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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.01.2014
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Einführung Die Generalversammlung Das Sekretariat Der Sicherheitsrat Der Wirtschafts- und Sozialrat Der Internationale Gerichtshof Der Treuhandrat nach unten

Einführung

Gemäß Artikel 7 der UN-Charta setzen sich die Vereinten Nationen aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind.

Dies sind die Generalversammlung, das Sekretariat, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat, der Internationale Gerichtshof und der Treuhandrat.

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Die Generalversammlung

- Aufgaben -

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (englisch: United Nations General Assembly, UNGA) ist die Vollversammlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Sie tritt jährlich im September am UN-Hauptquartier in New York zusammen. Jeder Mitgliedstaat darf durch bis zu fünf Personen in einer Sitzung vertreten sein.

Die Generalversammlung prüft und genehmigt den Haushaltsplan der Vereinten Nationen (Art. 17 I UN-Charta). Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Beratung und die Annahme von empfehlenden Resolutionen. Die Generalversammlung darf sich mit praktisch jeder Frage von internationaler Bedeutung befassen, solange sie nicht gleichzeitig vom Sicherheitsrat behandelt wird (Art. 10 UN-Charta).

Im Gegensatz zu Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sind jene der UN-Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend, können jedoch dadurch politisches Gewicht haben, daß sie einen Entschluß einer Mehrheit der Mitgliedstaaten darstellen. Das heißt aber nicht, daß ihre Entscheidungen völkerrechtlich ohne Wirkung bleiben müssen. Die Resolutionen der UNGA können unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausbildung von verbindlichem Völkergewohnheitsrecht beitragen. Zudem sind die Beschlüsse der UNGA, die organisationsinterne Angelegenheiten wie Verwaltungs- oder Budgetangelegenheiten (Haushaltsplan) betreffen, für das Sekretariat bindend.

Um die Arbeit zu erleichtern, hat die Generalversammlung Komitees (Ausschüsse) zu verschiedenen Themen eingerichtet, die wiederum Arbeitsgruppen einberufen können.

- Hauptausschüsse -

Die Hauptausschüsse der Generalversammlung sind im ...

- der Ausschuß für Abrüstung und internationale Sicherheit (Hauptausschuß 1),
- der Wirtschafts- und Finanzausschuß (Hauptausschuß 2),
- der Ausschuß für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen (Hauptausschuß 3),
- der Ausschuß für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Hauptausschuß 4),
- der Verwaltungs- und Haushaltsausschuß (Hauptausschuß 5) und
- der Rechtsausschuß (Hauptausschuß 6).

- Abstimmungen -

Jeder Mitgliedstaat verfügt in der Generalversammlung über eine Stimme (Art. 18 UN-Charta) und somit ist die Stimme jedes Staates gleich viel wert. Auf Kriterien wie Größe, Bevölkerungszahl oder Wirtschaftskraft eines Mitgliedslandes kommt es nicht an. Die Beschlußfassung erfolgt bei wichtigen Fragen mit einer Mehrheit von Zweidritteln der anwesenden und abstimmenden Mitglieder. Zu diesen Beschlüssen gehören:

- Empfehlungen bezüglich der Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit,
- die Wahl der nicht-ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates und der anderen Hauptorgane,
- die Aufnahme neuer Mitglieder,
- die Suspendierung von Rechten eines Staates aus der Mitgliedschaft,
- der Ausschluß von Mitgliedern und
- Budgetfragen.

In anderen Fragen kommt eine Resolution mit einfacher Mehrheit zustande.

- Reformversuch -

Die UN-Generalversammlung ist kein "Parlament". Es handelt sich um eine Versammlung von weisungsgebundenen, diplomatischen Beamten der Regierungen der UN-Mitgliedstaaten ohne eine direkte demokratische Legitimation durch Wahlen. Die Bezeichnung der UN-Generalversammlung als "Weltparlament" ist daher irreführend.

Im Zuge von Reformbestrebungen wurde vorgeschlagen, eine Parlamentarische Versammlung bei den Vereinten Nationen zum Nationensystem hinzuzufügen, das aus Delegierten bestehen könnte. Eine solche könnte als Nebenorgan zur Generalversammlung gemäß Art. 22 UN-Charta eingerichtet werden.

- Liste der Sitzungen der Generalversammlung -
Sitzungsnummer
Jahr
Vorsitzenter
Land des Vorsitzenden
1.
1946
Paul-Henri Spaak
Belgien
1. Sondersitzung
1947
Oswaldo Aranha
Brasilien
2.
1947
Oswaldo Aranha
Brasilien
2. Sondersitzung
1948
José Arce
Argentinien
3.
1948
Herbert Vere Evatt
Australien
4.
1949
Carlos P. Rómulo
Philippinen
5.
1950
Nasrollah Entezam
Iran
6.
1951
Luis Padilla Nervo
Mexiko
7.
1952
Lester B. Pearson
Kanada
8.
1953
Vijaya Lakshmi Pandit
Indien
9.
1954
Eelco N. van Kleffens
Niederlande
10.
1955
José Maza
Chile
1. Dringlichkeitssitzung
1956
Rudecindo Ortega Masson
Chile
2. Dringlichkeitssitzung
1956
Rudecindo Ortega Masson
Chile
11.
1956
Wan Waithayakon
Thailand
12.
1957
Leslie Munro
Neuseeland
3. Dringlichkeitssitzung
1958
Leslie Munro
Neuseeland
13.
1958
Charles Habib Malik
Libanon
14.
1959
Víctor Andrés Belaúnde
Peru
4. Dringlichkeitssitzung
1960
Víctor Andrés Belaúnde
Peru
15.
1960
Frederick H. Boland
Irland
3. Sondersitzung
1961
Frederick H. Boland
Irland
16.
1961
Mongi Slim
Tunesien
17.
1962
Muhammad Zafrulla Khan
Pakistan
4. Sondersitzung
1963
Muhammad Zafrulla Khan
Pakistan
18.
1963
Carlos Sosa Rodríguez
Venezuela
19.
1964
Alex Quaison-Sackey
Ghana
20.
1965
Amintore Fanfani
Italien
21.
1966
Abdul Rahman Pazhwak
Afghanistan
5. Sondersitzung
1966
Abdul Rahman Pazhwak
Afghanistan
5. Dringlichkeitssitzung
1966
Abdul Rahman Pazhwak
Afghanistan
22.
1967
Corneliu M?nescu
Rumänien
23.
1968
Emilio Arenales Catalán
Guatemala
24.
1969
Angie E. Brooks
Liberia
25.
1970
Edvard Hambro
Norwegen
26.
1971
Adam Malik
Indonesien
27.
1972
Stanis?aw Trepczy?ski
Polen
28.
1973
Leopoldo Benítes
Ecuador
6. Sondersitzung
1974
Leopoldo Benítes
Ecuador
29.
1974
Abdelaziz Bouteflika
Algerien
7. Sondersitzung
1975
Abdelaziz Bouteflika
Algerien
30.
1975
Gaston Thorn
Luxemburg
31.
1976
H. S. Amerasinghe
Sri Lanka
32.
1977
Lazar Mojsov
Jugoslawien
8. Sondersitzung
1977
Lazar Mojsov
Jugoslawien
9. Sondersitzung
1977
Lazar Mojsov
Jugoslawien
10. Sondersitzung
1977
Lazar Mojsov
Jugoslawien
33.
1978
Indalecio Liévano
Kolumbien
34.
1979
Salim A. Salim
Tansania
6. Dringlichkeitssitzung
1980
Salim A. Salim
Tansania
7. Dringlichkeitssitzung
1980
Salim A. Salim
Tansania
11. Sondersitzung
1980
Salim A. Salim
Tansania
35.
1980
Rüdiger von Wechmar
Deutschland
8. Dringlichkeitssitzung
1981
Rüdiger von Wechmar
Deutschland (BRD)
36.
1981
Ismat T. Kittani
Irak
7. Dringlichkeitssitzung (Wiederaufnahme)
1982
Ismat T. Kittani
Irak
9. Dringlichkeitssitzung
1982
Ismat T. Kittani
Irak
12. Sondersitzung
1982
Ismat T. Kittani
Irak
37.
1982
Imre Hollai
Ungarn
38.
1983
Jorge E. Illueca
Panama
39.
1984
Paul J. F. Lusaka
Sambia
40.
1985
Jaime de Piniés
Spanien
13. Sondersitzung
1986
Jaime de Piniés
Spanien
41.
1986
Humayun Rasheed Choudhury
Bangladesch
14. Sondersitzung
1986
Humayun Rasheed Choudhury
Bangladesch
42.
1987
Peter Florin
Deutschland (DDR)
15. Sondersitzung
1988
Peter Florin
Deutschland (DDR)
43.
1988
Dante M. Caputo
Argentinien
44.
1989
Joseph Nanven Garba
Nigeria
44.
1989
Joseph Nanven Garba
Nigeria
16. Sondersitzung
1989
Joseph Nanven Garba
Nigeria
17. Sondersitzung
1990
Joseph Nanven Garba
Nigeria
18. Sondersitzung
1990
Joseph Nanven Garba
Nigeria
45.
1990
Guido de Marco
Malta
46.
1991
Samir S. Shihabi
Saudi-Arabien
47.
1992
Stojan Ganew
Bulgarien
48.
1993
Samuel R. Insanally
Guyana
49.
1994
Amara Essy
Elfenbeinküste
50.
1995
Diogo Freitas do Amaral
Portugal
51.
1996
Razali Ismail
Malaysia
10. Dringlichkeitssitzung
1997
Razali Ismail
Malaysia
19. Sondersitzung
1997
Razali Ismail
Malaysia
52.
1997
Hennadij Udowenko
Ukraine
10. Dringlichkeitssitzung (Wiederaufnahme)
1998
Hennadij Udowenko
Ukraine
20. Sondersitzung
1998
Hennadij Udowenko
Ukraine
53.
1998
Didier Opertti
Uruguay
10. Dringlichkeitssitzung (Wiederaufnahme)
1999
Didier Opertti
Uruguay
21. Sondersitzung
1999
Didier Opertti
Uruguay
54.
1999
Theo-Ben Gurirab
Namibia
22. Sondersitzung
1999
Theo-Ben Gurirab
Namibia
23. Sondersitzung
2000
Theo-Ben Gurirab
Namibia
24. Sondersitzung
2000
Theo-Ben Gurirab
Namibia
55.
2000
Harri Holkeri
Finnland
10. Dringlichkeitssitzung (Wiederaufnahme)
2000
Harri Holkeri
Finnland
25. Sondersitzung
2001
Harri Holkeri
Finnland
26. Sondersitzung
2001
Harri Holkeri
Finnland
56.
2001
Han Seung-soo
Südkorea
27. Sondersitzung World Summit for Children
2002
Han Seung-soo
Südkorea
57.
2002
Jan Kavan
Tschechei
58.
2003
Julian Robert Hunte
St. Lucia
59.
2004
Jean Ping
Gabun
28. Sondersitzung Befreiung der NS-Konzentrationslager
2005
Jean Ping
Gabun
60.
2005
Jan Eliasson
Schweden
61.
2006
Haya Rashed Al-Khalifa
Bahrain
62.
2007
Srgjan Kerim
Mazedonien
63.
2008
Miguel d'Escoto Brockmann
Nicaragua
64.
2009
Ali Abdussalam Treki
Libyen
65.
2010
Joseph Deiss
Schweiz
66.
2011
Nassir Abdulaziz al-Nasser
Katar
67.
2012
Vuk Jeremic
Serbien
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201Y
... wird fortgesetzt ...
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Das Sekretariat

- Einführung -

Das UN-Sekretariat (französisch: Secrétariat de l'ONU; englisch: United Nations Secretariat) ist das wichtigste Administrationsorgan der Vereinten Nationen und hat neben seinem Hauptsitz in New York drei Außenstellen in Genf, Nairobi und Wien. Seine wichtigste Aufgabe liegt in der organisatorischen Unterstützung der anderen UNO-Organe. Dazu gehört unter anderem die Organisation von Konferenzen, das Verfassen von Studien bzw. Berichten, und die Aufstellung eines Haushaltsplans. Um diese Aufgaben zu bewältigen, beschäftigen die Vereinten Nationen 8.900 Mitarbeiter aus 192 Mitgliedstaaten (Stand Januar 2009).

Der UN-Generalsekretär wird auf Vorschlag des UN-Sicherheitsrates von der UN-Generalversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Er hat innerhalb der UNO eine besondere Rolle, denn durch seine häufige Medienpräsenz wird er zum "Kopf der Vereinten Nationen" und ist ihr wichtigster Repräsentant.

Ende 1997 wurde von Generalsekretär Kofi Annan die Position des Stellvertretenden Generalsekretärs der Vereinten Nationen (englisch: Deputy Secretary-General of the United Nations) geschaffen. Bedeutende Positionen im Büro des Generalsekretärs (OSG) sind der Chef des Exekutivbüros (englisch/französisch: Chef de Cabinet) und die Assistenten des Generalsekretärs (englisch: Executive Assistants).

- Büros und Abteilungen -

Neben dem New Yorker Hauptquartier unterhalten die Vereinten Nationen folgende Außenstellen des UN-Sekretariats:

- Büro der Vereinten Nationen in Genf: (United Nations Office at Geneva; UNOG),
- Büro der Vereinten Nationen in Wien: (United Nations Office at Vienna; UNOV) und
- Büro der Vereinten Nationen in Nairobi: (United Nations Office at Nairobi; UNON).

Die Tätigkeiten des UN-Sekretariats werden auf folgende Abteilungen aufgeteilt:

- Büro des Generalsekretärs (Office of the Secretary-General; OSG),
- Amt für interne Aufsichtsdienste (Office of Internal Oversight Services; OIOS),
- Bereich Rechtsangelegenheiten (Office of Legal Affairs; OLA),
- Hauptabteilung Politische Angelegenheiten (Department of Political Affairs; DPA),
- Hauptabteilung Abrüstungsfragen (Department for Disarmament Affairs; DDA),
- Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (Department of Peacekeeping Operations; DPKO),
- Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (Office for the Coordination of Humanitarian Affairs: OCHA),
- Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten (Department of Economic and Social Affairs; DESA),
- Hauptabteilung Generalversammlung und Konferenzmanagement (Department for General Assembly and Conference Management; DGACM),
- Hauptabteilung Presse und Information (Department of Public Information; DPI),
- Hauptabteilung Management (Department of Management; DM); - Büro für Informations- und Kommunikationstechnologie (Office of Information and Communications Technology; OICT),
- Büro des Hohen Beauftragten für die am wenigsten entwickelten Länder, Binnenentwicklungsländer und kleinen Inselentwicklungsländer (Office of the High Representative for Least Developed Countries, Landlocked Developing Countries and Small Island Developing States; OHRLLS),
- Büro des Sicherheitskoordinators der Vereinten Nationen (Office of the United Nations Security Coordinator; UNSECOORD) und
- Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung ( United Nations Office on Drugs and Crime; UNODC).

- Nebenstellen -

Neben dem Hauptquartier in New York unterhält die UNO noch Nebenstellen in Genf, Wien, Nairobi und Bonn.

UNO-Hauptquartier in New York

Das UN-Hauptquartier in New York ist der wichtigste Standort und Hauptsitz der Vereinten Nationen und liegt am United Nations Plaza in Manhattan. Die UN-Generalversammlung, der Sicherheitsrat und (im jährlichen Wechsel mit Genf) der UN-Wirtschafts- und Sozialrat treten hier zur Versammlung an. Außerdem ist es Sitz des UN-Sekretariats.

Nach der Gründung der Vereinten Nationen 1945 befand sich ihr Hauptsitz zunächst in London. Am 24.10.1949 wurde der Grundstein für das neue UNO-Hauptquartier in New York gelegt. Dafür stiftete John D. Rockefeller II. ein etwa sieben Hektar großes Gebiet am Ostufer Manhattans und es erhielt den Status eines internationalen Territoriums. Nachdem die US-Regierung für den Bau einen zinslosen Kredit bewilligte, begannen die Bauarbeiten. 1951 wurde der Gebäudekomplex fertiggestellt, im folgenden Jahr zog die UNO-Behörde ein. Die wichtigsten Gebäude sind die Generalversammlung, das Konferenzgebäude und das 39 Stockwerke zählende Sekretariatshochhaus. 1961 wurde die Anlage durch die Dag-Hammarskjöld-Bibliothek erweitert.

Derzeit ist der Gebäudekomplex in einem außerordentlich schlechten baulichen Zustand, da seit der Eröffnung keine Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, obwohl diese bereits vor Jahrzehnten notwendig gewesen wären. Insbesondere die USA weigerten sich in der Vergangenheit hartnäckig, Finanzmittel für derartige Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Seit dem Jahr 2000 gibt es konkrete Pläne für die überfällige Grundsanierung inklusive Finanzierungszusagen der UN-Mitglieder. Diese wurden allerdings durch die wohl politisch motivierte Weigerung von Stadt und Bundesstaat New York ein bereits detailliert geplantes Ausweichquartier zu genehmigen und teilweise zu finanzieren um Jahre verzögert. Ende Juli 2007 wurde dann schließlich doch die Vergabe der Arbeiten mit einem Auftragsvolumen von ca. eine Mrd. US-Dollar an den schwedischen Baukonzern Skanska AB als Generalunternehmer bekanntgegeben. Auf das Ausweichquartier wird verzichtet, statt dessen wird es vorübergehende Auslagerungen in unterschiedliche Gebäude im Stadtgebiet geben. Die Sanierungsarbeiten haben im Mai 2008 begonnen und sollen insgesamt sieben Jahre dauern.

Büro der Vereinten Nationen in Genf

Das Büro der Vereinten Nationen in Genf (englisch: United Nations Office at Geneva, UNOG) ist neben dem New Yorker UN-Hauptquartier der zweite Hauptsitz der Vereinten Nationen. Das UNOG ist im Palais des Nations im schweizerischen Genf angesiedelt. Gegenüber dem New Yorker Sitz hat es machtpolitisch ein geringeres Gewicht, da die mächtigsten Institutionen des UN-Systems - UN-Sicherheitsrat, UN-Generalsekretär und UN-Generalversammlung - ihren Sitz in New York haben.

Genf ist dagegen unter anderem Sitz der UN-Menschenrechtsrates sowie des UN-Hochkommissars für Menschenrechte. Auch die UN-Vertragsorgane sind im UNOG angesiedelt. Aus der Sicht zahlreicher Nichtregierungsorganisationen ist Genf der im Vergleich zu New York günstigere Standort. Hauptgrund sind die im Vergleich zu den USA sehr viel liberaleren Einreisebestimmungen für Teilnehmer an UN-Gremien und Sitzungen.

Vienna International Centre

Das Vienna International Centre (VIC, allgemein als UNO-City bekannt) wurde von 1973 bis 1979 nach den Plänen des österreichischen Architekten Johann Staber als Amtssitz für die Vereinten Nationen im 22. Wiener Gemeindebezirk Donaustadt errichtet, und liegt im Zentrum der später entstandenen Donau-City. Das VIC hat bezüglich des österreichischen Staatsgebietes exterritorialen Status. Im Kriegsfall wären jedoch die Streitkräfte Österreichs auch zur Verteidigung des VIC verpflichtet.

Die Anlage besteht aus sechs Bürotürmen mit der markanten Grundrißform eines Ypsilons, die in Paaren um ein zentrales, rundes Konferenzgebäude angeordnet sind. Dem Grundriß der Anlage liegt eine imaginäre Wabenstruktur (Sechsecke) zugrunde. Die Gebäude sind so angeordnet, daß sie sich so gering wie möglich gegenseitig beschatten. Der Gebäudekomplex ist auf einer Grundfläche von 17 Hektar errichtet. Die gesamte Geschoßfläche beträgt 230.000 Quadratmeter, wobei der höchste Turm ("A") 28 Geschoße und eine Höhe von 120 Metern aufweist.

1983-87 wurde der Bau um ein Konferenzzentrum, das Austria Center Vienna (ebenfalls von Staber), erweitert, welches Platz für rund 9500 Teilnehmer bietet. Das Austria Center wird zwar von den UN-Einrichtungen teilweise mitbenutzt, da es selbst über keine so großen Konferenzräume verfügt, ist aber organisatorisch vollkommen getrennt.

Mit dem öffentlichen Nahverkehrsnetz der Stadt Wien ist die Anlage unter anderem durch die Station Kaisermühlen-Vienna International Centre der Linie U1 verbunden. Über das Autobahnnetz ist es über die Anschlußstelle Reichsbrücke der Donauufer Autobahn A22 erreichbar. Die UNO-City hat die Adresse Wagramer Straße 5, gehört geographisch zum 22. Bezirk, hat aber eine eigene Postleitzahl (1400 Wien).

Die Wiener UNO-City ist mit dem United Nations Office at Vienna (UNOV) neben New York (UNHQ), Genf (UNOG) und Nairobi (UNON) einer von vier offiziellen Amtssitzen der Vereinten Nationen. Das UNOV wurde am 01.01.1980 als dritter Standort des UN-Sekretariats in Betrieb genommen, und wird derzeit (seit 2002) von dem Italiener Antonio Maria Costa geleitet.

Im VIC sind etwa 5000 Mitarbeiter beschäftigt, die unter anderem für folgende Organisationen arbeiten:

- IAEO - Internationale Atomenergie-Organisation
- UNODC - Büro für Drogenkontrolle und Verbrechensverhütung
- UNIDO - Organisation für industrielle Entwicklung
- CTBTO - Vorbereitungskommission für die Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
- OOSA - Büro für Weltraumfragen
- UNCITRAL - Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht

Für das UNHCR, dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, besteht in Wien neben Berlin ein deutsches Büro, während sich der Hauptsitz in Genf befindet.

Das Internationale Zentrum Wien wird den Vereinten Nationen zu einem symbolischen Pachtzins von sieben Eurocent (früher 1 Schilling) pro Jahr für 99 Jahre vermietet. Die Betriebskosten werden von den Organisationen selbst getragen.

Für die Stadt Wien hat sich die UNO-City zu einem großen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Neben den dauernd hier lebenden Angestellten ist durch die annähernd 1.000 kleineren und größeren Sitzungen und Konferenzen ein beachtlicher Tourismuseffekt entstanden.

Büro der Vereinten Nationen in Nairobi

Das Büro der Vereinten Nationen in Nairobi (englisch: United Nations Office at Nairobi, UNON) bezeichnet die Außenstelle der Vereinten Nationen in der kenianischen Hauptstadt Nairobi. Der Bürokomplex liegt im Ortsteil Gigiri und umfaßt die Büros von 24 Organisationen und Programmen der Vereinten Nationen. Das Büro ist nicht regelmäßiger Tagungsort für Hauptorgane der Vereinten Nationen. Im November 2004 hielt jedoch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf Drängen des damaligen US-Botschafters John Danforth[1] eine Sitzung in Nairobi zur Lage im Sudan ab. Vom 6. bis 17. November 2006 fand im UNON die UN-Klimakonferenz statt. Es handelte sich gleichzeitig um

- die zwölfte Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP12) und
- die zweite Konferenz der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls (CMP2).

Die UNO-Programme mit Hauptsitz in Nairobi sind:

- das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und
- das Programm der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen (UN-HABITAT).

Die UNO-Programme und Organisationen mit Regionalbüros in Nairobi sind:

- FAO - Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
- ICAO - Internationale Zivilluftfahrtorganisation
- ILO - Internationale Arbeitsorganisation
- IMO - Internationale Seeschifffahrts-Organisation
- IMF - Internationaler Währungsfonds
- UNIFEM - Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen
- UNDP - Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen
- UNDCP - Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung
- UNESCO - Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur
- UNHCR - Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
- UNIDO - Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung
- UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
- UNOPS - Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen
- United Nations Population Fund
- UNAIDS - Gemeinsames Programm der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS
- Weltbank
- WFP - Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen
- WHO - Weltgesundheitsorganisation
- UNCRD (United Nations Center for Regional Development).

Weitere Einrichtungen der Vereinten Nationen in Nairobi sind:

- United Nations Common Air Services (UNCAS)
- United Nations Office for Coordination for Humanitarian Affairs
- United Nations Political Office for Somalia (UNPOS)
- United Nations Centre for Regional Development Africa Office (UNCRD)
- United Nations Information Center (UNIC) in Nairobi (Büro des Informationszentrums der Vereinten Nationen, zuständig für Kenia, Uganda und die Seychellen).

UNO-Campus in Bonn

Der UN-Campus (auch VN-Campus; Langform United Nations Campus) ist das Zentrum der Organisationen der Vereinten Nationen in Bonn. Er wurde am 11.07.2006 von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan eingeweiht. Er besteht aus dem ehemaligen Abgeordnetenhochhaus Langer Eugen und dem "Alten Hochhaus", einer südlichen Erweiterung des Bundeshauses am Platz der Vereinten Nationen. Letzteres wird bis 2010/11 noch umfassend saniert werden, um das Sekretariat der Klimarahmenkonvention aufnehmen zu können. Erst dann wird der Campus vollendet sein und etwa 1.000 Mitarbeitern Platz bieten können.

Seit 1996 haben sich in Bonn zahlreiche Organisationen der Vereinten Nationen (UN) niedergelassen. Diese waren bisher im Haus Carstanjen und dessen Erweiterungsbau, im Bundeshaus sowie einem Gebäude in der Kennedyallee ansässig. Im November 2000 hat die Bundesregierung beschlossen, die schwerpunktmäßig im Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich tätigen Organisationen an einem zentralen Punkt zu bündeln. 2001 wurde vereinbart, dafür die ehemaligen Parlamentsbauten den Vereinten Nationen zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung zu stellen, was durch den Kabinettsbeschluß vom 28. Mai 2003 bekräftigt wurde. Ab April 2006 zogen elf der zwölf Organisationen in das ehemalige Abgeordnetenhochhaus, den Langen Eugen ein. Dabei wurde dieser UN-Campus komplett eingezäunt, was die Sperrung der Hermann-Ehlers-Straße zur Folge hatte.

Das Klimasekretariat mit über 200 Mitarbeitern soll im achtgeschossigen Alten Hochhaus, dem Fraktionsbau, dem Zwischenflügel sowie dem Südflügel des Bundeshauses als zweitem Teil des UN-Campus untergebracht werden. Dazu werden die denkmalgeschützten Gebäude seit September 2009 für 53 Mio. Euro umgebaut und sollen anschließend umzäunt werden. Nach einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren sollen die Arbeiten abgeschlossen sein, so daß die bisher 700 Mitarbeiter der Vereinten Nationen in Bonn alle an einem gemeinsamen Standort arbeiten werden. Der Umzug war ursprünglich schon für 2007 vorgesehen, verzögert sich nun aber, da der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eine Haushaltssperre für die Sanierung des Alten Hochhauses verhängt hatte.

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Der Sicherheitsrat

- Einführung -

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (englisch United Nations Security Council, UNSC; oft auch als Weltsicherheitsrat bezeichnet) ist das mächtigste Organ der Vereinten Nationen. Er setzt sich aus fünf ständigen (Permanent Members, P5) und zehn nichtständigen Mitgliedern (Elected Members, EM) beziehungsweise Staaten zusammen. Die fünf ständigen Mitglieder (Frankreich, Großbritannien, Rußland, die Volksrepublik China und die USA) besitzen bei der Verabschiedung von Resolutionen (Resolutions) ein erweitertes Vetorecht und werden daher auch als "Vetomächte" bezeichnet.

Die konstituierende Sitzung des Sicherheitsrats fand am 17.01.1946 statt. Diese und die folgenden 23 Sitzungen wurden im Londoner Church House abgehalten, spätere Sitzungen fanden im Hunter College in der Bronx, im Henry Hudson Hotel an der Fifth Avenue in Manhattan sowie in der Sperry Gyroscope-Fabrik in Lake Success statt, bevor der Rat 1951 sein derzeitiges Domizil am East River in Manhattan bezog.

Der Sicherheitsrat spiegelt somit die Machtverhältnisse nach dem 2. Weltkrieg wieder und ist in seiner Zusammensetzung somit eigentlich nicht mehr zeitgemäß, zumal es aufstrebende und bevölkerungsreiche Staaten wie z. B. Brasilien und Indien gibt, neben den wirtschaftlich potenten Staaten wie Deutschland und Japan.

- Aufgaben -

Nach Artikel 24 I der Charta der Vereinten Nationen sollen ihm die Mitgliedstaaten "die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" übertragen. Während andere UN-Organe unmittelbar nur Empfehlungen abgeben können, kann der Sicherheitsrat nach den Bestimmungen des Kapitels VII der Charta Entscheidungen mit Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten treffen - "Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen". Dabei besteht eine grundsätzliche Rechtsbindung an die Normen der UN-Charta.

Neben der politischen Prärogative des Sicherheitsrates zur Auslegung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 39 in concreto kann seine Praxis zur Fortbildung bestehenden Rechts führen. Nach herrschender Meinung darf sich der Sicherheitsrat mangels eigener Rechtssetzungsbefugnis dabei jedoch nicht in dezidierten Widerspruch zu den anerkannten Rechtsquellen des Völkerrechts setzen (Auslegung contra legem). Die Entscheidungen des Sicherheitsrates unterliegen allerdings keiner wirksamen Rechtskontrolle.

- Zusammensetzung -
Arten von Mitgliedern

Der Rat besteht aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern der Vereinten Nationen. Jedes Jahr wird die Hälfte der nichtständigen Mitglieder durch die UN-Generalversammlung auf zwei Jahre neu gewählt. Sie werden von der Generalversammlung bestätigt und nach regionalen Gruppen ausgesucht. So wird darauf geachtet, daß von den zehn nichtständigen Mitgliedern drei aus Afrika, zwei aus Asien, zwei aus Lateinamerika, eins aus Osteuropa und zwei aus Westeuropa oder der übrigen westlichen Welt (Kanada, Australien oder Neuseeland) kommen. Diese nichtständigen Mitglieder treten ihr Amt jeweils zum 1. Januar eines Jahres an. Zwischen dem Ausscheiden eines Staates aus dem Sicherheitsrat und der Wiederwahl muß mindestens ein Jahr liegen - eine direkte Wiederwahl ist also ausgeschlossen. Ein nicht festgeschriebenes, aber dennoch praktiziertes Gesetz ist, daß innerhalb oben genannter Weltregionen ein rotierendes System herrscht, das allen Ländern ermöglicht, in einem festen Turnus einen Sitz im Sicherheitsrat zu haben. Der Vertreter eines jeden Sicherheitsratsmitglieds muß jederzeit im UN-Hauptquartier erreichbar sein, damit der Rat jederzeit zusammentreten kann.

Ständige Mitglieder

Ständige Mitglieder des Sicherheitsrates sind:

- Vereinigte Staaten von Amerika,
- Volksrepublik China (seit 1971; zuvor Republik China),
- Russische Föderation (seit 1991; zuvor Sowjetunion),
- Frankreich und
- Großbritannien.

Diese Mitglieder haben bei Beschlüssen des Sicherheitsrats gemäß Art. 27 III UN-Charta ein Vetorecht, d.h., ohne die Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder kommt der Beschluß nicht zustande.

Nichtständige Mitglieder

Von 1946 bis 1965 gab es jeweils nur sechs nicht-ständige Mitglieder im Sicherheitsrat:

- nur für 1946: Niederlande, Mexiko, Ägypten
- 1946-1947: Polen, Brasilien, Australien
- 1947-1948: Belgien, Kolumbien, Syrien
- 1948-1949: Ukraine, Argentinien, Kanada
- 1949-1950: Norwegen, Kuba, Ägypten
- 1950-1951: Jugoslawien, Ecuador, Indien
- 1951-1952: Niederlande, Brasilien, Türkei
- 1952-1953: Griechenland, Chile, Pakistan
- 1953-1954: Dänemark, Kolumbien, Libanon
- 1954-1955: Türkei, Brasilien, Neuseeland
- 1955-1956: Belgien, Peru, Iran
- 1956-1957: Australien, Kuba, (1956 Jugoslawien, 1957 Philippinen)
- 1957-1958: Schweden, Kolumbien, Irak
- 1958-1959: Japan, Panama, Kanada
- 1959-1960: Italien, Argentinien, Tunesien
- 1960-1961: Ecuador, Sri Lanka, (1960 Polen, 1961 Türkei)
- 1961-1962: Ägypten, Chile, (1961 Liberia, 1962 Irland)
- 1962-1963: Venezuela, Ghana, (1962 Rumänien, 1963 Philippinen)
- 1963-1964: Norwegen, Brasilien, Marokko
- 1964-1965: Bolivien, Elfenbeinküste, (1964 Tschechoslowakei, 1965 Malaysia)
- 1965-1966: Niederlande, Uruguay, Jordanien

Seit 1966 sind zehn nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat:

- nur für 1966: Neuseeland, Uganda
- 1966-1967: Bulgarien, Argentinien, Mali, Nigeria, Japan
- 1967-1968: Dänemark, Kanada, Brasilien, Äthiopien, Indien
- 1968-1969: Ungarn, Paraguay, Algerien, Senegal, Pakistan
- 1969-1970: Finnland, Spanien, Kolumbien, Nepal, Sambia
- 1970-1971: Polen, Nicaragua, Burundi, Sierra Leone, Syrien
- 1971-1972: Belgien, Italien, Argentinien, Somalia, Japan
- 1972-1973: Jugoslawien, Panama, Sudan, Guinea, Indien
- 1973-1974: Österreich, Australien, Peru, Kenia, Indonesien
- 1974-1975: Weißrußland, Costa Rica, Mauretanien, Kamerun, Irak
- 1975-1976: Italien, Schweden, Guyana, Tansania, Japan
- 1976-1977: Rumänien, Panama, Libyen, Benin, Pakistan
- 1977-1978: Deutschland (BRD), Kanada, Venezuela, Mauritius, Kamerun
- 1978-1979: Tschechoslowakei, Bolivien, Gabun, Nigeria, Kuwait
- 1979-1980: Norwegen, Portugal, Jamaika, Sambia, Bangladesch
- 1980-1981: DDR, Mexiko, Tunesien, Niger, Philippinen
- 1981-1982: Irland, Spanien, Panama, Uganda, Japan
- 1982-1983: Polen, Guyana, Togo, Zaire, Jordanien
- 1983-1984: Niederlande, Malta, Nicaragua, Simbabwe, Pakistan
- 1984-1985: Ukraine, Peru, Ägypten, Burkina Faso, Indien
- 1985-1986: Dänemark, Australien, Trinidad & Tobago, Madagaskar, Thailand
- 1986-1987: Bulgarien, Venezuela, Ghana, Kongo, Vereinigte Arabische Emirate
- 1987-1988: Deutschland (BRD), Italien, Argentinien, Sambia, Japan
- 1988-1989: Jugoslawien, Brasilien, Algerien, Senegal, Nepal
- 1989-1990: Finnland, Kanada, Kolumbien, Äthiopien, Malaysia
- 1990-1991: Rumänien, Kuba, Elfenbeinküste, Zaire, Jemen
- 1991-1992: Belgien, Österreich, Ecuador, Simbabwe, Indien
- 1992-1993: Ungarn, Venezuela, Marokko, Kap Verde, Japan
- 1993-1994: Spanien, Neuseeland, Brasilien, Dschibuti, Pakistan
- 1994-1995: Tschechien, Argentinien, Ruanda, Nigeria, Oman
- 1995-1996: Deutschland, Italien, Honduras, Botswana, Indonesien
- 1996-1997: Polen, Chile, Ägypten, Guinea-Bissau, Südkorea
- 1997-1998: Schweden, Portugal, Costa Rica, Kenia, Japan
- 1998-1999: Slowenien, Brasilien, Gambia, Gabun, Bahrain
- 1999-2000: Niederlande, Kanada, Argentinien, Namibia, Malaysia
- 2000-2001: Ukraine, Jamaika, Tunesien, Mali, Bangladesch
- 2001-2002: Kolumbien, Irland, Mauritius, Norwegen, Singapur
- 2002-2003: Bulgarien, Kamerun, Guinea, Mexiko, Syrien
- 2003-2004: Angola, Chile, Deutschland, Pakistan, Spanien
- 2004-2005: Algerien, Benin, Brasilien, Philippinen, Rumänien
- 2005-2006: Argentinien, Dänemark, Griechenland, Japan, Tansania
- 2006-2007: Ghana, Katar, Republik Kongo, Peru, Slowakei
- 2007-2008: Italien, Belgien, Südafrika, Indonesien, Panama
- 2008-2009: Burkina Faso, Costa Rica, Kroatien, Libyen, Vietnam
- 2009-2010: Uganda, Japan, Mexiko, Türkei, Österreich
- 2010-2011: Gabun, Brasilien, Bosnien-Herzegowina, Nigeria, Libanon
- 2011–2012: Deutschland, Portugal, Indien, Kolumbien, Südafrika
- 2012–2013: Aserbaidschan, Guatemala, Marokko, Pakistan, Togo

Vorsitz

Der Vorsitz im Weltsicherheitsrat wechselt im Monatsturnus unter den Mitgliedern, in alphabetischer Reihenfolge der englischen Staatenbezeichnungen. Neben den ständigen und nicht-ständigen Mitgliedern hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Er verfügt jedoch über kein Stimmrecht.

Beschlußfassung

Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern (Art. 27 II UN-Charta). Beschlüsse des Sicherheitsrats über alle sonstigen Fragen bedürfen gemäß Art. 27 III UN-Charta der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich aller fünf ständigen Mitglieder. Die Abstimmungen erfolgen öffentlich durch Handzeichen. Freiwillige Stimmenthaltung wird, entgegen dem Charta-Wortlaut, heute mehrheitlich als völkergewohnheitsrechtlich etablierte Erklärungsvariante qualifiziert, mit der sich unterhalb einer förmlichen Zustimmung eine politisch ambivalentere "Billigung" von Ratsbeschlüssen ausdrücken läßt.

Weit umstrittener ist die Wertung des Nichterscheinens im Rat entweder als Stimmenthaltung (Billigung) oder als fehlende Zustimmung (Beschlußunwirksamkeit), seit die UdSSR ab 1949 wegen der Verweigerung des ständigen Sicherheitsratsmandats gegenüber der neuen chinesischen Regierung durch die Westmächte mittels ihrer sog. "Politik des leeren Stuhls" den Sicherheitsrat blockierte, was von den Westmächten aber insbesondere in der Korea-Frage 1950 als unschädliche Enthaltung gewertet wurde. Die Sicherheitsratsbeschlüsse aus jener Zeit werden bis heute weder von der Volksrepublik China noch von der UdSSR bzw. Rußland anerkannt.

Jede Entscheidung zu den "sonstigen Fragen" kann durch ein Nein von einem der fünf ständigen Mitglieder verhindert werden (Veto). Die ständigen Mitglieder haben zwischen 1945 und 1990 in 279 Fällen von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht.

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Der Wirtschafts- und Sozialrat

- Einführung -

Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (englisch Economic and Social Council, ECOSOC; französich Conseil économique et social de l'ONU) ist ein Organ der Vereinten Nationen mit Sitz in New York. Neben seinen Aufgaben innerhalb der Organisation der Vereinten Nationen koordiniert er insbesondere die Tätigkeiten der zahlreichen UN-Spezialorganisationen. Zusammen mit der UNO-Generalversammlung engagiert sich der Wirtschafts- und Sozialrat der 54 Mitgliedstaaten auf wirtschaftlichen und sozialen Gebieten.

Konkrete Aufgaben sind z. B. die Hebung des allgemeinen Lebensstandards in der Welt und die Förderung der Menschenrechte. Entsprechend seinen Aufgaben sind die Sitze im Rat so verteilt, daß die Entwicklungsländer mit überproportional vielen Sitzen vertreten sind. vierzehn Mitglieder vertreten die afrikanische, elf die asiatische, sechs die osteuropäische, zehn die lateinamerikanisch-karibische Regionalgruppe und dreizehn die Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten. Jedes Jahr werden ein Drittel der 54 Mitglieder für eine Amtszeit von 3 Jahren neu gewählt, wobei eine unmittelbare Wiederwahl nicht ausgeschlossen wird. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialrates wird jährlich mit der einfachen Mehrheit unter den Mitgliedern gewählt. Der Rat trifft jedes Jahr im Juli abwechselnd in New York und Genf zusammen.

- Gremien und Ausschüsse -
Fachkommissionen

Es gibt die folgenden Fachkommissionen:

- Statistische Kommission (Statistical Commission=
- Kommission für Bevölkerung und Entwicklung (Commission on Population and Development, CPD)
- Kommission für soziale Entwicklung (Commission for Social Development, CsocD)
- Menschenrechtskommission: 2006 abgelöst durch UN-Menschenrechtsrat (Commission on Human Rights, CHR)
- Kommission für die Rechtsstellung der Frau (Commission on the Status of Women, CSW)
- Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs, CND)
- Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (Commission on Crime Prevention and Criminal Justice)
- Kommission für Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung (Commission on Science and Technology for Development, CSTD)
- Kommission für Nachhaltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development, CSD)

Ad-hoc-Arbeitsgruppen

Es gibt folgende Ad-hoc-Arbeitsgruppen:

- Kommission der Regierungsexperten für Energie und Nachhaltige Entwicklung (Ad hoc open-ended intergovernmental group of experts on energy and sustainable development)
- Waldforum der Vereinten Nationen (United Nations Forum on Forests, UNFF)

Regionalkommissionen

Es gibt folgende Regionalkommissionen:

- Wirtschaftskommission für Afrika (Economic Commission for Africa, ECA)
- Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik (Economic and Social Commission for Asia and the Pacific, ESCAP)
- Wirtschaftskommission für Europa (Economic Commission for Europe, ECE)
- Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (Economic Commission for Latin America and the Caribbean, ECLAC)
- Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien (Economic and Social Commission for Western Asia, ESCWA)

Ständige Ausschüsse

Es gibt folgende Ständige Ausschüsse:

- Programm- und Koordinierungsausschuß (Committee for Programme and Coordination=
- Kommission für Wohn- und Siedlungswesen (Commission on Human Settlements)
- Ausschuß für Nichtregierungsorganisationen (Committee on Non-Governmental Organizations)
- Ausschuß für Verhandlungen mit den zwischenstaatlichen Organisationen (Committee on Negotiations with Intergovernmental Agencies)

Ad-hoc-Ausschüsse

Es gibt folgende Ad-hoc-Ausschüsse:

- Offene Ad-hoc-Arbeitsgruppe für Informatik (Ad hoc Open-ended Working Group on Informatics)

Ausschüsse von Regierungsexperten

Es gibt folgende Ausschüsse von Regierungsexperten:

- Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für geografische Namen (United Nations Group of Experts on Geographical Names=
- Expertenkommittee für Transport gefährlicher Güter und zur Klassifizierung und Etikettierung von Chemikalien (Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods and on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals=

Sonstige Expertenausschüsse

Es gibt folgende Sonstige Expertenausschüsse:

- Ausschuß für Entwicklungspolitik (Committee for Development Policy)
- UN-Expertenausschuß für Öffentlichkeitsarbeit (United Nations Committee of Experts on Public Administration)
- Ad-hoc-Sachverständigengruppe für internationale Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten (Ad Hoc Group of Experts on International Cooperation in Tax Matters)
- Ausschuß für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Committee on Economic, Social and Cultural Rights)
- Ständiges Forum über indigene Angelegenheiten (Permanent Forum on Indigenous Issues)

Andere Gremien

Es gibt folgende Andere Gremien:

- Internationales Suchtstoff-Kontrollamt (International Narcotics Control Board)
- Gremium zur Förderung von Frauen (Board of Trustees of the International Research and Training Institute for the Advancement of Women)

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Der Internationale Gerichtshof

- Einführung -

Der Internationale Gerichtshof, IGH (franz.: Cour internationale de Justice, CIJ, engl.: International Court of Justice, ICJ), ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz im Friedenspalast in Den Haag (Niederlande). Seine Funktionsweise und Zuständigkeit sind in der UN-Charta und im IGH-Statut geregelt.

- Aufgaben -

Parteien vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) können nur Staaten sein, internationale Organisationen und andere Völkerrechtssubjekte aber nicht. Zugang zum Gericht haben nur Vertragsstaaten des IGH-Statuts. Dies sind zum einen gemäß Artikel 93 Absatz 1 der Charta der Vereinten Nationen alle UNO-Mitglieder und zum anderen solche Staaten, die kein Mitglied der UNO sind, aber das Statut ratifiziert haben.

Das Gericht ist nur dann für die Entscheidung eines Falles zuständig, wenn alle beteiligten Parteien die Zuständigkeit anerkannt haben. Eine solche Anerkennung kann durch Erklärung für das jeweilige Verfahren, durch Verweis in einem völkerrechtlichen Vertrag oder in abstrakter Form durch eine Unterwerfungserklärung erfolgen. Solche Erklärungen unterliegen allerdings häufig weitgehenden Vorbehalten. Die Entscheidungen des IGH sind für die jeweiligen Parteien inter partes bindend.

Unterorganisationen der Vereinten Nationen können mit jeweiliger Ermächtigung durch die Generalversammlung beim IGH Rechtsgutachten zu relevanten Themen anfordern. Die Generalversammlung oder der Sicherheitsrat kann über jede Rechtsfrage ein Gutachten anfordern. Zwar kam es bis 2003 nur zu 76 Urteilen und 24 Rechtsgutachten, doch war der IGH wesentlich an der Fortentwicklung des Völkerrechts beteiligt.

Deutschland hat 2008 - wie bisher 65 andere Staaten - eine Unterwerfungserklärung abgegeben und kann seitdem in allen völkerrechtlichen Streitfragen einen anderen Staat, der ebenfalls eine solche Erklärung abgegeben hat, verklagen oder selbst verklagt werden. Vorher war das nur möglich, wenn eine vertragliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien bestand, in der der Internationale Gerichtshof ausdrücklich benannt wurde, oder wenn zumindest Einigkeit bestand, den Streit vor ihm auszutragen. Von der Unterwerfungserklärung hat Deutschland Streitkräfteeinsätze im Ausland und die Nutzung deutscher Hoheitsgebiete für militärische Zwecke ausgenommen. Luxemburg hatte bereits 1930 die Gerichtsbarkeit des StIGH als obligatorisch anerkannt. Hinsichtlich des IGH folgten die Schweiz 1948, Liechtenstein 1950 und Österreich 1971.

- Geschichte -

Der Internationale Gerichtshof wurde 1945 gegründet. Er arbeitet unter der Charta der Vereinten Nationen als "Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen" (Art. 92). Der Gerichtshof ging aus dem von 1922 bis 1946 bestehenden Ständigen Internationalen Gerichtshof hervor. Der 1949 abgeschlossene Korfu-Kanal-Fall, eine Klage Großbritanniens gegen Albanien, war der erste Fall, in dem der Gerichtshof ein Urteil fällte.

Neuere Untersuchungen zeigen, daß die meisten Urteile des Gerichtshofs befolgt werden, auch wenn der Gerichtshof für die Durchsetzung seiner Entscheidungen auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angewiesen ist (Art. 94 Abs. 2 der Charta der Vereinten Nationen). Mehrere Staaten haben aber in der Vergangenheit Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs nicht anerkannt oder befolgt, u. a.:

- 1971, die Republik Südafrika verstößt gegen den Beschluss zur Aufgabe der Besetzung Namibias.
- 1973, Frankreich verstößt gegen eine einstweilige Verfügung der Richter im Zusammenhang mit den damaligen oberirdischen Atomwaffentests auf dem Mururoa-Atoll im Pazifik.
- Marokko ließ kein Referendum über die staatliche Zugehörigkeit der ehemaligen spanischen Kolonie West-Sahara ausrichten, das jedoch im Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1975 empfohlen wurde.
- 1984, die USA erklären das Gericht im Fall "Militärische und paramilitärische Aktivitäten in und gegen Nicaragua" für nicht zuständig, da eigene Sicherheitsbelange einer Anerkennung des Urteils entgegenstünden.
- 2006 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in der Entscheidung Sanchez-Llamas v. Oregon in ausdrücklicher Abweichung von der Rechtsprechung des IGH im Avena-Fall (Mexiko gegen Vereinigte Staaten) die Anwendung von Präklusionsvorschriften des amerikanischen Rechts bestätigt, die eine Geltendmachung der Verletzung der Pflicht zur Information über konsularischen Schutz gegenüber Ausländern in zweiter Instanz oder in Verfahren vor Bundesgerichten praktisch unmöglich machen.

- Bisherige Verfahren unter Beteiligung deutschsprachiger Staaten -

Deutschland rief den IGH bisher viermal an. Im ersten Verfahren (1967/69 unter Beteiligung von Dänemark und den Niederlanden) ging es um Schürfrechte im Festlandsockel unter der Nordsee. Im zweiten Fall (1972/74, Gegner war hier Island) wurde über das Fischereiwesen geurteilt. Das dritte Verfahren war der "Fall LaGrand" gegen die Vereinigten Staaten (1999/2001). Am 23.12.2008 reichte Deutschland Klage gegen Italien ein. Als Klagegrund wird die Verletzung der Immunität Deutschlands genannt. Deutschland wurde von italienischen Gerichten zu Entschädigungsleistungen wegen NS-Verbrechen verurteilt, weitere Verfahren sind anhängig.

Als beklagte Partei war Deutschland bisher zweimal an Verfahren beteiligt. 1999/2004 ging es um den Kosovo-Konflikt[14]. Gegenstand der 2001 vom Fürstentum Liechtenstein eingereichten Klage war der Umgang mit liechtensteinischem Vermögen auf dem Territorium der früheren Tschechoslowakei, das im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg als deutsches Auslandsvermögen behandelt und zur Begleichung deutscher Kriegsschulden genutzt worden war. Das Verfahren endete 2005 mit der Entscheidung, daß die Ansprüche Liechtensteins nicht gegen Deutschland zu richten seien. Der während des Verfahrens am Gerichtshof amtierende deutsche Richter Bruno Simma nahm wegen persönlicher Befangenheit nicht an der Entscheidung teil, da er zuvor als Rechtsberater der deutschen Regierung in diesem Fall tätig war. Anstelle von Simma war Carl-August Fleischhauer, der bis 2003 am Gericht gewirkt hatte, in diesem Verfahren Ad-hoc-Mitglied des Gerichts.

Liechtenstein war bisher an zwei Verfahren beteiligt, ebenso die Schweiz. Österreich und Luxemburg sind vor dem IGH noch nicht in Erscheinung getreten.

- Mitglieder -

Die 1fünfzehn5 Richter des Gerichts, die alle unterschiedlicher Nationalität sein müssen, werden gemeinsam von der UNO-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt, wobei eine spätere Wiederwahl möglich ist. Die Amtszeit der Richter endet am 5. Februar des angegebenen Jahres. Bei der Wahl achten die Staaten auf eine vorher in Form von Verständigungen festgelegte geografische Repräsentation der fünf Weltregionen. Das bedeutet, daß nach einer bestimmten Rotation freie Richterstellen durch Kandidaten aus einer Region besetzt werden. Alle drei Jahre wird ein Drittel der Richter neu gewählt. Bei ihrer Rechtsprechung vertreten die Richter nicht ihr Land, sondern müssen völlig unabhängig urteilen. Maßstab ist das Völkerrecht.

Wenn bei einem Rechtsstreit kein Staatsangehöriger einer der beteiligten Staaten Mitglied des Gerichts ist, kann auf Antrag ein von diesem Staat vorgeschlagener Richter ad hoc am Verfahren teilnehmen. Dann erhöhte sich die Anzahl der Mitglieder auf bis zu siebzehn.

Internationaler Gerichtshof als Briefmarkenthema

1961 erschienen zwei Werte der UNO New York und 1979 der UNO Genf und UNO New York.

igh_nr31.jpgInsgesamt wurden in den Niederlanden ab 1934 für den Ständigen Internationalen Gerichtshof (bis zum 2. Weltkrieg) und den Internationalen Gerichtshof (nach dem 2. Weltkrieg ab 1946) über 60 Marken verausgabt. Die Briefmarken im Michel-Katalog beim Sammelgebiet Niederlande in der Rubrik "Dienstmarken" unter den Nr. 9-58 geführt (Anmerkung: die Dienstmarken Nr. 1-8 sind "Verrechnungsmarken" für die Armenämter aus den Jahren 1913-1918). Die Marken Nr. 9-43 (aus den Jahren 1934 bis 1977) durften an das Publikum nur in gestempelter Erhaltung abgegeben werden, weshalb postfrischen Exemplare äußerst selten sind und die Preise sich im vierstelligen Bereich bewegen!

Bei der ersten Serie für den "Ständigen Internationalen Gerichtshof" aus 1934-38 handelte es sich um Dauermarken der Niederlande, die mit einem goldenen Aufdruck "Cour Permanente de Justice Internationale" versehen wurden. Es folgten im Jahre 1940 als zweite Serie vier Werte mit dem geänderten Aufdruck auf Marken mit dem Porträt Wilhelmines vom 1. April 1940, die bis März 1944 und erneut vom 16.05.1945 bis zum 30.09.1949 gültig waren.

igh_nr43.jpgAm 20. Februar 1947 erschienen dann fünf Werte mit dem Aufdruck "Cour Internationale De Justice", ebenfalls auf Freimarken mit dem Porträt der Königen Wilhelmine. Am 31. Juli 1950 folgten zwei Marken mit dem Motiv "Ziffern in Zierat". Danach folgten "Friedenspalast und Kapitell" und Marken mit dem "Porträt von Königin Juliane" im Jahre 1951. Im Jahre 1989 gab es fünfzehn Werte "Friedenspalast" (als symbolische Darstellung) und 2004 zwei Werte "Friedenspalast" in anderer symbolischer Darstellung, wovon es 2011 drei weitere Werte gab.

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Der Treuhandrat

Der UN-Treuhandrat (englisch Trusteeship Council) ist ein zurzeit inaktives Hauptorgan der Vereinten Nationen. Er wurde am 26. März 1947 gegründet (nach Art. 87 UN-Charta) und war ursprünglich dazu gedacht, die kolonialen Besitzungen des Deutschen und des Japanischen Reichs zu verwalten.

Nach Entlassung des letzten Treuhandgebietes (Palau am 01.10.1994) in die Unabhängigkeit, hat der Treuhandrat seine Arbeit aber am 01.11.1994 suspendiert. Danach gab es Ideen, den Rat mit neuen Aufgaben, z. B. mit der Verwaltung zusammengebrochener Staaten, zu beauftragen, was aber bisher nicht geschehen ist.

Der UN-Treuhandrat übte ursprünglich mit der Generalversammlung und unter deren Verantwortung die Aufsicht über die o.g. Treuhandgebiete aus. Er besteht seit Ende 1975 lediglich aus den fünf Vetomächten Volksrepublik China, Frankreich, Großbritannien, Rußland und Vereinigte Staaten von Amerika.

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