.

Im Süden waren es das Großherzogtum Nassau, Sachsen-Meiningen, der Landesteil Coburg des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha, die Landgrafschaft Hessen-Homburg, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolfstadt, Hohenzollern und die Freistadt Frankfurt am Main. Thurn und Taxis ist eigentlich eine Post "ohne Land".

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 54 Ausgaben. Als einziges Motiv wurden Ziffern benutzt. Es wurde kein Wasserzeichen verwendet.

- Thurn und-Taxissche Postgeschichte -

Die Thurn-und-Taxis-Post war der Nachfolger der Kaiserlichen Reichspost. Die Thurn-und-Taxis-Post mit der Zentrale in Frankfurt am Main bestand von 1806 bis 1867 und wurde von der Familie Thurn und Taxis betrieben. Im Verlauf des 16. Jahrhundert wur-de die Thurn-und-Taxis-Dynastie mit der Beförderung der kaiserlichen Kurierpost im Heiligen Römischen Reich, in den Burgundischen Niederlanden, später in Spanischen Niederlanden, nach Spanien und nach Burgund betraut. 1595 wurde Leonhard von Ta-is Generalpostmeister des Reichs und 1615 erwarb Lamoral von Taxis neben der Erblichkeit dieses Am-tes die gräfliche Würde für sein Haus. Nach dem Tod von Carl Anselm von Thurn und Taxis am 13.11.1805 wurde sein Sohn Karl Alexander von Thurn und Taxis sein Nachfolger.

Nach dem Pressburger Frieden im Dezember 1805 wurde der Betrieb der Kaiserlichen Reichspost in Württemberg aufgehoben und in staatlicher Regie weitergeführt. Dagegen erhielt Karl Alexander von Thurn und Taxis am 24.02.1806 die Verleihung der Bayrischen Post als Thronlehen. Am 02.05.1806 wur-de ein Lehnsvertrag zwischen Baden und Karl Alexander von Thurn und Taxis über das Betreiben der Post geschlossen. Die Gründung des Rheinbundes am 12.07.1806 bedeutete dann faktisch das Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und damit auch das Ende der Kaiserlichen Reichspost mitsamt dem Postgeneralat der Thurn und Taxis. Am 06.08.1806 legte Franz II. die deutsche Kaiserkrone nieder. Die von den Thurn und Taxis organisierte und geleitete Kaiserliche Reichspost existierte zwar nicht mehr, aber Therese Mathilde von Thurn und Taxis suchte in Verhandlungen mit den Landesfürsten des Rheinbunds und Napoleon die Thurn-und-Taxis-Post als Privatunternehmen zu erhalten.

Am 01.08.1808 übernahm Bayern den Postbetrieb in Staatsregie. Baden folgte am 02.08.1811. Da Re-gensburg an Bayern fiel, wurde die Thurn-und-Taxis-Generalpostdirektion im Jahre 1810 nach Frankfurt verlegt. Am 08.07.1815 wurden bei der Gründung des Deutschen Bundes die Rechtsverhältnisse der Thurn-und-Taxis-Post neu geregelt. Danach gehörten das Großherzogtum Hessen, Nassau, Sachsen-Weimar, Meiningen, Coburg-Gotha, die Fürstentümer Reuß und Schwarzburg, die Freien Städte Frank-furt, Hamburg, Bremen und Lübeck, die Fürstentümer Hohenzollern, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe zur Thurn-und-Taxis-Post. Der Sitz der Zentrale in Frankfurt wurde am 20.05.1816 bestätigt. Vom 14.05.1816 datiert der Vertrag mit dem Kurfürsten Wilhelm I. von Hessen, der seine landesherrlichen Po-sten als Erbmannthronlehen an die Fürsten von Thurn-und-Taxis gab.

Am 27.07.1819 übertrug Württemberg das Eigentum und die Verwaltung seiner Staatspost an den Fürsten von Thurn und Taxis, da das Land die fällige Entschädigung nicht zahlen konnte. 1847 trat in Dresden eine deutsche Postkonferenz zusammen, deren Arbeiten zum Abschluß des Deutsch-Österreichischen Postvereinsvertrags führte, welcher am 01.07.1850 in Kraft trat. Am 06.04.1850 trat die Thurn-und-Taxis-Post dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei und löste damit eine negative Reaktion der preußischen Regierung aus. Vor allem Bismarck als Vertreter beim Deutschen Bund in Frankfurt äußerte sich abfällig. Am 22.03.1851 trennte sich Württemberg von der Thurn und Taxis-Post und führte die Post als Staatsbetrieb weiter. Am 01.01.1852 führte die Thurn-und-Taxis-Post Briefmarken in zwei Währungen ein: Kreuzer und Groschen.

Nach dem Sieg im preußisch-österreichischen Krieg besetzte Preußen die Freie Stadt Frankfurt und zwang die Thurn und Taxis-Zentrale, in einem Abtretungsvertrag dem preußischen Staat die Posteinrichtungen gegen eine Abfindung zu überlassen. Der Vertrag wurde am 28.01.1867 ratifiziert und die Überga-be erfolgte am 01.07.1867. Letzter Generalpostdirektor der Thurn und Taxis-Post in Frankfurt war Eduard von Schele zu Schelenburg.

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Württemberg

- Das Königreich Württemberg -

altdeutschland-wuerttemberg.jpg

alt_wuerttemberg_nr2.jpgDas Königreich Württemberg war ein Staat im Südwesten des heutigen Deutschland. Es entstand als souveränes Königreich auf Betreiben des französischen Kaisers Napoléon Bonaparte zum 01.01.1806 und ging aus dem Herzogtum Württemberg hervor. Dessen ursprüngliches Gebiet, das auch als Altwürttemberg bezeichnet wurde, war kurz zuvor durch den Reichsdeputationshauptschluß und den Frieden von Preßburg hauptsächlich im Süden und Osten stark erweitert worden und hatte damit seinen geographischen Raum nahezu verdoppelt.

Württemberg war von 1806 bis 1813 Mitglied des Rheinbundes und von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Nach dem deutsch-französischen Krieg von 1870/71 schloß sich das Königreich dem Deutschen Reich an.

Auf Basis der Verfassung von 1819 entwickelte sich im Lauf der Jahre eine frühe konstitutionelle Monarchie mit im Vergleich zu vielen anderen deutschen Staaten relativ stark ausgeprägten liberalen und demokratischen Strömungen, die sich auch nach der Niederschlagung der in Württemberg weitgehend friedlich verlaufenen deutschen Revolution von 1848/49 behaupten und verstärken konnten.

Das Königreich Württemberg zählt zu den altdeutschen Sammelgebieten und brachte am 15.10.1851 sein erstes Postwertzeichen heraus, als die Postver-waltung auf Grund eines Vertrages vom 22.03.1851 mit Thurn und Taxis auf das Königreich überging. Ab dem 01.04.1902 verzichtete das Königreich Württemberg auf eigene Briefmarken und schloß sich dem Reichspostgebiet an. Die neuen Ausgaben für die geeinte Nation erhielten von da an die Inschrift "Deutsches Reich".

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 281 Ausgaben. Hauptsächlich wurde ein Ziffernmotiv verwendet, aber auch das Staatswappen ist sehr häufig. Als Besonderheiten sind die Aufdrucke "Volksstaat Württemberg" und die "Abschiedsausgabe" aus der Zeit nach dem 1. Weltkrieg zu nennen.

Von Württemberg sind zwei Wasserzeichen bekannt.

- Württembergische Postgeschichte -

Die württembergische Postgeschichte begann 1553 in Stuttgart, als ein eigener Botenmeister angestellt wurde, dessen Tätigkeit in einer Kanzleiordnung geregelt wurde. Seine Aufgabe war es, die amtlichen Briefschaften durch die von den Ämtern ankommenden Boten oder durch eigene Boten von Amt zu Amt austragen zu lassen. Zu Zeiten von Ferdinand I. (1557-1608) gingen Boten und eigene Landesposten von Wien nach Prag nach Stuttgart und ganz Schwaben und die Botenmeister rechneten untereinander ab. In der Postordnung von 1603 ist ausdrücklich von Postjungen (Staatskuriere, wie Wolf von Trotha oder Georg Friedrich von Hutten, die auch ihre Posthörner führten), Postreitern, Poststationen und Postkursen im ganzen Lande die Rede.

Der niederländisch-italienische Postkurs führte seit seiner Einrichtung am Ende des 15. Jahrhunderts durch Württemberg. Die Betreiberfamilie der Taxis war bemüht, den vorhandenen württembergischen Verkehrseinrichtungen wie den landesherrlichen und städtischen Boten sowie den Metzgerposten nicht zu nahe zu treten. Die taxisschen Botenposten über Knittlingen, Cannstatt und Eberbach wurden auf Grund von Privatverträgen oder mit landesherrlicher Verfügung eingerichtet. Es dauerte nicht lange, bis auch die württembergischen Herzöge ihre Briefe durch sie befördern ließen.

Nach der Ernennung des Leonard I. von Taxis zum General-Obrist-Postmeister des Reiches (1595) und der Übertragung des Reichspostgeneralats an das Haus Thurn und Taxis (1615) befürchtete man auch in Württemberg die Einschränkung seiner Rechte durch das taxissche Postregal. Zumal Taxis begonnen hatte, seine Posten auf die schwäbischen Reichsstädte auszudehnen (Rottweil 1615, Heilbronn 1650). Die bestehenden württembergischen Botenposten entwickelten sich auch weiter. Taxis wandte sich des-wegen erfolglos an den Kaiser.

Die Einrichtung einer eigenen württembergischen Landespost (1709) durch Herzog Eberhard Ludwig (1676-1733) hatte die Aufhebung der Landkutschen und der Metzger-Posten zur Folge, die Landboten arbeiten eingeschränkt weiter. Aus Unvermögen mußte diese Post 1715 aufgegeben werden. Die alten Posten wurde reakti-viert, Taxis weitete seine Dienste aus. Durch die Heirat des Herzogs Alexander mit einer Prinzessin von Thurn und Taxis wurde dieser Vorgang befördert.

Seit 1744 hatte die Reichspost das Recht, "schnelle Postwagen" einzusetzen, was den Landkutschen natürlich die Kunden abspenstig machte. In einem Vertrag vom 12./18. November 1775 mit Thurn und Taxis wurden die Landkutschen auf 30 Jahre an das Haus Taxis verpachtet. Die Umwälzungen zu An-fang des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit dem Reichsdeputationshauptschluß brachten dem württembergischen Herzog die Kurwürde und dies führte zu einer Neuordnung der Postverhältnisse.

Am 19.12.1805 wurden die Oberämter beauftragt, die Post für den Staat in Besitz zu nehmen sowie die Postkasse, Rechnungen und sonstige Akten zu beschlagnahmen. Sie hatten die kaiserlichen Reichsadler von den Posthäusern zu entfernen und durch kurfürstliche Wappen zu ersetzten, sowie die Postbeamten für den Kurfürsten zu verpflichten. Als der Kurfürst am 01.01.1806 die Königswürde annahm, waren 28 Postämter vorhanden. Die Post wurde von einer Postkommission, später einer Ober-Postdirektion, unter dem Departement des Auswärtigen, verwaltet. Durch Verfügung vom 19.06.1807 fungierten die vier Ober-Postämter Stuttgart, Tübingen, Heilbronn und Biberach (Riß) als Mittelbehörden zwischen der Ober-Postdirektion und den inzwischen auf 68 vermehrten Postämtern. Als 1810 Ulm an Württemberg kam, wurde das Ober-Postamt von Biberach nach Ulm verlegt.

Die Leitung und die Titel wechselten von "Reichs-Ober-Post-Direktion" (1807) in "Reichs-General-Ober-Post-Direktion" (1808) und sie wurden dem Innenminister unterstellt, um am 13.12.1816 wieder zur "Ober-Postdirektion" zu werden. Es wurde ein Kollegialsystem zur Gesamtleitung gebildet. In Stuttgart war das General-Postamt, 1816 zum Haupt-Postamt umbenannt, dem die drei anderen Oberpostämter untergeordnet wurden. Die Postkurse wurden erweitert, um die alten mit den neu erworbenen Gebieten zu verbinden, und neue Postanstalten wurden errichtet. 1807 wurde eine Post-Dienst-Instruktion erlassen und am 01.07.1814 feste, allgemein gültige Briefpost- und Postwagentarife eingeführt. Nach dem 21.01.1807 wurde das Landbotenwesen weitgehend beschränkt und eigentlich nur noch Amtsboten unter behördlicher Aufsicht zur Versorgung der Post ohne Postanstalt zugelassen.

Während der Zeit der württembergischen Staatspost hatte Thurn und Taxis nichts unversucht gelassen, um wieder in die alten Rechte gesetzt zu werden. Am 27.07.1819 wurde ein "Erb-Mann-Thronlehens-Ver-trag" abgeschlossen. Nun war Fürst Karl Alexander von Thurn und Taxis kgl. württembergischer Erb-Land-Postmeister. Dafür durfte er jährlich 70.000 Gulden an die württembergische Staatskasse zahlen. Nach einer Übergangszeit trat am 01.10.1819 eine vom Erblandpostmeister ernannte General-Postdirek-tionskommission in Tätigkeit, die die laufenden Geschäfte solange erledigte, bis die Zentralverwaltung am 15.11.1819 vollständig mit der General-Postdirektion in Frankfurt (Main) vereinigt werden konnte. Es bestanden in Württemberg nun vier Ober-Postämter und 87 Postämter. Der Besitz der Post blieb jedoch beim König. Er bestätigte die Poststellen und erließ die Postgesetze. Die taxissche Generaldirektion in Frankfurt (Main) mußte mit der "Generaldirektion der württembergischen Posten" zusammenarbeiten. Es galt weiterhin die Dienstinstruktion von 1807, von kleinen Änderungen abgesehen.

Die Oberpostämter hatten jeweils zwei Abteilungen, je eine für die Fahr- und die Briefpost. Untergeordnete Postanstalten waren Postämter (mit Poststall), Postexpeditionen (ohne Poststall) und Relais, die le-diglich die Postbeförderung vollzogen. Später kamen Postablagen, mit eingeschränktem Dienst, hinzu. Ab 01.05.1822 wurden Eilwagen eingeführt, die Verbindungen, auch ins Ausland, verbessert und die Zahl der Postanstalten erhöht. Bald nach der Eröffnung der Eisenbahn am 22.10.1845 verlangte Taxis eine Entschädigung für den dadurch entgangenen Gewinn, daß ein nicht geringes Kontingent an Post und Personen inzwischen mit der staatlichen Eisenbahn transportiert wurde. Durch Vertrag wurde der Postle-hensvertrag schließlich zum 01.07.1851 vollends aufgelöst. Der Fürst von Thurn und Taxis erhielt eine Abtretung von 1.300.000 Gulden für die Aufgabe seiner Rechte und die Postgebäude mit Ausrüstung.

Württemberg trat am 01.09.1851 dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei. Die Leitung der württem-bergischen Staatspost oblag dem Finanzministerium, dem auch schon das Eisenbahnen- und Telegraphenwesen unterstand. Eine Postkommission wurde eingesetzt, die am 08.11.1858 zur Postdirektion wurde. Die Ober-Postämter wurden mit Wirkung vom 01.06.1852 aufgehoben, die bisher untergeordneten Postanstalten unterstanden nun direkt der Postdirektion, die 122 Postanstalten zu verwalten hatte. Vom Juli 1855 an wurden in kleineren Orten Postablagen als Zweigpostämter benachbarter selbständiger Postanstalten eingerichtet. Seit 1856 wurden in größeren Städten "Postaufgabebureaus" etabliert. 1864 ging die Oberleitung an das Außenministerium über. Seit dem 01.04.1852 bestanden fahrende Posten auf der Eisenbahn, die seit dem 05.10.1865 "Eisenbahn-Postämter" genannt wurden. Am 15.03.1869 ka-men Fahrpostexpeditionsbureaus, zur Umarbeitung der Fahrpostsendungen, hinzu. Die Leitung unterstand einem Büro der Postkommission, wurde dann aber zum 05.10.1865 der neu gegründeten Eisenbahnpostinspektion unterstellt.

Nach der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16.04.1871 blieb dem Königreich Württemberg die selbständige Ausübung des Post- und Telegraphenwesens in seinem Gebiet gewahrt. Dem Reich stand ausschließlich das Recht der Gesetzgebung über die Vorrechte der Post und Telegraphie, über die rechtlichen Verhältnisse beider Anstalten zu der Verkehrswelt, über die Portofreiheit und das Portotaxwesen - mit Ausnahme der reglementarischen und Tarifbestimmungen für den inneren Verkehr innerhalb Württembergs - sowie die Regelung des Post- und Telegraphenverkehrs mit dem Ausland zu, ausgenommen den eigenen unmittelbaren Verkehr Württembergs mit seinen, dem Reich nicht angehörenden Nachbarstaaten.

Mit einer Verordnung vom 28.06.1875 wurde vorübergehend eine Generaldirektion der Verkehrsanstalten eingerichtet. Am 01.04.1881 kam es zu einer Neuregelung, die bis zum 01.04.1920 gültig blieb. Unter dem Außenministerium des Königreichs stand die Generaldirektion der Posten und Telegraphen. Bis zum 19.09.1916 war der Direktion ein Rat der Verkehrsanstalten beigeordnet.

Blieben die Postämter und Postexpeditionen bestehen, fielen die Relais nach und nach weg. Am 01.03.1876 wurde die Bezeichnung "Postamt" auch für die Postexpeditionen verwendet. Die Postablagen (1855 eingeführt) erhielten am 01.06.1876 die Bezeichnung "Postagentur". Am 30.06.1867 gab es 367 Postämter und 117 Postagenturen, am 31.03.1891 waren es 368 Postämter, 219 Postagenturen und 251 Posthilfsstellen. Durch Verfügung vom 28.06.1893 wurden die Postämter in drei Klassen eingeteilt: Ämter der Klasse I waren mit einem Oberpostmeister besetzt, die der Klasse II mit einem planmäßigen Postmeister und Klasse III mit einem Postverwalter oder Postexpediteur. Die Postaufgabebureaus (1856 eingerichtet) wurden seit 1894 "Zweigpoststellen" genannt, deren Aufgabe nur auf den Annahme- und Abfertigungsdienst beschränkt war. Seit dem 01.08.1887 kamen in den Landorten Posthilfsstellen hinzu.

Die Eisenbahnpostämter (seit 1865) wurden, mit der Neuordnung des Fahrpostwesens, in "Bahnpost" umbenannt. Die Eisenbahnpostinspektion erhielt am 01.08.1891 die Bezeichnung "Bahnpostamt Stuttgart", gleichzeitig wurde in Ulm, wo seit dem 31.03.1890 eine Bahnpostzweigstelle bestand, ein zweites Bahnpostamt errichtet. Die erste Kraftfahrlinie in Württemberg wurde 1898 von Privatunternehmern eingerichtet und von der Postverwaltung durch Übertragung der Postsachenbeförderung unterstützt. Am 04.10.1909 verkehrten die ersten staatlichen Kraftposten in Württemberg versuchsweise zwischen Balingen, Rosenberg, Oberndorf (Neckar) und Sulz (Neckar). Bis zum Kriegsausbruch 1914 bestanden bereits 37 Kraftpostlinien. Am 01.04.1920 waren 35 Linien in Betrieb.

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